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Kasse & Mahnwesen

Im Folgenden finden Sie Informationen rund um alle finanziellen Zahlungsangelegenheiten von Bestätigungen über Mahnungen bis hin zu Spendenbescheinigungen.

Wenn Sie eine Bestätigung über Ihre bereits geleisteten Zahlungen für das Finanzamt oder andere Behörden benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigungen nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Panketal gebührenpflichtig sind. Die Bestätigung kann Ihnen erst nach Zahlung des Betrages ausgehändigt oder zugesendet werden.

Verwaltungsgebührensatzung (PDF)

Gebühren
Für diese Bestätigung wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 EUR erhoben.

 

Ansprechpartner

Kasse

Frau Jaeschke

Tel. 030/94511-119
Zimmer 120

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Frau Oppermann

Tel. 030/94511-120
Zimmer 119

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Für dauernd wiederkehrende Zahlungen (z. B. Steuern und Kitabeiträge besteht die Möglichkeit, der Kasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Aus Gründen der Sicherheit nimmt die Kasse am Schalter nur „kleine Bargelder“ aus dem laufenden Tagesbetrieb zu den bekannten Öffnungszeiten entgegen. Das betrifft Verwaltungsgebühren wie z.B. Gebühren der Meldestelle (für Personal-ausweise, Pässe, Kinderausweise, Führungszeugnisse), des Ordnungsamtes (Gewerbean- und -abmeldungen, Lagerfeuergebühr), des Standesamtes oder des Bauamtes.
Ausnahmen bilden jedoch Zahlungen die auf Grund einer Mahnung oder Vollstreckungsankündigung getätigt werden wollen.

Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per EC-Karte.

Für alle Überweisungen an die Gemeinde Panketal verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung.

Gläubiger Identifikationsnummer:  DE31 ZZZ0 0000 0484 93

Empfänger:  Gemeinde Panketal
Bank:  Deutsche Kreditbank DKB
IBAN:  DE52 1203 0000 0019 2284 77
BIC:  BYLADEM1001

Bitte vergessen Sie nicht bei Ihrer Überweisung einen Verwendungzweck anzugeben (z. B. Personenkonto-Nr. oder Kassenzeichen).

Downloads

SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung (PDF)

 

Ansprechpartner

Kasse

Frau Jaeschke

Tel. 030/94511-119
Zimmer 120

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Frau Oppermann

Tel. 030/94511-120
Zimmer 119

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Wie verhalte ich mich beim Erhalt einer Mahnung?
Bitte prüfen Sie zuerst Ihre Unterlagen (z.B. Kontoauszüge), ob von Ihnen der angemahnte Betrag bereits überwiesen wurde. In einigen Fällen erreichen die Kasse durch Übermittlungsfehler nicht alle Informationen wie z.B. Personenkonto-Nr. oder betreffenden Zeitraum für den die Zahlung bestimmt sein soll. Somit kann es zu Unstimmigkeiten bei der Verbuchung Ihres Zahlungseinganges kommen. Dieser lässt sich manchmal nur durch eine Mahnung klären.

Sollten Sie nicht gezahlt haben, nehmen Sie bitte die Überweisung unter u.g. Konto-Nr. in der angegebenen Zahlungsfrist unter Angabe Ihres Kassenzeichens vor.
Haben Sie Probleme bei der Zahlung des Betrages wenden Sie sich bitte unbedingt schriftlich oder telefonisch an uns.

Für alle Überweisungen an die Gemeinde Panketal verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung.

Gläubiger Identifikationsnummer:  DE31 ZZZ0 0000 0484 93

Empfänger:  Gemeinde Panketal
Bank:  Deutsche Kreditbank DKB
IBAN:  DE52 1203 0000 0019 2284 77
BIC:  BYLADEM1001

Downloads

SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung (PDF)

Antrag auf Ratenzahlung (PDF)

 

Ansprechpartner

Mahnwesen, Vollstreckung

Frau Weber

Tel. 030/94511-111
Zimmer 103

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Frau Diener

Tel. 030/94511-123
Zimmer 103

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Immer wieder werden unsere Einrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendzentrum) von spendenfreudigen Bürgern unterstützt. Von diesen zusätzlichen Geldern können für die Kinder und Jungendlichen unserer Gemeinde zusätzlich notwendige Dinge finanziert werden. Selbstverständlich erhalten Sie von uns zur Vorlage beim Finanzamt dafür eine Spendenbestätigung.

Um diese aber ausfertigen zu können, benötigen wir unbedingt Ihre persönlichen Angaben sowie den Spendenzweck.
Bitte tätigen Sie nicht nur Ihre Überweisung auf unser Gemeindekonto, sondern teilen Sie uns bitte zusätzlich alle erforderlichen Angaben mit (Name, Vorname, Firma, Anschrift, Spendengrund und für welche Einrichtung).

 

Ansprechpartner

Kasse

Frau Jaeschke

Tel. 030/94511-119
Zimmer 120

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Frau Oppermann

Tel. 030/94511-120
Zimmer 119

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Sie erhielten einen Bescheid über die Leistung einer öffentlichen Abgabe. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gestatten es Ihnen nicht, einer termingerechten Begleichung dieser Forderung nachzukommen. In diesem Fall kann auf begründetem Antrag einer Ratenzahlung zugestimmt werden. Dazu muss spätestens am Fälligkeitstag ein Stundungsantrag bei der Gemeinde Panketal eingegangen sein. Vom Fälligkeitstag bzw. ab Wirksamkeit der Stundung werden vom gestundeten Betrag Stundungszinsen erhoben.

Link

Stundungsantragformular (PDF)

Gebühren
keine

 

Ansprechpartner

Haushalt/Kasse

Herr Neundorf

Tel. 030/94511-121
Zimmer 123

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Wie verhalte ich mich nach dem Erhalt einer Vollstreckungsankündigung?
Bitte prüfen Sie auch hier zuerst Ihre Unterlagen. Sollten Sie den geforderten Betrag nicht begleichen können, wenden Sie sich bitte unbedingt an die Vollstreckungsbehörde.

Private Umstände können auch mal unverschuldet zu Versäumnissen führen. Scheuen Sie sich nicht, mit uns über Ihr Problem zu sprechen.

Selbstverständlich ist die Vollstreckungsbehörde verpflichtet unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften alle Vorgänge vertraulich zu behandeln.

Für alle Überweisungen an die Gemeinde Panketal verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:

Gläubiger Identifikationsnummer: DE31 ZZZ0 0000 0484 93

Empfänger:  Gemeinde Panketal
Bank:  Sparkasse Barnim
IBAN:  DE54170520003150015030
BIC:  WELADED1GZE

Links

Antrag auf Ratenzahlung (PDF)

SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung (PDF)

 

Ansprechpartner

Mahnwesen, Vollstreckung

Frau Weber

Tel. 030/94511-111
Zimmer 103

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Frau Diener

Tel. 030/94511-123
Zimmer 103

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