Allgemeine Informationen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Wahl der Gemeindevertretung 2019.
Alle Wahlbezirke mit den jeweiligen zugeordneten Straßen in der Gemeinde Panketal im Überblick
Laut Kommunalwahlgesetz wird für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet.