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Ausbau- und Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeitrag

Die Gemeinde Panketal erhebt für den Ersatz Ihrer Aufwendungen für die erstmalige Herstellung von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege, Plätze, zum Anbau bestimmten Sammelstraßen sowie deren Grünanlagen und Parkplätze Erschließungsbeiträge. Die Erhebung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 - 135) und der Erschließungsbeitragssatzung vom 24.05.2004 der Gemeinde Panketal sowie der 1. Änderungssatzung zur eben angeführten Erschließungsbeitragssatzung vom 24.04.2008. Mit Datum vom 26.10.2009 hat die Gemeinde Panketal eine neue Erschließungsbeitragssatzung erlassen. Diese ist am 01.12.2009 in Kraft getreten. Welche Satzung zur Anwendung gelangt richtet sich nach dem Zeitpunkt der sachlichen Beitragspflicht.

Gebühren
keine

Download & Links

Erschließungsbeitragssatzung (PDF)

Informationen zum Straßenbaukonzept „Programm 2020“

Straßenbaubeitrag

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzern der erschlossenen Grundstücke erwachsenden Vorteile erhebt die Gemeinde Panketal Straßenbaubeiträge auf der Grundlage des § 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Panketal (Straßenbaubeitragssatzung – SBS).

Download & Links

Straßenbaubeitragssatzung (PDF)

Übersicht planmäßiger Straßenausbau bis 2020 (PDF)

Informationen zum Straßenbaukonzept „Programm 2020“