Bei jedem Bauvorhaben, insbesondere bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, ist zu empfehlen, die planungsrechtliche Zulässigkeit im Vorfeld bei der Gemeinde Panketal zu erfragen. Auch der Landkreis Barnim (Genehmigungsbehörde) und der Kommunalservice Panketal (Erschließungsbescheinigung) sind frühstmöglich zu kontaktieren. Zum Thema Baugenehmigung informieren Sie sich bitte hier.
Bei baulichen Vorhaben unterscheidet man zwischen baugenehmigungspflichtigen und nicht baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Die Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen ist in § 59 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) geregelt. Für die hier beschriebenen Vorhaben sind Bauanträge in 3-facher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Barnim einzureichen. Bitte beachten Sie dabei, dass nur ein im Land Brandenburg bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur einen Bauantrag einreichen kann.
Es soll an dieser Stelle besonders auf die erforderliche Erschließungsbescheinigung hingewiesen werden, die für die Prüfung des Vorhabens sehr wichtig ist. Die Erschließungsbescheinigung kann beim Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal beantragt werden.
Dem Bauantrag sollte auch ein Entwässerungsnachweis (sicherer Umgang mit dem auf dem Grundstück anfallenden Regenwasser), einschließlich Berechnung nach geltenden Grundsätzen und Baugrundgutachten, beigefügt werden. Mit der Berechnungen können Planer, Architekten oder Ingenieure beauftragt werden. Unterstützendes Informationsmaterial des Landes Brandenburg können Sie hier finden.
Was Sie zu beachten haben, sofern sich Ihr Grundstück im Trinkwasserschutzgebiet befindet, können Sie in der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Zepernick nachlesen. Bitte beachten Sie, dass sich die Trinkwasserschutzzonen auch teilweise im Ortseil Schwanebeck liegen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Panketal, Herr Fietsch (Tel.:030/94511-143; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Informationsblatt für Bauvorhaben
Weitergehende Informationen zu
Landkreis Barnim, Untere Bauaufsichtsbehörde
BITTE ÜBERSENDEN SIE DIE BAUANTRAGSUNTERLAGEN DIREKT AN DEN LANDKREIS BARNIM, UM VERZÖGERUNGEN ZU VERMEIDEN.
Nicht genehmigungspflichtige Vorhaben sind in § 61 der BbgBO genannt. Insbesondere die unter Umständen baugenehmigungsfreie Errichtung von Garagen, Carports, Nebenanlagen und Einfriedungen ist bei der Gemeinde Panketal, Bauamt anzuzeigen.
Gebühren
gebührenpflichtig
Rechtliche Grundlage | § 64 BbgBO |
Gültigkeit für folgende Vorhaben |
genehmigungspflichtige Vorhaben |
Form des Antrages | Antrag auf Baugenehmigung |
Zuständige Behörde | Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim |
Bescheid | Baugenehmigungsbescheid |
Adressat für den Antrag / Ansprechpartner |
Landkreis Barnim Untere Bauaufsichtsbehörde Paul-Wunderlich-Haus Am Markt 1 16225 Eberswalde |
Gebührenerhebung | ja (Landkreis Barnim) |
Rechtliche Grundlage | § 67 Abs. 4 BbgBO |
Gültigkeit für folgende Vorhaben | genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 61 BbgBO, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. bei Abweichungen von Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, sonstigen Satzungen) nicht eingehalten werden |
Form des Antrages | Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/ Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und/oder Antrag auf Zulassung einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften |
Zuständige Behörde | Gemeinde Panketal als Sonderordnungsbehörde |
Bescheid | Erlaubnisbescheid |
Adressat für den Antrag / Ansprechpartner | Gemeinde Panketal Orts- und Regionalplanung Schönower Straße 105 16341 Panketal |
Gebührenerhebung | ja (Gemeinde Panketal) |
Rechtliche Grundlage | § 61 BbgBO |
Gültigkeit für folgende Vorhaben | genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 55 BbgBO, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften (Bebauungspläne, örtlichen Bauvorschriften, sonstigen Satzungen) eingehalten werden |
Form des Antrages | formlose Anzeige |
Zuständige Behörde | in beratender Funktion: Gemeinde Panketal und untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim |
Bescheid | kein Bescheid |
Adressat für den Antrag / Ansprechpartner | Auskünfte Gemeinde Panketal und Landkreis Barnim |
Gebührenerhebung | nein (Gemeinde Panketal) |
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für die Gemeinde.
Als Eigentümer melden Sie deshalb bitte für das jeweilige Jahr:
Die jeweiligen Fristen zur Abgabe des Erhebungsbogens erfragen Sie bitte beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Referat 32 - Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Den Erhebungsbogen (1 DIN-A 4 Seite) erhalten Sie auch kostenfrei in der Gemeindeverwaltung Panketal, Schönower Str. 105, 16341 Panketal, Zimmer 104.
Außerdem kann der Erhebungsbogen online unter unten stehendem Link abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim anzuzeigen ist. In diesen Fällen bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik einreichen bei
Landkreises Barnim
Untere Bauaufsichtsbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Links
Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik
Gebühren
keine