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Bebauungspläne

Bebauungspläne werden für eine geordnete städtebauliche Entwicklung aufgestellt. Sie bestimmen die konkreten Bebauungsmöglichkeiten klar abgegrenzter Gebiete in der Gemeinde und setzen Gestaltungsvorgaben für die Gebäude, Einfriedungen u.s.w. sowie grünordnerische Maßnahmen für die einzelnen Baugrundstücke rechtsverbindlich fest. Im Prozeß der Aufstellung durchlaufen die Pläne ein durch das Baugesetzbuch klar vorgegebenes und transparentes Beteiligungsverfahren, in dem neben den Behörden auch die Öffentlichkeit einbezogen wird. Offenlagen der einzelnen Planentwürfe müssen im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht werden.

Die Bearbeitungszeit von Baugenehmigungen bei Vorhaben in B-Plangebieten ist deutlich geringer als bei Bauvorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich, sofern das Vorhaben den im B-Plan festgesetzten Vorgaben entspricht. Wer sich entschließt, in einem B-Plangebiet zu bauen, sollte sich im Vorfeld eingehend mit den Festsetzungen vertraut machen, da diese auch nach Abschluss des Vorhabens ihre Gültigkeit behalten und somit bindend bleiben.

Übersicht über vorhandene rechtskräftige sowie in Aufstellung befindliche Bebauungspläne der Gemeinde Panketal

Übersichtskarte (PDF)

 B-Plan 30P "Ladestraße - Elbestraße"

Zusammenfassende Erklärung

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Artenschutzgutachten

Artenschutzgutachten - ergänzende Kartierung Brutvögel und Zauneidechsen

Bodengutachten

Schallgutachten

Verkehrsgutachten

Entwässerungskonzept

Flächen Bilanz Vorentwurf Grundschulplanung

   

 B-Plan 33P "Rhinstraße"

Zusammenfassende Erklärung

Planzeichnung (Stand 05/2021)

Begründung (Stand 05/2021)

Artenschutzfachliche Untersuchung (Stand 07/2020)

   

 B-Plan 27P "Schönower - ehemaliger Kohleplatz"

Zusammenfassende Erklärung

Planzeichnung

Begründung

Anlage 1 Vorhabenbeschreibung

Bodengutachten

Artenschutzgutachten

Schallgutachten

   

 B-Plan 26P "Schönower Straße / Am Amtshaus"

zusammenfassende Erklärung

Planzeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Begründung

Durchführungsvertrag

Artenschutzrechtiche Bewertung

Verkehrsgutachten

Schallschutzgutachten inkl Anpassung nach Offenlage

Baugrundgutachten

Hydrologische Einschätzung

 

B-Plan 5P "Sport- und Spielpark Straße der Jugend, 2. Änderung"

Zusammenfassende Erklärung

Planzeichnung

Begründung inkl. Umweltbericht

Verkehrsgutachten

Schallgutachten - Ergänzung zur 2. Änderung B-Plan 5P

Schallgutachten

Bewertung Vorhaben bzgl. WSG

Baugrundgutachten

 

 

B-Plan „Bernauer Straße“ (PDF 1,5 MB)

    B-Plan „Bernauer Straße“ - 1. Änderung

B-Plan „Wohnen am Naturpark“ (PDF 3,2 MB)

B-Plan „Alte Gärtnerei Buchenallee“ (PDF 3,2 MB)

B-Plan „An der Schafswäsche“ (PDF 2,7 MB)

B-Plan „Hertelstraße/Liebknechtstraße“ (PDF 2,5 MB)

B-Plan „Wohnpark Am Heidehaus“ (PDF 5 MB)

B-Plan „Wohnsiedlung Schlüterstr./ Buchenallee“ (PDF 3,5 MB)

B-Plan „Wohnen an der Buchenallee“ (PDF 2,8 MB)

B-Plan „Holbeinstraße“ (PDF 1,7 MB)

B-Plan „Sondergebiet Einzelhandel Schönower Straße“ (PDF 1,3 MB)

B-Plan „Am Pfingstberg“ (PDF 5 MB)

B-Plan „Am Mühlenberg I“ (PDF 3,5 MB)

B-Plan „Am Mühlenberg II“ (PDF 5 MB)

B-Plan „Bucher Straße/Steenerbuschstraße“ (PDF 2,7 MB)

B-Plan „Birkenwäldchen“ (PDF 1,9 MB)

B-Plan „Eingang Winkelangerdorf“ (PDF 1,6 MB)

B-Plan "Kreuzung Buchenallee/ Schönower Straße"

B-Plan "Sondergebiet Einzelhandel Bernauer Straße/ Händelstraße"

B-Plan "Oderstraße/Neckarstraße"

Grünordnungspläne sind Fachpläne des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie dienen der Umsetzung von naturschutzfachlichen Entwicklungsvorstellungen durch die Konkretisierung diesbezüglicher Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in einem Teil des Gemeindegebiets. Oft werden sie parallel zu Bebauungsplänen aufgestellt. Die Gemeinde kann allerdings auch einen Grünordnungsplan als Satzung beschließen, der dann eigenständig – ohne Bebauungsplan – rechtsverbindlich ist. Im Grünordnungsplan als Satzung werden u.a. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Ge- und Verbote für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes festgesetzt. Dies umfasst die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion. Das Verfahren zur Aufstellung eines Grünordnungsplans als Satzung entspricht größtenteils dem eines Bebauungsplans.

Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2020 den Grünordnungsplan Nr. 1 P „Robert-Koch-Park“, OT Zepernick, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 3 BbgNatSchAG und § 11 BNatSchG als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wurde gebilligt.

Der Geltungsbereich des Grünordnungsplans Nr.1 P „Robert-Koch-Park“, umfasst die Flurstücke 561, 562, 563 und 564, Flur 3, Ortsteil Zepernick (Robert-Koch-Park). Der beigefügte Planausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS) - Quelle: © GEOBasis-DE/LGB 2017) ist maßgebend für die Lage des Grünordnungsplanes.

GOP 1 Geltungsbereich Amtsblatt

GOP Nr. 1 - zusammenfassende Erklärung

GOP Nr. 1 - Planzeichnung

GOP Nr. 1- Begründung

GOP Nr. 1 - hydrogeologische und gewässerökologische Gutachtenhydrogeologische und gewässerökologische Gutachten

Bekanntmachnung Satzungsbeschluss