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Pass- und Meldewesen

Informationen zu allen Angelegenheiten rund um das Pass- und Meldewesen, wie die Personalausweis- und Reisepassbeantragung oder Anmeldungen und Abmeldungen sowie Melderegisterauskünfte usw. finden Sie im Folgenden aufgeführt.

Reisepassgebühr erhöht sich ab 01.01.2024

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat in einer Mitteilung die Kommunen darüber informiert, dass sich die Reisepassgebühr für antragstellende Personen ab dem 24. Lebensjahr von 60 Euro auf 70 Euro erhöht.

Einwohnermeldeamt

Anmeldung & Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Sie können sich nur persönlich vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht mitgeben.

Folgende Unterlagen sind bei einer Anmeldung oder Ummeldung vorzulegen:

  • vorhandene Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (das Formular finden Sie hier),die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung
  • bei Eigentum: Eigentumsnachweis z.B. den Kaufvertrag/Grundbucheintrag
  • ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
  • bei Alleinerziehenden und nicht verheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern ein eine aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Negativbescheinigung vom Jugendamt oder einen Sorgerechtsnachweis
  • Scheidungsurteil
  • bei Neubauten den Zuteilungsbescheid über die Hausnummer

In Beherbergungsstätten sowie in Hotels besteht erst ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten eine Meldepflicht, sofern man mit einer anderen Wohnung in Deutschland gemeldet ist. Bei Personen, die sich sonst im Ausland aufhalten und noch nicht in Deutschland gemeldet sind, tritt die Meldepflicht bereits nach drei Monaten ein.

Ausgeschlossen von dieser Vorschrift sind Betriebe- und Vereinsheime, Jugendherbergen, Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten.

Der Aufenthalt in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen ist erst ab einem Zeitraum von mehr als drei Monaten meldepflichtig, wenn keine Wohnung in Deutschland besteht.

Abmeldung

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Eine Abmeldung ins Ausland muss nicht persönlich erfolgen, sondern kann auch in schriftlicher Form oder mittels Vollmacht durch eine dritte Person getätigt werden. Dies ist frühestens eine Woche vorher möglich, muss aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug geschehen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes sowie bei der Meldebehörde des Zweitwohnsitzes erfolgen.

Gebühren
Die An-, Ab- und Ummeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Ein Führungszeugnis können Sie in der Meldestelle der Gemeinde Panketal beantragen. Dazu ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Vollmachten werden nicht akzeptiert.

Der Antrag wird elektronisch an das zuständige Bundeszentralregister (Bundesjustizamt) in Bonn übermittelt. Von dort aus wird Ihr Führungszeugnis erstellt und entweder direkt an Sie nach Hause geschickt oder bei Belegart „O“ direkt an die anfordernde Behörde. Der Bearbeitungszeitraum beim Bundeszentralregister liegt zwischen 1 bis 2 Wochen.

Ein Führungszeugnis kann auch bequem von zu Hause oder unterwegs direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Hierzu benötigen Sie die aktivierte online Funktion Ihres Personalausweises.

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses (PDF)

 

Notwendige Unterlagen
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie bei Belegart "0" die Adresse der anfordernden Behörde.

Gebühren
13,00 EUR

Personalausweis ab 24. Lebensjahr 37,00 EUR
Personalausweis vor 24. Lebensjahr 22,80 EUR
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
   
Reisepass (ab 24. Lebensjahr) 70,00 EUR
Junior Reisepass (bis 24. Lebensjahr) 37,50 EUR
Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
   
 Führungszeugnis 13,00 EUR 
Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13,00 EUR
   
 Meldebescheinigung 5,00 EUR 
Einfache Melderegisterauskunft 10,00 EUR
Erweiterte Melderegisterauskunft 12,00 EUR
   

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie in der Meldestelle der Gemeinde Panketal beantragen. Dazu ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Vollmachten werden nicht akzeptiert.

 

Den Auszug können Sie auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Weitere Details finden Sie auch der Homepge: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Notwendige Unterlagen
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Gebühren
13,00 €

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Künftig können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen.

Das Melderegister von Panketal ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen.

Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Dabei wird unterschieden zwischen einer

  • einfache Melderegisterauskunft

und

  • erweiterten Melderegisterauskunft

Für beide Auskünfte gilt die Voraussetzung, dass die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden muss.

Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Zudem sind mindestens zwei der folgenden Angaben zur gesuchten Person notwendig:

  • Familienname
  • früherer Name
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • letzte bekannte Anschrift

einfache Melderegisterauskunft

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft bekommt man Auskunft über:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad, falls vorhanden
  • derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung)
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

In dem Antrag müssen die bekannten Daten der gesuchten Person angegeben werden. Weiterhin muss die auskunftssuchende Stelle oder Person erklären, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt bzw. verwendet werden. Des Weiteren muss erklärt werden, ob die Anfrage aus privaten oder gewerblichen Gründen benötigt wird. Gewerbliche Gründe sind z.B. Forderungsmanagement. Adressabgleich, Aktualisierung eigener Bestandsdaten.

erweiterte Melderegisterauskunft

Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft erhält man Auskunft über:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Familienstand
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort, sowie bei Versterben im Ausland den Staat

Im Antrag müssen die bekannten Daten der gesuchten Person angegeben werden. Weiterhin muss ein berechtigtes / rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden. Solch ein Interesse ist z.B. ein Vollstreckungstitel, Ahnenforschung, oder ein Mahnbescheid.

neutrale Antwort

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort.

