Hinweise, Informationen und Verordnungen rund um gewerbliche Angelegenheiten für Unternehmen und Gewerbe in der Gemeinde Panketal.
Der zukünftige Gewerbetreibende ist per Gesetz § 14 Gewerbeordung verpflichtet den Beginn, die Erweiterung und die Beendigung seiner gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen.
Die Gewerbetreibenden der Gemeinde Panketal suchen dafür das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Hinweis
Die Gewerbeanmeldung beinhaltet nicht die bauplanungsrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit des Gewerbes in dem jeweiligen Wohn- bzw. Baugebiet. Unter Umständen kann hier ein Bauantragsverfahren (auch bei Umnutzungen z.B. von Wohn- in Büro- bzw. Praxisräume oder von Garagen in Kfz-Werkstattgebäude) gem. § 54 Brandenburgische Bauordnung erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung des Gewerbes im Planungsamt der Gemeinde Panketal (Herr Pladeck - 030/94511170) zur planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Gewerbes.
Gebühren
Gewerbeanmeldung für natürliche Personen | 26,00 EUR |
Gewerbeummeldung | 20,00 EUR |
Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit | 8,00 EUR |
Downloads
Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO (PDF)
Gewerbe-Abmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO (PDF)
Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO oder § 55 GewO (PDF)
Gewerbe-Beiblatt für gesetzliche Vertreter nach § 14 GewO oder § 55 GewO (PDF)
§ 34c Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig als Makler, Bauträger oder Baubetreuer auftritt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Bürger der Gemeinde Panketal sucht zur Antragstellung das Verwaltungsgebäude in der Schönower Str. 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
ab 450,00 EUR
Ohne Erlaubnispflicht, lediglich Gewerbeanmeldung erforderlich.
Werden Speisen und Getränke angeboten ist die Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage an eine Behörde und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.
Beides erhalten Sie in der Meldestelle.
§ 34c Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Bürger der Gemeinde Panketal suchen dafür das Verwaltungsgebäude in der Schönower Str. 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
128,00 EUR bis 1.279,00 EUR
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hierfür suchen Sie das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
von 102,50 EUR bis 921,00 EUR
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet, Bestellungen aufsucht, Leistungen anbietet oder als Schausteller tätig ist. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Bürger der Gemeinde Panketal suchen das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
von 40,00 EUR bis 500,00 EUR
Link
Schank- und Speisewirtschaft nach Brandenburgischen Gaststättengesetz
Der zukünftige Betreiber in der Gemeinde Panketal sucht 4 Wochen vorher das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
26,00 EUR + 8,00 EUR je natürlicher Person
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Geschäftsrauminhaber sucht dafür das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
von 128,00 EUR bis 767,00 EUR
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinns bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte (§ 33c Absatz 3 Gewerbeordnung)
Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist. Sollen Spielgeräte in der Gemeinde Panketal aufgestellt werden, so suchen Sie das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
von 51,00 EUR bis 1.023,00 EUR
Link
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (PDF)
Erklärung zur Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit (PDF)
Wirtschafts- und Tourismusentwicklungs-gesellschaft für den Landkreis Barnim