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Aufgrabungen

Hinweise zu Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum

Für alle Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum (z.B. für das Einlegen von Leitungen jeglicher Art, das Aufstellen von Verteilerkästen oder auch Werbeträgern u.ä.) ist die Zustimmung der Gemeinde Panketal als Straßenbaulastträger einzuholen. Die in Anspruch genommenen Straßen und Nebenflächen sind fachgerecht für die entsprechende Nutzung mindestens im ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Die Wiederherstellung ist durch Fotos und gegebenfalls Nachweise zu dokumentieren. Die Erlaubnis für Arbeiten an einer öffentlichen Straße und deren Nebenflächen wird zu Ihrer eigenen Sicherheit wegen Leitungs- und Baumbestand sowie zur Einhaltung der Regeln der Technik nur bei Ausführung durch eine Fachfirma erteilt. Das Bauende ist ggf. unter Beachtung evtl. erteilter Auflagen anzuzeigen, da erst danach die Verkehrssicherungspflicht wieder an die Gemeinde übergeht.

Mit den Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum darf erst nach Vorliegen der verkehrsrechtlichen Anordnung begonnen werden. Die Beantragung erfolgt bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim. Die Verkehrssicherung obliegt dem Baubetrieb.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • ein aussagekräftiger Lageplan
  • Fotos vom vorhandenen Zustand

 

Downloads & Links

Brandenburgisches Straßengesetz

Untere Straßenverkehrsbehörde Landkreis Barnim

Antrag zur Genehmigung für eine Aufgrabung im öffentlichen Straßenraum (PDF)

Anzeige für die Fertigstellung einer Baumaßnahme im öffentlichen Straßenraum (PDF)

Aufmaßblatt für Aufgrabungen (PDF)

 

Gebühren
Keine. Die Straßenverkehrsbehörde des LK Barnim kann ggfs. Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung fordern.