Bebauungspläne werden für eine geordnete städtebauliche Entwicklung aufgestellt. Sie bestimmen die konkreten Bebauungsmöglichkeiten klar abgegrenzter Gebiete in der Gemeinde und setzen Gestaltungsvorgaben für die Gebäude, Einfriedungen u.s.w. sowie grünordnerische Maßnahmen für die einzelnen Baugrundstücke rechtsverbindlich fest. Im Prozeß der Aufstellung durchlaufen die Pläne ein durch das Baugesetzbuch klar vorgegebenes und transparentes Beteiligungsverfahren, in dem neben den Behörden auch die Öffentlichkeit einbezogen wird. Offenlagen der einzelnen Planentwürfe müssen im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht werden.
Die Bearbeitungszeit von Baugenehmigungen bei Vorhaben in B-Plangebieten ist deutlich geringer als bei Bauvorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich, sofern das Vorhaben den im B-Plan festgesetzten Vorgaben entspricht. Wer sich entschließt, in einem B-Plangebiet zu bauen, sollte sich im Vorfeld eingehend mit den Festsetzungen vertraut machen, da diese auch nach Abschluss des Vorhabens ihre Gültigkeit behalten und somit bindend bleiben.
Übersicht über vorhandene rechtskräftige sowie in Aufstellung befindliche Bebauungspläne der Gemeinde Panketal
B-Plan 32P "Gewerbegebiet Gehrenberge II"
Zusammenfassende Erklärung
Artenschutzgutachten-Ergänzung Rastvögel
Berechnung Versickerungsmulde inkl. Stellplatzflächen
B-Plan 28P "Karower Straße"
Begründung inkl. Umweltbericht
Schallgutachten inkl. ergänzender Stellungnahme
B-Plan „Rigistraße“ (PDF 1,8 MB)
B-Plan „Rigistraße II – Wohnen an der Kleinen Heide“ (PDF 8 MB)
B-Plan Nr. 21P "Rigistraße III"
Verkehrsgutachten Schwanebeck West
B-Plan „Kärntner Straße“ (PDF 4,1 MB)
B-Plan „Kärntner Straße“ - 1. Änderung (PDF 3 MB)
B-Plan Nr. 18 P "Erlebnishof Schwanebeck"
B-Plan „Hochstraße“ Neuaufstellung (JPEG 5 MB)
B-Plan „Gewerbegebiet Gehrenberge“ (PDF 1,0 MB)
B-Plan „Lindenberger Weg“ (PDF 7,5 MB)
B-Plan „Linzer Straße“ (PDF 2 MB)
B-Plan Nr. 19 P „Versorgungsgebiet Bucher Chaussee“ (PDF 10 MB)
Hinweis: Die Baugenehmigung für das Fachmarktzentrum an der Bucher Chaussee wurde am 03.07.2013 (Az. des Landkreises Barnim: 01008-12-20) auf Grundlage des § 33 BauGB (Planreife des B-Planes) erteilt.
Zusammenfassende Erklärung
B-Plan 30P "Ladestraße - Elbestraße"
Artenschutzgutachten - ergänzende Kartierung Brutvögel und Zauneidechsen
Flächen Bilanz Vorentwurf Grundschulplanung
Artenschutzfachliche Untersuchung (Stand 07/2020)
Vorhaben- und Erschließungsplan
Artenschutzrechtiche Bewertung
Schallschutzgutachten inkl Anpassung nach Offenlage
Begründung inkl. Umweltbericht
Schallgutachten - Ergänzung zur 2. Änderung B-Plan 5P
B-Plan „Bernauer Straße“ (PDF 1,5 MB)
B-Plan „Bernauer Straße“ - 1. Änderung
B-Plan „Wohnen am Naturpark“ (PDF 3,2 MB)
B-Plan „Alte Gärtnerei Buchenallee“ (PDF 3,2 MB)
B-Plan „An der Schafswäsche“ (PDF 2,7 MB)
B-Plan „Hertelstraße/Liebknechtstraße“ (PDF 2,5 MB)
B-Plan „Wohnpark Am Heidehaus“ (PDF 5 MB)
B-Plan „Wohnsiedlung Schlüterstr./ Buchenallee“ (PDF 3,5 MB)
B-Plan „Wohnen an der Buchenallee“ (PDF 2,8 MB)
B-Plan „Holbeinstraße“ (PDF 1,7 MB)
B-Plan „Sondergebiet Einzelhandel Schönower Straße“ (PDF 1,3 MB)
B-Plan „Am Pfingstberg“ (PDF 5 MB)
B-Plan „Am Mühlenberg I“ (PDF 3,5 MB)
B-Plan „Am Mühlenberg II“ (PDF 5 MB)
B-Plan „Bucher Straße/Steenerbuschstraße“ (PDF 2,7 MB)
B-Plan „Birkenwäldchen“ (PDF 1,9 MB)
B-Plan „Eingang Winkelangerdorf“ (PDF 1,6 MB)
B-Plan "Kreuzung Buchenallee/ Schönower Straße"
B-Plan "Sondergebiet Einzelhandel Bernauer Straße/ Händelstraße"
Grünordnungspläne sind Fachpläne des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie dienen der Umsetzung von naturschutzfachlichen Entwicklungsvorstellungen durch die Konkretisierung diesbezüglicher Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in einem Teil des Gemeindegebiets. Oft werden sie parallel zu Bebauungsplänen aufgestellt. Die Gemeinde kann allerdings auch einen Grünordnungsplan als Satzung beschließen, der dann eigenständig – ohne Bebauungsplan – rechtsverbindlich ist. Im Grünordnungsplan als Satzung werden u.a. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Ge- und Verbote für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes festgesetzt. Dies umfasst die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion. Das Verfahren zur Aufstellung eines Grünordnungsplans als Satzung entspricht größtenteils dem eines Bebauungsplans.
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2020 den Grünordnungsplan Nr. 1 P „Robert-Koch-Park“, OT Zepernick, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 3 BbgNatSchAG und § 11 BNatSchG als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wurde gebilligt.
Der Geltungsbereich des Grünordnungsplans Nr.1 P „Robert-Koch-Park“, umfasst die Flurstücke 561, 562, 563 und 564, Flur 3, Ortsteil Zepernick (Robert-Koch-Park). Der beigefügte Planausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS) - Quelle: © GEOBasis-DE/LGB 2017) ist maßgebend für die Lage des Grünordnungsplanes.
Bebauungsplan „Am Hobrechtsweg“, OT Zepernick
Bebauungsplan „Bucher Straße / Küßnachter Straße“, OT Zepernick
Bebauungsplan 25P „Eichenring Panketal“, OT Schwanebeck
Bebauungsplan 31P "Priesterweg", OT Zepernick
Bebauungsplan 35P "Lauseberg", OT Zepernick
Bebauungsplan 15P "Eingang Winkelangerdorf" 1. Änderung, OT Zepernick
Bebauungsplan 29P "Bodestraße - Dransewiesen" - Aufhebungsverfahren, OT Zepernick