Im Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen. Er soll somit für einen Planungszeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren die Grundzüge der geplanten räumlichen Entwicklung der Gemeinde darstellen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan basieren dabei auf umfangreichen Analysen und Prognosen, welche u.a. auch im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes und Auswertungen/Übernahmen der verschiedensten Landes-, Regional- und Fachplanungen.
Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Plan und einer Begründung mit Umweltbericht.
Ein Flächennutzungsplan soll entsprechend § 5 Abs. 2, 3 BauGB folgende Darstellungen/Aussagen enthalten:
Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen sollen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden.
Aus dem Flächennutzungsplan, der auch als Vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird, ist jedoch kein unmittelbares Baurecht ableitbar. Dieses kann erst durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Verbindlicher Bauleitplan) erreicht werden. Entsprechend des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, so dass auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes indirekte Rechtswirkung für die Bürger haben. Ausnahme bilden Baugenehmigungsverfahren nach § 35 BauGB im Außenbereich, für welche die Darstellungen des Flächennutzungsplanes als öffentlicher Belang wirksam werden.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Panketal kann in der Gemeindeverwaltung, SG Orts- und Regionalplanung, Zi. 104 oder unter unten stehendem Download eingesehen werden.
Der Flächennutzungsplan Panketal ist mit Genehmigung vom 24.09.2019 durch die Höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Barnim) genehmigt worden.
Die Bekanntmachung dieser Genehmigung erfolgt im Amtsblatt Nr. 14 / 2019 vom 30.10.2019.
Flächennutzungsplan_Planurkunde ausgefertigt
Flächennutzungsplan Begründung
Flächennutzungsplan Umweltbericht
Landschaftsplan Karte 1: Bodenarten Landschaftsplan Karte 2: Erosion Landschaftsplan Karte 3: Landwirtschaftsliches Ertragspotenzial Landschaftsplan Karte 4: Grundwasserschutz Landschaftsplan Karte 5: Grundwasserneubildung Landschaftsplan Karte 6: Klima Landschaftsplan Karte 7: Biotope Landschaftsplan Karte 8: Fauna Landschaftsplan Karte 9: Schutzgebiete Landschaftsplan Karte 10: Landschaftsbild Landschaftsplan Karte 11: Entwicklungskonzept
Der Planungshorizont eines Flächennutzungsplans (FNP) liegt bei etwa 15 Jahren. Innerhalb dieser langen Zeitspanne können sich Änderungen in den Planungsabsichten der Gemeinde ergeben, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des FNP noch nicht absehbar waren.
Der Gesetzgeber gibt den Gemeinden die Möglichkeit, einen rechtswirksamen FNP zu ändern und ein Änderungsverfahren durchzuführen. Denn der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen: Grundsätzlich sind Bebauungspläne gem. § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Auch kann z.B. mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren geändert werden (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Die 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Panketal umfassen insgesamt sechs Änderungsflächen.
Die zukünftigen Darstellungen sollen sowohl konkrete zeichnerische Flächendarstellung rechtsverbindlicher Planungen oder genehmigter Einzelvorhaben wiedergeben als auch die Nutzungsänderungen der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne vorbereiten. Dafür ist eine Anpassung der Flächen an die geplanten Nutzungen erforderlich.
Nr. | Änderungsflächen | Darstellung im aktuellen FNP | Zukünftige Darstellung im FNP | Fläche (in qm) | Anlass für die Änderung |
1 | Rigistraße OT Schwanebeck | Wohnbaufläche | Sonderbaufläche Wochenendhaus | 20.500 | B-Planverfahren aufgrund von Eigentumsverhältnissen nicht mehr realistisch, Beschluss Gemeindevertretung zur Änderung FNP |
2 | Wohnbaufläche Goslarer Straße OT Zepernick | Wohnbaufläche | Fläche für Wald | 10.600 | 1. Änderung B-Plan Nr. 2 P „Birkenwäldchen“ (kurz vor Rechtskraft |
3 | P+R-Platz Ladestraße OT Zepernick | Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung | Gemeinbedarfsfläche | 600 | B-Plan Nr. 30 P „Ladestraße/ Elbestraße“– rechtskräftig (neuer Grundschulstandort) |
4 | Multifunktionsfläche OT Zepernick | Grünfläche | Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ | 3.200 | B-Plan Nr. 5 P „Sport- und Spielpark Straße der Jugend“, 2. Änderung |
5 | Lauseberg OT Zepernick | Fläche für Landwirtschaft, Grünfläche | Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche und Versorgungsfläche | 86.200 | Aufstellung B-Plan 35 P „Lauseberg“ |
6 | Karower Straße OT Schwanebeck | Fläche für Landwirtschaft | Fläche für Grünland | 12.900 | Renaturierung/ Öffnung Kappgraben |
Mit Stand 05/2023 liegen nun der Vorentwurf zur 1. und 2. Änderung des FNP Panketal mit zugehörigem Umweltbericht sowie bereits vorliegende, umweltrelevante Informationen zu den einzelnen Änderungsflächen vor und wird zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit
vom 16.10.2023 – 20.11.2023
veröffentlicht. Als weitere Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen können diese während der Sprechzeiten am
Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal eingesehen werden. Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Jede/r hat die Möglichkeit Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch übermittelt oder zur Niederschrift gebracht werden. Die Datenschutzinformationen finden Sie hier.
Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.
Bekanntmachung der frühzeitgen Beteiligung
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP)