Die Amtsperiode der Schiedsleute der Panketaler Schiedsstellen I und II neigt sich dem Ende zu. Für die Wahlperiode 2026 bis 2030 werden neue Schiedsleute gesucht.
Was machen eigentlich Schiedsleute?
Die Schiedsleute nehmen ehrenamtlich die Aufgaben der Schiedsstelle gemäß Brandenburgisches Schieds- und Gütestellengesetz wahr. Hauptaufgabe der Schiedsstelle ist die außergerichtliche Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten. Die Schiedsperson leitet die Schlichtungsverhandlung mit dem Ziel, den Rechtsstreit zwischen den Streitparteien (i.d.R. Nachbarn) im Wege eines Vergleichs herbeizuführen.
Wer darf Schiedsperson sein?
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Panketal. Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Schiedsperson darf nicht infolge einer strafrechtlichen Verurteilung die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt worden sein und darf sich persönlich nicht in einem Vermögensverfall befinden (z.B. Insolvenzverfahren).
Bedarf es bestimmter Vorkenntnisse, um Schiedsperson zu werden?
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Einweisung in die Tätigkeit erfolgt durch Lehrgänge beim Bund Deutscher Schiedsleute. Grundsätzlich sollte die Schiedsperson einen gewissen Bildungsgrad haben und damit fähig sein, sich in das Schlichtungsrecht einzuarbeiten. Die Schiedsperson sollte über ausreichend Menschenkenntniss und Lebenserfahrung verfügen und in der Lage sein, eine Schlichtungsverhandlung selbständig durchzuführen und dabei den Streitparteien vorurteilsfrei und sachlich zu begegnen.
Welche Zeit nimmt das Ehrenamt in Anspruch?
Die Schiedsstelle führt einmal im Monat eine Sprechstunde im Rathaus durch. Darüber hinaus finden an gesonderten Terminen, die von den Schiedsleuten festgelegt werden, die Schlichtungsverhandlungen statt. Weiterhin muss die Schiedsperson über die nötige Zeit verfügen, um ein- bis zweimal im Jahr Lehrgänge zu besuchen und an den Beratungen beim Amtsgericht in Bernau teilzunehmen.
Wer bestimmt die Schiedsperson?
Die Schiedsleute werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl der Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes.
Erhalten Schiedspersonen eine Aufwandsentschädigung?
Die Schiedspersonen erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 €, die stellvertretenden Schiedspersonen erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €.
Wo gibt es weitere Informationen über die Tätigkeit als Schiedsperson?
Ausführliche Informationen zum Schiedsamt finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsleute (BDS) unter bds-brandenburg.de oder beim Ordnungsamt der Gemeinde Panketal.
Interesse an der Tätigkeit als Schiedsperson?
Sollten Sie sich für das Amt berufen fühlen, richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit kurzem Lebenslauf bis zum 31.01.2026 an:
Gemeinde Panketal
Ordnungsamt
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Das Bewerbungsschreiben kann auch per E-Mail eingereicht (
Die Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten. Die Tätigkeit einer Schiedsstelle ist darauf gerichtet, einen Rechtsstreit auf dem Wege eines Vergleiches beizulegen. Der Vergleich ist ein Vertrag, bei dem der Streit der Parteien durch gegenseitiges Nachgeben bereinigt wird. In Strafsachen gibt der Antragsteller immer dann nach, wenn er auf das Recht verzichtet, Privatklage zu erheben. Bei bestimmten Delikten ist ein Schlichtungsversuch Voraussetzung dafür, dass der Betroffene Privatklage erheben kann.
Sprechstunde
Jeden 1. Dienstag im Monat im Rathaus
17.00–18.00 Uhr
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Das Sprechzimmer ist über die Rückseite des Rathauses und über die Bibliothek zu erreichen.
Hausanschrift: Schiedsstelle Panketal, Schönower Straße 105, 16341 Panketal
| Schiedsstelle I | |
| Schiedsmann Norbert Hochsam |
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| Vertreter Helmut Linke |
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| Schiedsstelle II | |
| Schiedsmann Peter Jacobs |
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| Vertreter Helmut Linke |
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Die Zuständigkeit der jeweiligen Schiedsstelle richtet sich danach, in welchem Schiedsamtsbezirk der Antragsgegner/die Antragsgegnerin im Schlichtungsverfahren seinen bzw. ihren Wohnsitz hat.
Die Schiedsstelle I ist zuständig für den Ortsteil Zepernick ohne die Straßen östlich der Landesstraße 314 (Bucher Straße, Alt-Zepernick, Bernauer Straße). Die Schiedsstelle II ist für den Ortsteil Schwanebeck und in Zepernick für alle Straßen östlich der Landesstraße 314 (Bucher Straße, Alt-Zepernick, Bernauer Straße) zuständig.
Rechtsvorschriften
Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)
Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG)
Weitere Informationen
Ordentliche Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Landesvereinigung Brandenburg