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Bebauungspläne in Aufstellung

B-Plan "Birkenwäldchen" - 1. Änderung, OT Zepernick

 

Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 26.08.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 P „Birkenwäldchen“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 2309 und 2310, Flur 4, OT Zepernick (Wald- und Freiraumflächen an der Goslarer Straße/ Wernigeroder Straße/ Thalestraße sowie Grundstück der „Kita am Birkenwäldchen“) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2019).

02 B Plan Nr2 Birkenwaeldchen 1Aenderung

Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:

  • Erhalt der bisher als „Waldflächen“ ausgewiesenen Bereiche,
  • Erweiterung der planungsrechtlichen Festsetzung „Waldflächen“ auf die bisher als „Öffentliche Grünfläche ohne Zweckbestimmung“ festgesetzten Flächen,
  • Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“,
  • Sicherung einer Verkehrsfläche als Zuwegung zur öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“,
  • Sicherung der Freiflächen als „Flächen zum Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB mit den Entwicklungszielen Waldfläche bzw. Offenland,
  • Sicherung der Kita-Nutzung durch planungsrechtliche Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und
  • Sicherung des Regenrückhaltebeckens an der Thalestraße.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (PDF)

 

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen", OT Zepernick

Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 26.08.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 P „Birkenwäldchen“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 2309 und 2310, Flur 4, OT Zepernick (Wald- und Freiraumflächen an der Goslarer Straße/ Wernigeroder Straße/ Thalestraße sowie Grundstück der „Kita am Birkenwäldchen“) beschlossen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg © Geobasis-DE/LGB, Stand 2019).

02 B Plan Nr2 Birkenwaeldchen 1Aenderung

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 12/2020) mit der Begründung, die Biotopkartierung und erste Aussagen zum Umweltbericht (Stand 12/2020) liegen gemäß § 3 und § 4 BauGB in der Zeit vom

15.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021

öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten

Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal eingesehen werden.

Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, in 16341 Panketal, vorgebracht werden.

Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 27.5.2013 – 4 BN 28.139).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.

Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.

 

Panketal, den 03.12.2020

 

M. Wonke
Bürgermeister

B-Plan "Birkenwäldchen" 1. Änderung - Planzeichnung

B-Plan "Birkenwäldchen" 1. Änderung - Begründung

B-Plan "Birkenwäldchen" 1. Änderung - Biotopkartierung

Bekanntmachung Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Bekanntmachung über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen", OT Zepernick

Die Gemeindevertretung hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Birkenwäldchen“ - 1. Änderung beschlossen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg © Geobasis-DE/LGB, Stand 2019).

 02 B Plan Nr2 Birkenwaeldchen 1Aenderung

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 11/2021) mit Begründung und Umweltbericht (Stand 11/2021) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10.01.2022 bis einschließlich 14.02.2022

öffentlich aus und können während der folgenden Zeiten bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten:

Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal, abgeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:

- Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Stand 10/2021

sowie eine Übersicht mit den Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf B-Plan Nr. 32 P „Gewerbegebiet Gehrenberge II“, u.a. mit Hinweisen zum Immissionsschutz und zu Natur und Landschaft

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Umweltbericht zum Entwurf des B-Plans Nr. 32 P „Gewerbegebiet Gehrenberge II“
Im Umweltbericht sind die folgenden Inhalte enthalten:

  

1. Angaben zur naturräumlichen Situation, Geologie
Bestandsbeschreibung und Einordnung in den Naturraum und geologische Verhältnisse

2. Angaben zum Schutzgut Boden
mit Beschreibung der vorherrschenden Bodentypen und Nichtvorhandensein von Altlasten und Bewertung der (geringen) Auswirkungen durch die Planung

3. Angaben zum Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung der nahezu unversiegelten Fläche (Versiegelungsgrad unter 5 %, einzige Bebauung: Kita) und Bewertungen zu den Auswirkungen der Planung (keine erheblichen Auswirkungen)

4. Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung zu den Themen Oberflächenwasser, Grundwasser und Lage im Wasserschutzgebiet Zepernick und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine)

5. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
mit Beschreibung Lokal- und Regionalklima und zur Schadstoffbelastung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine nennenswerte Änderung des Lokalklimas und keine Auswirkungen auf die Lufthygiene

