Informationen zu allen Angelegenheiten rund um das Pass- und Meldewesen, wie die Personalausweis- und Reisepassbeantragung oder Anmeldungen und Abmeldungen sowie Melderegisterauskünfte usw. finden Sie im Folgenden aufgeführt.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat in einer Mitteilung die Kommunen darüber informiert, dass sich die Reisepassgebühr für antragstellende Personen ab dem 24. Lebensjahr von 60 Euro auf 70 Euro erhöht.
Einwohnermeldeamt
Anmeldung & Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Sie können sich nur persönlich vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht mitgeben.
Folgende Unterlagen sind bei einer Anmeldung oder Ummeldung vorzulegen:
In Beherbergungsstätten sowie in Hotels besteht erst ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten eine Meldepflicht, sofern man mit einer anderen Wohnung in Deutschland gemeldet ist. Bei Personen, die sich sonst im Ausland aufhalten und noch nicht in Deutschland gemeldet sind, tritt die Meldepflicht bereits nach drei Monaten ein.
Ausgeschlossen von dieser Vorschrift sind Betriebe- und Vereinsheime, Jugendherbergen, Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten.
Der Aufenthalt in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen ist erst ab einem Zeitraum von mehr als drei Monaten meldepflichtig, wenn keine Wohnung in Deutschland besteht.
Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Eine Abmeldung ins Ausland muss nicht persönlich erfolgen, sondern kann auch in schriftlicher Form oder mittels Vollmacht durch eine dritte Person getätigt werden. Dies ist frühestens eine Woche vorher möglich, muss aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug geschehen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes sowie bei der Meldebehörde des Zweitwohnsitzes erfolgen.
Gebühren
Die An-, Ab- und Ummeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Ein Führungszeugnis können Sie in der Meldestelle der Gemeinde Panketal beantragen. Dazu ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Vollmachten werden nicht akzeptiert.
Der Antrag wird elektronisch an das zuständige Bundeszentralregister (Bundesjustizamt) in Bonn übermittelt. Von dort aus wird Ihr Führungszeugnis erstellt und entweder direkt an Sie nach Hause geschickt oder bei Belegart „O“ direkt an die anfordernde Behörde. Der Bearbeitungszeitraum beim Bundeszentralregister liegt zwischen 1 bis 2 Wochen.
Ein Führungszeugnis kann auch bequem von zu Hause oder unterwegs direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Hierzu benötigen Sie die aktivierte online Funktion Ihres Personalausweises.
Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses (PDF)
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie bei Belegart "0" die Adresse der anfordernden Behörde.
Gebühren
13,00 EUR
Personalausweis ab 24. Lebensjahr | 37,00 EUR |
Personalausweis vor 24. Lebensjahr | 22,80 EUR |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Reisepass (ab 24. Lebensjahr) | 70,00 EUR |
Junior Reisepass (bis 24. Lebensjahr) | 37,50 EUR |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 EUR |
Führungszeugnis | 13,00 EUR |
Auszug aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 EUR |
Meldebescheinigung | 5,00 EUR |
Einfache Melderegisterauskunft | 10,00 EUR |
Erweiterte Melderegisterauskunft | 12,00 EUR |
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie in der Meldestelle der Gemeinde Panketal beantragen. Dazu ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Vollmachten werden nicht akzeptiert.
Den Auszug können Sie auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Weitere Details finden Sie auch der Homepge: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Gebühren
13,00 €
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Künftig können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen.
Das Melderegister von Panketal ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen.
Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Dabei wird unterschieden zwischen einer
und
Für beide Auskünfte gilt die Voraussetzung, dass die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden muss.
Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Zudem sind mindestens zwei der folgenden Angaben zur gesuchten Person notwendig:
einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft bekommt man Auskunft über:
In dem Antrag müssen die bekannten Daten der gesuchten Person angegeben werden. Weiterhin muss die auskunftssuchende Stelle oder Person erklären, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt bzw. verwendet werden. Des Weiteren muss erklärt werden, ob die Anfrage aus privaten oder gewerblichen Gründen benötigt wird. Gewerbliche Gründe sind z.B. Forderungsmanagement. Adressabgleich, Aktualisierung eigener Bestandsdaten.
erweiterte Melderegisterauskunft
Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft erhält man Auskunft über:
Im Antrag müssen die bekannten Daten der gesuchten Person angegeben werden. Weiterhin muss ein berechtigtes / rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden. Solch ein Interesse ist z.B. ein Vollstreckungstitel, Ahnenforschung, oder ein Mahnbescheid.
neutrale Antwort
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort.
Gründe dafür sind:
Gebühren
Die Gebühr ist im Voraus auf das Konto der Meldebehörde der Gemeinde Panketal zu überweisen, bitte nehmen Sie hierfür vorab mit uns Kontakt auf unter
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
Behördenauskünfte (Datenübermittlung an öffentliche Stellen)
Die Meldebehörde darf öffentlichen Stellen (Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts, usw.) im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes im Inland zu ihrer Aufgabenerfüllung, Daten aus dem Melderegister übermitteln. Diese Datenübermittlungen erfolgen grundsätzlich automatisiert. Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form ist nur noch im Ausnahmefall zulässig. In diesem Fall können Gebühren anfallen.
Die Bearbeitung von Behördenauskünften im fernmündlichen Verfahren ist nicht zulässig.
Gebühren
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Demnach brauchen alle deutschen Bürger einen Personalausweis ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben. Für Kinder unter 16 Jahren, kann auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter aber auch ein Personalausweis ausgestellt werden.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
Gültigkeit
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten, sofern Sie jedoch viel reisen können sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Gültigkeit
Express-Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Voraussetzungen
Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zum Kinderreisepass.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Er ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen:
Der vorläufige Reisepass wird nicht überall anerkannt
Voraussetzungen
Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zum Kinderreisepass.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit