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Grundstückszufahrt

Antrag von Zufahrten und Grundstückszufahrten

Für die Errichtung einer Grundstückszufahrt ist die Zustimmung der Gemeinde Panketal als Straßenbaulastträger einzuholen. Die Zufahrten müssen so hergestellt und unterhalten werden, dass sie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Daher ist die Befestigung der Zufahrt mit Rasengitter, Ökopflaster oder anderen großfugigen Materialien in der Regel nicht gestattet. Eine Regelzufahrt hat an der Grundstücksgrenze eine Breite von 3 m und wird an der Fahrbahnkante auf 5 m aufgeweitet. Das anfallende Regenwasser darf nicht auf die öffentliche Straße geleitet werden. Die Erlaubnis für Arbeiten an einer öffentlichen Straße (z. B. Absenken des Bordsteines, Pflastern) wird zu Ihrer eigenen Sicherheit wegen Leitungs- und Baumbestand sowie zur Einhaltung der Regeln der Technik nur bei Ausführung  durch eine Fachfirma erteilt. Gleiches gilt für Zugänge oder größere Gehwegbereiche, die auf eigene Kosten befestigt werden sollen.

Eine provisorische Baustellenzufahrt ist als Sondernutzung ebenfalls beim Bauamt, Fachdienst Verkehrsflächen unter Verwendung des entsprechenden Formulares zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • aussagekräftiger Lageplan (z. B. Kopie aus dem Bauantrag)
  • wenn möglich Foto von der Grundstücksfront

Gebühren
Zufahrt 7,50 EUR
Baustellenzufahrt 7,50 EUR

 

Download & Links

Brandenburgisches Straßengesetz

Antragsformular Zufahrt (PDF)

Antragsformular Baustellenzufahrt (PDF)

Anzeige für die Fertigstellung (PDF)

Verwaltungsvorschrift zur Errichtung von Grundstückszufahrten/Befestigungen (PDF)