6. Angaben zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
mit Angaben zu den Biotoptypen innerhalb des Plangebiets: naturnahe Laubwälder mittlerer Standorte, Biotop-Code 08293), Vorwald frischer Standorte, Biotop-Code 082828), Ruderale Gras- und Staudenfluren ohne/mit Gehölzaufwuchs (Biotop-Code 032491/2), Komplex aus ruderalen Gras- und Staudenfluren (Biotop-Code 03249/071021/071521), Laubgebüsche frischer Standorte mit einzelnen Bäumen (Biotop-Code 071021/071521), Ruderale Wiesen (RRB, Biotop-Code 05113), Gemeinbedarfsfläche, Biotop-Code 12331), die Kurzzusammenfassung des Faunagutachten mit Angaben zum Aufkommen an Brutvögeln (insgesamt 18 Brutvogelarten, davon der Star als Rote-Liste-Art), Zauneidechsen (keine Befunde), Weinbergschnecken (Befund) und hügelbauender Waldameisen (kein Vorkommen nach § 44 BNatSchG besonders geschützter Waldameisen), Angaben zum Biotopverbund, zur biologischen Vielfalt und zu Schutzgebieten (keine) sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung und Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

7. Angaben zum Schutzgut Landschaft und Ortsbild
Beschreibung der Bestandssituation und der Einbettung des Plangebiets in den Siedlungsraum und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine negative Veränderung)

8. Angaben zum Schutzgut Kultur und Sachgüter
Bestandsbeschreibung zu Bau- oder Bodendenkmalen (keine)

9. Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung insbesondere zu den Schwerpunkten Siedlungsbereiche/Wohnfunktion, sonstige Funktionen, Erholungsbereiche/Erholungsfunktion, Lärm, Lufthygiene und Bioklima und Bewertung der (positiven) Auswirkungen der Planung

10. Angaben zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zusammenfassende Bewertung

11. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
mit Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

II Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Rangsdorf – Stand 10/2021
mit Aussagen zur Methodik/Datenerhebung (Begehungen im Plangebiet im Zeitraum Februar bis Juni 2021) und zum Bestand an Brutvögeln (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartenrotschwanz, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Star, Zaunkönig, Zilpzalp, Gimpel), Reptilien (kein Befund an Zauneidechsen), hügelbauenden Ameisen (Vorkommen an nicht betrachtungsrelevanter Gelbe Wiesenameise) und Weinbergschnecken (Befund) im Plangebiet sowie zu Auswirkungen der Planung und Empfehlungen zum Umgang mit diesen Auswirkungen.

III Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
u.a. mit Angaben und Hinweisen zum Artenschutz, zur Waldfunktion, zum Immissionsschutz, zur derzeitigen Situation durch parkende Autos.

  

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht sowie über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.

Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.

 

Panketal, den 16.12.2021

 

M. Wonke
Bürgermeister

1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Planzeichnung (Stand 11/2021)

1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Begründung inkl. Umweltbericht (Stand 11/2021)

1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Biotopkartierung (Stand 09/2020)

Bekanntmachung über die Durchführung der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen", OT Zepernick

Die Gemeindevertretung hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Birkenwäldchen“ - 1. Änderung beschlossen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg © Geobasis-DE/LGB, Stand 2019).

 02 B Plan Nr2 Birkenwaeldchen 1Aenderung

 

Nach der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung (10.01. – 14.02.2022) wurde der Entwurf geändert und ergänzt.
Die Änderungen und Ergänzungen betreffen in erster Linie:
• Die Lage des geplanten Waldspielplatzes.
• Die Lage der Erschließung des geplanten Waldspielplatzes (Fußweg)
• Wegfall eines Geh- und Fahrrechtes
• Aktualisierung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

Gemäß § 4a Absatz 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Einholung der Stellungnahmen erfolgt für die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Der 2 Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 08/2022) mit Begründung und Umweltbericht (Stand 08/2022) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

17.10.2022 bis einschließlich 31.10.2022

öffentlich aus und können während der folgenden Zeiten bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten:

Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal, abgeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:

- Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Stand 10/2021

sowie eine Übersicht mit den Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und zum 1. Entwurf der 1. Änderung des B-Planes „Birkenwäldchen“, u.a. mit Hinweisen zum Immissionsschutz und zu Natur und Landschaft

