Deutsch-polnische Begegnungsprojekte können in der laufenden Förderperiode im Rahmen des Förderprogramms „Ziel 3 – Europäische Zusammenarbeit – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Länder Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Westpommern)" mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung - INTERREG IV A - unterstützt werden. Die durch den Fonds gefördeten Maßnahmen sollen die Entstehung neuer und die Festigung bereits bestehender grenzüberschreitender Kontakte unterstützen. Mit der Möglichkeit des kleinen Fonds soll durch Annäherung und Verständigung die Zusammenarbeit in der Grenzregion gefördert werden.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig agierende Projektträger aus den Landkreisen NVP, DM, RÜG, OVP, UER, BAR, UM sowie den kreisfreien Städten Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg. Die Maßnahme muss im deutschen Teil der Euroregion POMERANIA unter Mitwirkung und entsprechender Beteiligung eines nichtgewerblichen Projektpartners aus dem polnischen Teil des Fördergebietes durchgeführt werden.
Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Kinder-, Jugend- und Seniorenaustausch, soziale Integration, Gesundheit und Umweltschutz. Im Rahmen der genannten Schwerpunkte können unter anderem Workshops, Schulungen, Festivals, gemeinsame Übungen und auch Aktivitäten im Rahmen kommunaler Partnerschaften durchgeführt werden.
Der maximale Zuschuss beträgt 85% der förderfähigen Gesamtausgaben eines Projekts. Diese können in besonderen Fällen bis zu 25.000 EUR pro Projekt betragen. Die Projektausgaben sind durch den Antragsteller vollständig vorzufinanzieren.
Um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und -entscheidung zu gewährleisten, sollte die Antragstellung 3 Monate vor Projektbeginn (Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags) erfolgen. Anträge können laufend eingereicht werden.
Auskunft und Beratung
MitarbeiterInnen des Fonds für kleine Projekte
Telefon 039754/529-14/-24/-25
E-Mail
Unterlagen für die Antragstellung
www.pomerania.net