Social Media Button

Instagram

Geschützte Teile von Natur und Landschaft

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz unterstehen in Panketal einige Teile von Natur und Landschaft einem gesetzlichen Schutz, um eine dauerhafte Sicherung sowie die Pflege und Entwicklung dieser Flächen zu gewährleisten. In Karte 9 des Landschaftsplans der Gemeinde Panketal sind die Schutzgebiete und die geschützten Teile von Natur und Landschaft abgebildet, die im Folgenden kurz vorgestellt werden. Weiterführende Informationen - wie z.B. verbotene Handlungen- sind u.a. den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen zu nehmen.

Naturschutzgebiet „Ausstichgelände Röntgental“

Das Naturschutzgebiet „Ausstichgelände Röntgental“ - auch „Der Schacht“ genannt - liegt direkt am S-Bahnhof Röntgental. Mitte der 19. Jahrhundert wurde dort Sand für den Bahndamm ausgeschachtet. In der daraus resultierenden ca. 25 ha großen Grube entwickelte sich ein kostbarer Feuchtgebietslebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Nachdem der Schutzstatus für kurze Zeit aufgehoben wurde, erfolgte gemäß des Beschlusses Nr. 130 des Bezirkstages Frankfurt (Oder) vom 14. März 1990 die erneute und heute noch gültige Sicherung des Gebietes als Naturschutzgebiet, welches heute besonders für Amphibien und Vögel eine Heimat darstellt.

Naturschutzgebiet „Faule Wiesen bei Bernau“

Das Naturschutzgebiet „Faule Wiesen bei Bernau“ liegt mit ca. 20 ha in der Gemeinde Panketal (hinter der Ackerfläche am S-Bahnhof Zepernick) und mit ca. 17 ha in der Stadt Bernau. Es sind dort, neben Waldbeständen, wertvolle Feuchtwiesen mit Kleingewässern sowie Trockenrasenflächen vorzufinden, die vor allem einen Lebensraum für Amphibien, Vögel und Orchideen darstellen. Das Gebiet wurde im Jahr 2000 unter Schutz gestellt.

Schutzgebietsverordnung

IMG 5589

Das Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“ wurde 1998 ausgewiesen und umfasst mit seinen insgesamt rund 16.800 ha Flächen im Landkreis Barnim und Oberhavel. Es ist das größte Landschaftsschutzgebiet des Großschutzgebietes „Naturpark Barnim“. Dieses ca. 74.870 ha große Schutzgebiet der Länder Brandenburg und Berlin wurde ebenfalls 1998 gegründet. Es liegt in der Gemeinde Panketal im nördlichen Bereich des Ortsteils Zepernick – im Bereich der ehemaligen Rieselfelder um Hobrechtsfelde - und ist nahezu deckungsgleich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“, welches sich in Panketal über eine Fläche von ca. 495 ha erstreckt. Ziel der Unterschutzstellung ist u.a. die Erhaltung und Entwicklung der Rieselfeldlandschaft aufgrund ihrer Bedeutung für Tiere- und Pflanzenarten, als kulturhistorische Landschaft und als Erholungsort. Auch wird in diesem Rahmen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt.

Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet

Geschützte Landschaftsbestandteile

Bei dem „Okkenpfuhl“, der u.a. im Frühjahr für Moorfrösche als Laichgewässer von besonderer Bedeutung ist, und dem „Feuchtgebiet an der Goethestraße“ im Ortsteil Schwanebeck handelt es sich um geschützte Landschaftsbestandteile. Auch Alleen haben diesen Schutzstatus, ebenso wie nach der Barnimer Baumschutzverordnung einige Einzelbäume. Alleen sind Straßen oder Wege mit zwei Baumreihen (links und rechts von der Fahrbahn). Dabei spielt die Anzahl der Bäume innerhalb der Baumreihen keine Rolle - auch wenn zahlreiche Lücken vorzufinden sind. Geschützte Alleen in Panketal sind z.B. Poststraße, Schönower Straße, Steinstraße, Elbestraße, Menzelstraße, Wernigeroder Straße, Ahornallee, Heinestraße, Hufelandstraße und Charlottenstraße.

Naturdenkmale

Im Ortsteil Schwanebeck gibt es zwei Naturdenkmale, eine Rot- und eine Stieleiche, die auf Grund ihrer Eigenheit und Schönheit geschützt sind.

Geschützte Biotope

„Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt“ (§ 30 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Dazu gehören in der Gemeinde Panketal u.a. Sandtrockenrasen (z.B. in der Nähe des NSG Ausstichgelände Röntgental), Kleingewässer/Teiche (z.B. am Spiel-und Sportplatz an der Straße der Jugend), Schilf- und Röhricht-Standorte (z.B. in den Rieselfeldern), Schwarzerlenwälder (z.B. am Dorfgraben am Rande des Dorfes Schwanebeck) sowie Feuchtwiesen und Feuchtweiden (z.B. in der Nähe des NSG Faule Wiesen bei Bernau).

Geschützter Landschaftsbestandteil Okkenpfuhl
Geschützter Landschaftsbestandteil Goethestraße