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Umweltbericht zum 2. Entwurf der 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen"
Im Umweltbericht sind die folgenden Inhalte enthalten:

1. Angaben zur naturräumlichen Situation, Geologie
Bestandsbeschreibung und Einordnung in den Naturraum und geologische Verhältnisse

2. Angaben zum Schutzgut Boden
mit Beschreibung der vorherrschenden Bodentypen und Nichtvorhandensein von Altlasten und Bewertung der (geringen) Auswirkungen durch die Planung

3. Angaben zum Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung der nahezu unversiegelten Fläche (Versiegelungsgrad unter 5 %, einzige Bebauung: Kita) und Bewertungen zu den Auswirkungen der Planung (keine erheblichen Auswirkungen)

4. Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung zu den Themen Oberflächenwasser, Grundwasser und Lage im Wasserschutzgebiet Zepernick und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine)

5. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
mit Beschreibung Lokal- und Regionalklima und zur Schadstoffbelastung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine nennenswerte Änderung des Lokalklimas und keine Auswirkungen auf die Lufthygiene

6. Angaben zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
mit Angaben zu den Biotoptypen innerhalb des Plangebiets: naturnahe Laubwälder mittlerer Standorte, Biotop-Code 08293), Vorwald frischer Standorte, Biotop-Code 082828), Ruderale Gras- und Staudenfluren ohne/mit Gehölzaufwuchs (Biotop-Code 032491/2), Komplex aus ruderalen Gras- und Staudenfluren (Biotop-Code 03249/071021/071521), Laubgebüsche frischer Standorte mit einzelnen Bäumen (Biotop-Code 071021/071521), Ruderale Wiesen (RRB, Biotop-Code 05113), Gemeinbedarfsfläche, Biotop-Code 12331), die Kurzzusammenfassung des Faunagutachten mit Angaben zum Aufkommen an Brutvögeln (insgesamt 18 Brutvogelarten, davon der Star als Rote-Liste-Art), Zauneidechsen (keine Befunde), Weinbergschnecken (Befund) und hügelbauender Waldameisen (kein Vorkommen nach § 44 BNatSchG besonders geschützter Waldameisen), Angaben zum Biotopverbund, zur biologischen Vielfalt und zu Schutzgebieten (keine) sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung und Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

7. Angaben zum Schutzgut Landschaft und Ortsbild
Beschreibung der Bestandssituation und der Einbettung des Plangebiets in den Siedlungsraum und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine negative Veränderung)

8. Angaben zum Schutzgut Kultur und Sachgüter
Bestandsbeschreibung zu Bau- oder Bodendenkmalen (keine)

9. Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung insbesondere zu den Schwerpunkten Siedlungsbereiche/Wohnfunktion, sonstige Funktionen, Erholungsbereiche/Erholungsfunktion, Lärm, Lufthygiene und Bioklima und Bewertung der (positiven) Auswirkungen der Planung

10. Angaben zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zusammenfassende Bewertung

11. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
mit Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

II Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Rangsdorf – Stand 10/2021
mit Aussagen zur Methodik/Datenerhebung (Begehungen im Plangebiet im Zeitraum Februar bis Juni 2021) und zum Bestand an Brutvögeln (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartenrotschwanz, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Star, Zaunkönig, Zilpzalp, Gimpel), Reptilien (kein Befund an Zauneidechsen), hügelbauenden Ameisen (Vorkommen an nicht betrachtungsrelevanter Gelbe Wiesenameise) und Weinbergschnecken (Befund) im Plangebiet sowie zu Auswirkungen der Planung und Empfehlungen zum Umgang mit diesen Auswirkungen.

III Stellungnahmen aus der frühzeitigen und der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
u.a. mit Angaben und Hinweisen zum Artenschutz, zur Waldfunktion, zum Immissionsschutz, zur derzeitigen Situation durch parkende Autos.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht sowie über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.

Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.

 

Panketal, den 12.09.2022

 

M. Wonke
Bürgermeister

 

1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Planzeichnung (Stand 08/2022)

1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Begründung inkl. Umweltbericht (Stand 08/2022)

1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Biotopkartierung (Stand 09/2020)