Gründe dafür sind:

  • eingetragene Auskunftssperre im Melderegister
  • eingetragener Sperrvermerk im Melderegister
  • die gesuchte Person kann nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden
  • die gesuchte Person ist oder war nie in Panketal gemeldet

Gebühren

  • Einfache Melderegisterauskunft: 10,- €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft: 12,- €

Die Gebühr ist im Voraus auf das Konto der Meldebehörde der Gemeinde Panketal zu überweisen, bitte nehmen Sie hierfür vorab mit uns Kontakt auf unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..  

Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:

  • das Auskunftsergebnis bereits bekannt war
  • die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
  • die Auskunft nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist)

Behördenauskünfte (Datenübermittlung an öffentliche Stellen)

Die Meldebehörde darf öffentlichen Stellen (Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts, usw.) im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes im Inland zu ihrer Aufgabenerfüllung, Daten aus dem Melderegister übermitteln. Diese Datenübermittlungen erfolgen grundsätzlich automatisiert. Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form ist nur noch im Ausnahmefall zulässig. In diesem Fall können Gebühren anfallen.

Die Bearbeitung von Behördenauskünften im fernmündlichen Verfahren ist nicht zulässig.

Gebühren

  • Datenübermittlungen von Meldebehörden an andere öffentliche Stellen im Inland sind grundsätzlich gebührenfrei.
  • Dies gilt nicht für Sondervermögen und Betriebe des Landes, die einen Wirtschaftsplan aufstellen sowie für gleichartige erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und für Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen.
  • Datenübermittlungen in Schriftform oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form sind nur gebührenfrei, wenn die Meldebehörde die Gründe für die fehlende Nutzung des automatisierten Abrufs zu verantworten hat.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Demnach brauchen alle deutschen Bürger einen Personalausweis ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben. Für Kinder unter 16 Jahren, kann auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter aber auch ein Personalausweis ausgestellt werden.

In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:

  • Sie werden 16 Jahre alt.
  • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig.
  • Sie haben Ihren alten Personalausweis verloren oder er wurde Ihnen gestohlen
  • Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.

In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:

  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden.
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft.

Gültigkeit

  • 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 10 Jahre: wenn Sie 24 und älter sind

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen, den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Panketal
  • Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild
    • Das Foto muss aktuell sein, nicht älter als ein halbes Jahr.
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Ihr alter Personalausweis (falls vorhanden)
    • Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
  • ggf. Ihr Reisepass (falls vorhanden)
    • Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
      • Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
      • Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
  • ggf. Geburtsurkunde / Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
    • falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten
    • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. (z.B. nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung)
  • ggf. Einverständniserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • nicht erforderlich, sofern Sie allein sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
    • Im Falle des alleinigen Sorgerechts, benötigen Sie eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt, welche nicht älter als 1 Jahr ist

Gebühren

  • 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • etwa 2 bis 3 Wochen
  • Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Der normale Reisepass hat 32 Seiten, sofern Sie jedoch viel reisen können sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Gültigkeit

  • 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Express-Reisepass

  • Falls Sie in dringenden Fällen eine Express-Herstellung des Passes benötigen, können Sie diesen im Expressverfahren beantragen. Ihr neuer Reiserpass ist dann schneller fertig (ca. 4 Werktage).
  • Für diesen Service müssen Sie jedoch mehr bezahlen.

Vorläufiger Reisepass

  • Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt.
  • Er ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
  • Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen:
    • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann
    • für die Notwendigkeit der Ausstellung werden von Ihnen geeignete Nachweise verlangt, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • auch die Express-Herstellung eines Reisepasses ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich
  • persönliches Erscheinen (der Antrag kann nur persönlich vor Ort gestellt werden)
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Panketal

Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zum Kinderreisepass.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild
    • Das Foto muss aktuell sein, nicht älter als ein halbes Jahr.
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet)
    • Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist.
    • Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
  • Personalausweis
    • Soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist oder der Reisepass bereits abgelaufen ist.
  • ggf. Geburtsurkunde / Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
    • falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten
    • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. (z.B. nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung)
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    • Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.

Gebühren

  • 37,50 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 70,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
  • 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • etwa 6 bis 8 Wochen
  • Bei erhöhter Nachfrage kann die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf 8 bis 10 Wochen steigen.
  • Express-Reisepass: ca. 5 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt stellen.

Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Er ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.

Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen:

  • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird)

Der vorläufige Reisepass wird nicht überall anerkannt

  • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Auch die Express-Herstellung eines Reisepasses ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich. Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • In der Gemeinde Panketal hauptwohnlich gemeldet sein (Ausnahmen möglich).

Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zum Kinderreisepass.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild
    • Das Foto muss aktuell sein, nicht älter als ein halbes Jahr.
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet)
    • Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist.
    • Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
  • Personalausweis
    • Soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist oder der Reisepass bereits abgelaufen ist.
  • Geburtsurkunde / Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
    • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
    • bei Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister
  • Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise
    • z.B. Flugtickets o.ä.
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    • Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.

Gebühren

  • 26,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • wird sofort ausgestellt