Social Media Button

Instagram

Werbesatzung

Plakatierung, Werbung und Wahlwerbung

In der Gemeinde Panketal ist die Werbesatzung bei allen Bauvorhaben zu beachten. Diese ist rechtskräftig seit dem 15.07.2007 (s. Werbesatzung).

Des Weiteren stellt das Anbringen von Werbung im öffentlichen Straßenraum eine Sondernutzung gem. § 18 des Brandenburgischen Straßengesetzes dar. Diese Sondernutzung Bedarf der Erlaubnis.

Wer Interesse hat, im öffentlichen Bereich der Gemeinde Panketal (auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen) für seine Firma Werbung zu betreiben, wendet sich an die Gemeinde Panketal.

Es besteht die Möglichkeit, an Straßenlaternen so genannte Lichtmastschilder anzubringen, an Straßenkreuzungen auf Straßenschutzgeländern oder aber auf Sammelwerbeanlagen für seine Firma zu werben. Ein Antrag kann formlos gestellt werden.

Gemeinde Panketal
Schönower Straße 105
16341 Panketal

Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Plakatierung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Zeitraum der Plakatierungsmaßnahme von bis
  • Größe der Plakate (Höhe x Breite)
  • Menge der Plakate
  • Grund der Plakatierung

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Plakatierung zu stellen.

Gebühren

Anlage zur Satzung der Gemeinde Panketal über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen:

Pkt. 13 a) Plakatierung bis DIN A1 pro Stück          0,50 / Tag

            b) Plakatierung größer DIN A1 pro Stück    1,00 / Tag

Hinweis

Zum Schutz des Orts- und Straßenbildes gibt es eine Orientierung und Beschränkung in Hinblick auf die Anzahl an Werbeträgern.

Anzahl an Werbeschildern je Zeitraum:

bis 07 Tage max. 50 Plakate
bis 14 Tage max. 40 Plakate
bis 21 Tage max. 30 Plakate
ab 21 Tage max. 20 Plakate

Downloads

Sondernutzungssatzung

Wahlwerbung (PDF)

Werbesatzung (PDF)