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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden.
 
Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen. (Quelle: difu.de)
 
In Panketal wurden bisher 3 Überarbeitungen der Lärmaktionsplanung vollzogen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier:

Das Land Brandenburg hat die Städte und Gemeinden aufgefordert die Lärmaktionspläne zu aktualisieren. In Panketal fand die letzte Lärmaktionsplanung im Jahr 2019 (3. Stufe) statt. Bis Frühjahr 2024 wird daher die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung durchgeführt.
Lärmaktionspläne ermitteln den Umgebungslärm von (Haupt-) Strassen und erarbeiten mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen wird im Anschluss durch die zuständigen Behörden durchgeführt.

 

Den Entwurf zum Lärmaktionsplan 4. Stufe finden Sie hier.

 

In der Zeit vom 6.11.2023 bis 7.12.2023 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit Stellungnahme, Hinweise etc. abzugeben. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes im genannten Zeitraumes bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten für Jede/n zur Einsicht aus.

 

Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Es können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

 

Während der Auslegungsfrist kann Jede/r Stellungnahmen bei der

Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, 16341 Panketal

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fax. 030/945 11-199 einreichen.

Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Beteiligungsplattform.

 

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch übermittelt oder zur Niederschrift gebracht werden. Die Datenschutzinformationen finden Sie hier.

Die Bekanntmachung der Veröffentlichung und zusätzlichen Auslegung erfolgt durch das Amtsblatt.

 

Die untersuchten Verkehrswege sehen Sie auf der nachfolgenden Übersicht.

LAP Untersuchte Verkehrswege klein

 FD Orts-/Umweltplanung

J. Nagel (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; tel. 030/94511-107)

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