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Bebauungspläne in Aufstellung

B-Plan 35P„Lauseberg", OT Zepernick

 

Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplans Nr. 35P „Lauseberg“ entsprechend § 2 BauGB für die Grundstücke 36, 38, 39/2, 2266, 2267, 2272, 2273, 1661 (teilw.), 1673 (teilw.) und 2220 (teilw.), Flur 3; OT Zepernick beschlossen

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2021).

35P Geltungsbereich

 

Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
• Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ´Schule´,
• Öffentliche Grünflächen mit entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
• Notwendige Flächen für Anlagen der technischen Infrastruktur,
• Allgemeines Wohngebiet (Grundstück Buchenallee 97).

Bekanntmachnung Aufstellungsbeschluss (PDF)

 

Informationsveranstaltung am 29.9.2022 – 17 Uhr in der Mensa der Grundschule Zepernick

Der Landkreis Barnim ist verantwortlich für die weiterführenden Schulen und hat im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung einen Mangel an Plätzen der gymnasialen Oberstufe im Südbarnim ermittelt. Durch den Bau von neuen Gymnasien in Ahrensfelde oder Werneuchen und in Panketal soll das Angebot verbessert werden.

In Panketal ist dafür der sogenannte Lauseberg, das Feld an der Schönower Straße / Ecke Robert-Koch-Straße, vorgesehen. Der Landkreis Barnim hat das Grundstück zu diesem Zweck erworben.

35P Vorhabenflche Artikel Panketalbote Aug2022

Um dort ein Gymnasium bauen zu können, muss ein Bebauungsplan erstellt werden und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Diese beiden Verfahren hat die Gemeindevertretung im Frühjahr 2022 beschlossen und somit eingeleitet. Der konkrete Ablauf des Verfahrens ist im Baugesetzbuch verbindlich geregelt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Entwürfe 2x jeweils einen Monat lang öffentlich ausgelegt und jede*r hat die Möglichkeit, Einwände, Bedenken, Hinweise abzugeben. Über die Termine für die öffentlichen Auslegungen werden Sie im Amtsblatt rechtzeitig informiert. Alle eingehenden Stellungnahmen werden bearbeitet und im Rahmen einer Abwägung berücksichtigt oder auch abgewiesen, wenn andere Interessen dagegenstehen. Neben den Interessen des Landkreises als Schulträger und den Interessen der Bürger*innen sind insbesondere auch die öffentlichen Interessen von den Fachbehörden (z. B. Wasser- und Naturschutzbehörde) sowie den Ver- und Entsorgungsbetrieben (z. B. Trink- und Schmutzwasser) von Bedeutung. Häufig werden dazu auch besondere Gutachten erarbeitet, um im Einzelfall darüber entscheiden zu können (z. B. Lärm, Verkehr).

In den vergangenen Monaten wurde in einem ersten Schritt durch die Verwaltung und dem Landkreis Barnim gemeinsam geprüft, wie die geplanten Nutzungen (Schulgebäude, Sporthalle, Außensportflächen etc.) auf dem Gelände angeordnet werden könnten. Das Gelände, dass von mehreren Straßen erschlossen ist, ist von beachtlichen Höhenunterschieden geprägt und soll insgesamt mit den neu zu schaffenden Grünbereichen auf dem Grundstück möglichst gut in die Umgebung eingefügt werden. Die Gemeindevertretung soll am 18.10.2022 über eine räumliche Konkretisierung der Ziele für den Bebauungsplan entscheiden. Dazu bereitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor. Alle Sitzungsunterlagen sind dann rechtzeitig zu den Terminen online verfügbar.

In einer öffentlichen Veranstaltung am

Donnerstag, den 29.9.2022 um 17 Uhr
in der Mensa der Grundschule Zepernick,
Schönerlinder Straße 83,

möchte die Gemeindeverwaltung über die wichtigsten Rahmenbedingungen und bisherigen Erkenntnisse informieren (z. B. Höhenprofil, Baugrund, Größe der notwendigen Schulgebäude und Sportanlagen, vorhandene Biotope sowie Erschließungsfragen). In dem sogenannten städtebaulichen Konzept wird auf dieser Grundlage die mögliche räumliche Einordnung der geplanten Bebauung und Freiflächen entwickelt. Darauf aufbauend wird sodann das eigentliche verbindliche Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass je nach Corona-Infektionsgeschehen auch kurzfristig besondere Schutzmaßnahmen für diese Veranstaltung getroffen werden können. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld auf der Internetseite der Gemeinde Panketal. Wir überlassen es Ihrer verantwortungsvollen Entscheidung, ob Sie eine Maske tragen. Gefährdeten und vulnerablen Bürger*Innen empfehlen wir weiterhin das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken.

Für Rückfragen stehe wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung
Herr Pladeck, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel: 030/945 11-170
Frau Nagel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; Tel: 030/954 11-107

 

Die Präsentation vom 29.09.2022 finden Sie hier.