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Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen. Er soll somit für einen Planungszeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren die Grundzüge der geplanten räumlichen Entwicklung der Gemeinde darstellen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan basieren dabei auf umfangreichen Analysen und Prognosen, welche u.a. auch im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes und Auswertungen/Übernahmen der verschiedensten Landes-, Regional- und Fachplanungen.

Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Plan und einer Begründung mit Umweltbericht.
Ein Flächennutzungsplan soll entsprechend § 5 Abs. 2, 3 BauGB folgende Darstellungen/Aussagen enthalten:

  • die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der Art ihrer Nutzung (Bauflächen), wie Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen
  • bauliche Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, wie Schulen, Kirchen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen, Flächen für Sport- und Spielanlagen
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrszüge
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Friedhöfe, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinflüsse im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
  • Wasserflächen, für die Wasserwirtschaft vorgesehene Flächen, sowie Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen
  • Flächen für die Landwirtschaft und Wald
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind
  • Flächen unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind
  • Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind

Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen sollen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden.

Aus dem Flächennutzungsplan, der auch als Vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird, ist jedoch kein unmittelbares Baurecht ableitbar. Dieses kann erst durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Verbindlicher Bauleitplan) erreicht werden. Entsprechend des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, so dass auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes indirekte Rechtswirkung für die Bürger haben. Ausnahme bilden Baugenehmigungsverfahren nach § 35 BauGB im Außenbereich, für welche die Darstellungen des Flächennutzungsplanes als öffentlicher Belang wirksam werden.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Panketal kann in der Gemeindeverwaltung, SG Orts- und Regionalplanung, Zi. 104 oder unter unten stehendem Download eingesehen werden.

Der Planungshorizont eines Flächennutzungsplans (FNP) liegt bei etwa 15 Jahren. Innerhalb dieser langen Zeitspanne können sich Änderungen in den Planungsabsichten der Gemeinde ergeben, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des FNP noch nicht absehbar waren.

Der Gesetzgeber gibt den Gemeinden die Möglichkeit, einen rechtswirksamen FNP zu ändern und ein Änderungsverfahren durchzuführen. Denn der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen: Grundsätzlich sind Bebauungspläne gem. § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Auch kann z.B. mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren geändert werden (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Die 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Panketal umfassen insgesamt sechs Änderungsflächen.
Die zukünftigen Darstellungen sollen sowohl konkrete zeichnerische Flächendarstellung rechtsverbindlicher Planungen oder genehmigter Einzelvorhaben wiedergeben als auch die Nutzungsänderungen der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne vorbereiten. Dafür ist eine Anpassung der Flächen an die geplanten Nutzungen erforderlich.

FNP Aenderungsflachen

 

 Nr. Änderungsflächen   Darstellung im aktuellen FNP  Zukünftige Darstellung im FNP  Fläche (in qm)  Anlass für die Änderung
 1  Rigistraße OT Schwanebeck  Wohnbaufläche  Sonderbaufläche Wochenendhaus  20.500  B-Planverfahren aufgrund von Eigentumsverhältnissen nicht mehr realistisch, Beschluss Gemeindevertretung zur Änderung FNP 
 2  Wohnbaufläche Goslarer Straße OT Zepernick  Wohnbaufläche  Fläche für Wald   10.600  1. Änderung B-Plan Nr. 2 P „Birkenwäldchen“ (kurz vor Rechtskraft
 3  P+R-Platz Ladestraße OT Zepernick  Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung  Gemeinbedarfsfläche  600  B-Plan Nr. 30 P „Ladestraße/ Elbestraße“– rechtskräftig (neuer Grundschulstandort)
 4  Multifunktionsfläche OT Zepernick  Grünfläche  Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“  3.200  B-Plan Nr. 5 P „Sport- und Spielpark Straße der Jugend“, 2. Änderung
 5  Lauseberg OT Zepernick  Fläche für Landwirtschaft, Grünfläche  Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche und Versorgungsfläche  86.200  Aufstellung B-Plan 35 P „Lauseberg“
 6  Karower Straße OT Schwanebeck  Fläche für Landwirtschaft  Fläche für Grünland  12.900  Renaturierung/ Öffnung Kappgraben

 

Mit Stand 05/2023 liegen nun der Vorentwurf zur 1. und 2. Änderung des FNP Panketal mit zugehörigem Umweltbericht sowie bereits vorliegende, umweltrelevante Informationen zu den einzelnen Änderungsflächen vor und wird zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit

vom 16.10.2023 – 20.11.2023

veröffentlicht. Als weitere Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen können diese während der Sprechzeiten am

Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie

Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal eingesehen werden. Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

 

Jede/r hat die Möglichkeit Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch übermittelt oder zur Niederschrift gebracht werden. Die Datenschutzinformationen finden Sie hier.

Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.

 

Bekanntmachung der frühzeitgen Beteiligung

 

Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP)

 

 

 

Folgt als 2. Beteiligungsschritt - Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt