Social Media Button

Instagram

Schulanmeldung

Wichtige Hinweise für die Einschulung

Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 30.09.2016 geboren sind, werden im Sommer 2022 schulpflichtig. Auch Kinder mit Geburtstag zwischen dem 01.10.2016 und dem 31.12.2016 können ggf. schon eingeschult werden.

Anmeldeformular zum Eintritt in die Grundschule (PDF)

www.landesrecht.brandenburg.de

Anmeldetermine

Oberschule mit Grundschule Schwanebeck
Dorfstraße 14 e/f, 16341 Panketal, Tel. 030 94114010
Schulträger: Landkreis Barnim

 01. Oktober 2021 bis 30. November 2021 (per Post)

Anmeldezeiten im Sekretariat der Oberschule mit Grundschule Schwanebeck:

derzeit nur postalisch möglich

 

Weitere Informationen
www.grund-oberschule-schwanebeck.de

 

Grundschule Zepernick
Schönower Straße 43-47, 16341 Panketal, Tel. 030 9446117
Schulträger: Gemeinde Panketal

 01. November 2021 bis 31. Dezember 2021

Anmeldezeiten im Sekretariat der Grundschule Zepernick

derzeit nur postalisch möglich

 

Weitere Informationen
www.grundschule-zepernick.de

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular mit.

Was ist mitzubringen zur Anmeldung?

Die Schulanmeldung erfolgt persönlich in der Grund- und Oberschule Schwanebeck oder der Grundschule Zepernick. Bitte bringen Sie folgendes zur Anmeldung mit:

  • das neue Schulkind persönlich
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das Sorgerecht für das Kind (z.B. gemeinsame Sorgerechtserklärung oder bei Alleinerziehenden eine Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Meldebescheinigung bei Familien, die erst nach dem 01.09.2018 nach Panketal zugezogen sind
  • Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten sowie Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Elternteils, falls nur ein Elternteil zur Anmeldung kommt, aber beide erziehungsberechtigt sind
  • Ergebnis der Sprachstandsfeststellung in der Kita im Original oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
  • ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
  • ggf. Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung

Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet haben, informieren Sie umgehend die zuständige Schule.

Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

Die Schulbezirkssatzung der Gemeinde Panketal vom 27.01.2006, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung zur Schulbezirkssatzung vom 23.11.2015 / 24.11.2015, legt den Schulbezirk für die Grundschule Zepernick fest.

Die Schulbezirkssatzung des Landkreises Barnim vom 28.11.2007, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung zur Schulbezirkssatzung vom 21.09.2015, legt den Schulbezirk für den Grundschulteil der  Grund- und Oberschule Schwanebeck fest.

Der Schulbezirk für den Grundschulteil der Grund- und Oberschule Schwanebeck ist deckungsgleich zum Schulbezirk der Grundschule Zepernick.

Dies bedeutet, dass sich der Schulbezirk der Grundschule Zepernick über das gesamte Territorium Panketals erstreckt und der Schulbezirk des Grundschulteils der Grund- und Oberschule Schwanebeck ebenfalls dieses Territorium umfasst. Beabsichtigt ist damit die Wahlmöglichkeit für alle Eltern/Personensorgeberechtigten, innerhalb Panketals ohne förmliches Antragsverfahren vor dem Staatlichen Schulamt in Frankfurt/Oder die ihnen genehmste Grundschule auszusuchen. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Kapazitäten der jeweiligen Schule gewährleistet.

Für die Einschulung und Überwachung der Schulpflicht sind damit für jedes Kind grundsätzlich zwei Schulen zuständig.

Die Gemeinde Panketal hat mit dem Landkreis Barnim vereinbart, dass für die deckungsgleichen Schulbezirke keine Einzugsbereiche gebildet werden. Somit erfolgt die Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler an der von den Eltern gewünschten Schule.

Der Fall einer Kapazitätsüberlastung ist im Brandenburgischen Schulgesetz geregelt. Der einschlägige Paragraf 106 sagt hierzu:

„Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.“

Ob eine Schule übernachgefragt ist und wo die betreffenden Kinder wohnen, ist erst endgültig feststellbar, wenn alle Anmeldungen vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können daher Zusagen der Aufnahme an einer Schule nur vorläufigen Charakter haben.