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Gewerbeangelegenheiten

Hinweise, Informationen und Verordnungen rund um gewerbliche Angelegenheiten für Unternehmen und Gewerbe in der Gemeinde Panketal.

Der zukünftige Gewerbetreibende ist per Gesetz § 14 Gewerbeordung verpflichtet den Beginn, die Erweiterung und die Beendigung seiner gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen.
Die Gewerbetreibenden der Gemeinde Panketal suchen dafür das Verwaltungsgebäude  in der Schönower Straße 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Handelregisterauszug für juristische Personen
  • Gesellschaftsvertrag für noch nicht im Handelsregister eingetragene juristische Personen
  • Reisepass bei ausländischen Personen
  • Meldebescheinigung bei ausländischen Gewerbetreibenden
  • Arbeitserlaubnis für nicht EU-Bürger

Hinweis
Die Gewerbeanmeldung beinhaltet nicht die bauplanungsrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit des Gewerbes in dem jeweiligen Wohn- bzw. Baugebiet. Unter Umständen kann hier ein Bauantragsverfahren (auch bei Umnutzungen z.B. von Wohn- in Büro- bzw. Praxisräume oder von Garagen in Kfz-Werkstattgebäude) gem. § 54 Brandenburgische Bauordnung erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung des Gewerbes im Planungsamt der Gemeinde Panketal (Herr Pladeck - 030/94511170) zur planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Gewerbes.

Gebühren

Gewerbeanmeldung für natürliche Personen 26,00 EUR
Gewerbeummeldung 20,00 EUR
Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit 8,00 EUR


Downloads

Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO (PDF)

Gewerbe-Abmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO (PDF)

Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO oder § 55 GewO (PDF)

Gewerbe-Beiblatt für gesetzliche Vertreter nach § 14 GewO oder § 55 GewO (PDF)

§ 34c Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig als Makler, Bauträger oder Baubetreuer auftritt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Bürger der Gemeinde Panketal sucht zur Antragstellung das Verwaltungsgebäude in der Schönower Str. 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • Betriebsbeschreibung (Größe der Büros, Geschäftszeiten, Stellplätze)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde / Meldestelle
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister / Meldestelle
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis / Amtsgericht
  • Bescheinigung in Steuersachen /  Finanzamt
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsverzeichnis / Onlineportal
  • Auskunft Insolvenzverfahren / Insolvenzgericht

Gebühren
ab 450,00 EUR

Ohne Erlaubnispflicht, lediglich Gewerbeanmeldung erforderlich.

Werden Speisen und Getränke angeboten ist die Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage an eine Behörde und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

Beides erhalten Sie in der Meldestelle.

§ 34c Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Bürger der Gemeinde Panketal suchen dafür das Verwaltungsgebäude in der Schönower Str. 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • Handelsregisterauszug für juristische Personen
  • Führungszeugnis (unbeschränkte Auskunft) zur Vorlage bei einer Behörde / Meldestelle
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister / Meldestelle
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis / Amtsgericht
  • Auskunft in Steuersachen / Finanzamt
  • Mittel- und Haftpflichtversicherungsnachweis / Versicherung
  • Unterrichtungsnachweis durch die Industrie- und Handelskammer
  • Auskunft Vollstreckungsportal / online
  • Auskunft Insolvenzverfahren / Insolvenzgericht
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde

Gebühren
128,00 EUR bis 1.279,00 EUR

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hierfür suchen Sie das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • Betriebsbeschreibung (Größe der Betriebsräume, Geschäftszeiten, Stellplätze)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde / Meldestelle
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister / Meldestelle
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis / Amtsgericht
  • Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel u. Sicherheiten
  • Versicherungsnachweis
  • Handelsregisterauszug für juristische Personen

Gebühren
von 102,50 EUR bis 921,00 EUR

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet, Bestellungen aufsucht, Leistungen anbietet oder als Schausteller tätig ist. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Bürger der Gemeinde Panketal suchen das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • ein Lichtbild
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde / Meldestelle
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister / Meldestelle
  • Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt
  • Haftpflichtversicherung für Schausteller

Gebühren
von 40,00 EUR bis 500,00 EUR

Link

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO

Schank- und Speisewirtschaft nach Brandenburgischen Gaststättengesetz

Der zukünftige Betreiber in der Gemeinde Panketal sucht 4 Wochen vorher das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • Handelsregisterauszug für juristische Personen
  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde / Meldestelle
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO / Meldestelle
  • Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt

Gebühren
26,00 EUR + 8,00 EUR  je natürlicher Person

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Geschäftsrauminhaber sucht dafür das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde / Meldestelle
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister / Meldestelle
  • Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Vollstreckungsportal / Amtsgericht / online
  • Miet- oder Pachtvertrag
  • Lageplan
  • baurechtliche Abnahme
  • Nutzungsänderung

Gebühren
von 128,00 EUR bis 767,00 EUR

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinns bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte (§ 33c Absatz 3 Gewerbeordnung)
Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist. Sollen Spielgeräte in der Gemeinde Panketal aufgestellt werden, so suchen Sie das Verwaltungsgebäude in der Schönower Straße 105 auf.

Notwendige Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde / Meldestelle
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister / Meldestelle
  • Bescheinigung in Steuersachen /  Finanzamt
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Vollstreckungsportal /  Amtsgericht und online
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Gebühren
von 51,00 EUR bis 1.023,00 EUR

Link

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (PDF)

Erklärung zur Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit (PDF)

Weitere Informationen

Wirtschaft

Gewerbezentralregister und Gewerbesteuer

für Unternehmen in der Gemeinde Panketal

Auszug Gewerbezentralregister

Gewerbesteuer

Wirtschaft

Standortfaktoren

der Gemeinde Panketal für Unternehmen und Investoren

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Wirtschaft

WITO Barnim GmbH

Wirtschafts- und Tourismusentwicklungs-gesellschaft für den Landkreis Barnim

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