Kinder, die bis zum 30. September des Jahres das sechste Lebensjahr vollendet oder vom Schulbesuch für ein Jahr oder ein weiteres Jahr zurückgestellt waren, sind an einer der genannten Schulen an den unten angegebenen Anmeldeterminen anzumelden. Anträge auf vorzeitige Aufnahme von Kindern, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember des Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern an die Schulleitung einer der genannten Schulen zu richten.
Grund- und Oberschule Schwanebeck
Dorfstraße 14 e/f, 16341 Panketal, Tel. 030 94114010
Schulträger: Landkreis Barnim
Die aktuellen Anmeldetermine finden Sie auf der Internetseite der Schule unter
www.grund-oberschule-schwanebeck.de
Grundschule Zepernick
Schönerlinder Straße 47, 16341 Panketal, Tel. 030 94511330
Schulträger: Gemeinde Panketal
Die aktuellen Anmeldetermine finden Sie auf der Internetseite der Schule unter
www.grundschule-zepernick.de
Bitte reichen Sie zur Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular mit ein.
Die Schulanmeldung erfolgt postalisch in der Grund- und Oberschule Schwanebeck oder der Grundschule Zepernick. Bitte nehmen Sie keine Anmeldung an beiden Grundschulen vor. Sie werden gebeten, zur Anmeldung die nachfolgend benannten Dokumente in einem Briefumschlag an die jeweilige Grundschule zu übersenden.
Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet haben, informieren Sie umgehend die zuständige Schule.
Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
Die Schulbezirkssatzung des Landkreises Barnim vom 11. September 2019, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung zur Schulbezirkssatzung vom 26. September 2022 sowie die Schulbezirkssatzung der Gemeinde Panketal vom 27. Januar 2006, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung zur Schulbezirkssatzung vom 23. November 2015 / 24. November 2015 legen einen deckungsgleichen Schulbezirk für das gesamte Gebiet der Gemeinde Panketal fest.
Folgende Schulen sind betroffen:
Diese Schulen sind für die Schülerinnen und Schüler mit dem Wohnort in der Gemeinde Panketal örtlich zuständig. In diesem deckungsgleichen Schulbezirk können die Eltern eine Schule wählen.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen an einer Schule die Aufnahmekapazität, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß §106 Absatz 4 Satz 3 BbgSchulG.
Ob eine Schule übernachgefragt ist und wo die betreffenden Kinder wohnen, ist erst endgültig feststellbar, wenn alle Anmeldungen vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können daher Zusagen der Aufnahme an einer Schule nur vorläufigen Charakter haben.