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Bebauungspläne in Aufstellung

B-Plan 35P„Lauseberg", OT Zepernick

 

Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplans Nr. 35P „Lauseberg“ entsprechend § 2 BauGB für die Grundstücke 36, 38, 39/2, 2266, 2267, 2272, 2273, 1661 (teilw.), 1673 (teilw.) und 2220 (teilw.), Flur 3; OT Zepernick beschlossen

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2021).

35P Geltungsbereich

 

Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
• Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ´Schule´,
• Öffentliche Grünflächen mit entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
• Notwendige Flächen für Anlagen der technischen Infrastruktur,
• Allgemeines Wohngebiet (Grundstück Buchenallee 97).

Bekanntmachnung Aufstellungsbeschluss (PDF)

 

Informationsveranstaltung am 29.9.2022 – 17 Uhr in der Mensa der Grundschule Zepernick

Der Landkreis Barnim ist verantwortlich für die weiterführenden Schulen und hat im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung einen Mangel an Plätzen der gymnasialen Oberstufe im Südbarnim ermittelt. Durch den Bau von neuen Gymnasien in Ahrensfelde oder Werneuchen und in Panketal soll das Angebot verbessert werden.

In Panketal ist dafür der sogenannte Lauseberg, das Feld an der Schönower Straße / Ecke Robert-Koch-Straße, vorgesehen. Der Landkreis Barnim hat das Grundstück zu diesem Zweck erworben.

35P Vorhabenflche Artikel Panketalbote Aug2022

Um dort ein Gymnasium bauen zu können, muss ein Bebauungsplan erstellt werden und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Diese beiden Verfahren hat die Gemeindevertretung im Frühjahr 2022 beschlossen und somit eingeleitet. Der konkrete Ablauf des Verfahrens ist im Baugesetzbuch verbindlich geregelt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Entwürfe 2x jeweils einen Monat lang öffentlich ausgelegt und jede*r hat die Möglichkeit, Einwände, Bedenken, Hinweise abzugeben. Über die Termine für die öffentlichen Auslegungen werden Sie im Amtsblatt rechtzeitig informiert. Alle eingehenden Stellungnahmen werden bearbeitet und im Rahmen einer Abwägung berücksichtigt oder auch abgewiesen, wenn andere Interessen dagegenstehen. Neben den Interessen des Landkreises als Schulträger und den Interessen der Bürger*innen sind insbesondere auch die öffentlichen Interessen von den Fachbehörden (z. B. Wasser- und Naturschutzbehörde) sowie den Ver- und Entsorgungsbetrieben (z. B. Trink- und Schmutzwasser) von Bedeutung. Häufig werden dazu auch besondere Gutachten erarbeitet, um im Einzelfall darüber entscheiden zu können (z. B. Lärm, Verkehr).

In den vergangenen Monaten wurde in einem ersten Schritt durch die Verwaltung und dem Landkreis Barnim gemeinsam geprüft, wie die geplanten Nutzungen (Schulgebäude, Sporthalle, Außensportflächen etc.) auf dem Gelände angeordnet werden könnten. Das Gelände, dass von mehreren Straßen erschlossen ist, ist von beachtlichen Höhenunterschieden geprägt und soll insgesamt mit den neu zu schaffenden Grünbereichen auf dem Grundstück möglichst gut in die Umgebung eingefügt werden. Die Gemeindevertretung soll am 18.10.2022 über eine räumliche Konkretisierung der Ziele für den Bebauungsplan entscheiden. Dazu bereitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor. Alle Sitzungsunterlagen sind dann rechtzeitig zu den Terminen online verfügbar.

In einer öffentlichen Veranstaltung am

Donnerstag, den 29.9.2022 um 17 Uhr
in der Mensa der Grundschule Zepernick,
Schönerlinder Straße 83,

möchte die Gemeindeverwaltung über die wichtigsten Rahmenbedingungen und bisherigen Erkenntnisse informieren (z. B. Höhenprofil, Baugrund, Größe der notwendigen Schulgebäude und Sportanlagen, vorhandene Biotope sowie Erschließungsfragen). In dem sogenannten städtebaulichen Konzept wird auf dieser Grundlage die mögliche räumliche Einordnung der geplanten Bebauung und Freiflächen entwickelt. Darauf aufbauend wird sodann das eigentliche verbindliche Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass je nach Corona-Infektionsgeschehen auch kurzfristig besondere Schutzmaßnahmen für diese Veranstaltung getroffen werden können. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld auf der Internetseite der Gemeinde Panketal. Wir überlassen es Ihrer verantwortungsvollen Entscheidung, ob Sie eine Maske tragen. Gefährdeten und vulnerablen Bürger*Innen empfehlen wir weiterhin das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken.

Für Rückfragen stehe wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung
Herr Pladeck, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel: 030/945 11-170
Frau Nagel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; Tel: 030/954 11-107

 

Die Präsentation vom 29.09.2022 finden Sie hier.

 

 

Die Gemeindevertretung hat am 21.5.2024, fortgeführt am 22.5.2024 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr.35 P „Lauseberg“ beschlossen.

 

Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:

  • die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule mit den notwendigen Sport- und Außenflächen für den 4-5-zügigen Schulbetrieb eines Gymnasiums Zepernick“,
  • die Vorgabe für die Objektplanung, Gebäude mit maximal 3 Vollgeschossen und der Möglichkeit, technische Anlagen auf dem Dach anzuordnen,
  • die Überprüfung der Errichtung einer Wettkampfbahn Typ C im Verfahren der weiteren Entwicklung des Schulstandortes zum Gymnasium Zepernick im Planungsgebiet,
  • die Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ für das Grundstück Buchenallee 97,
  • Ausweisung der entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als öffentliche Grünflächen mit Zielsetzung, alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gelände umzusetzen,
  • Ausweisungen von öffentlichen Wegeverbindungen als Fuß- und Radwege,
  • Vorgaben zur Nutzung, Speicherung von Regenwasser.

Der beigefügte Planausschnitt ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke 36, 38, 39/2, 2266, 2267, 2272, 2273, 1661 (teilw.), 1673 (teilw.) und 2220 (teilw.), Flur 3; OT Zepernick.

35P Geltungsbereich

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 04/2024) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom

10.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

hier sowie unter https://planungsportal.brandenburg.de/ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen während des genannten Zeitraumes bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten für jedermann zur Einsicht aus.

Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Es können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

 

Am Dienstag, den 16.7.2024 findet um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Panketal eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 35P "Lauseberg" statt.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen bei der
Gemeinde Panketal
Schönower Str. 105
16341 Panketal

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
einreichen.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch übermittelt oder zur Niederschrift gebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit ausgelegt werden gehören:

Artenschutzbeitrag. Gymnasium Panketal. Dipl. Ing. (FH) Heiko Menz (2023): Panketal, Stand Oktober 2023

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse – Schönower Straße, Robert-Koch-Straße – Buchenallee, UWEG Ingenieure & Analytik GmbH, Eberswalde 18.01.2023

Verkehrstechnische Untersuchung. B-Plan „35 P Lauseberg, OT Zepernick“ Neubau Gymnasium Panketal, SCHLOTHAUER & WAUER Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbH (2024):. Berlin

Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 P "Lauseberg" im Ortsteil Zepernick der Gemeinde Panketal, ALB, Akustiklabor Berlin (2024): 28.03.2024

Geotechnischer Untersuchungsbericht, Entwicklung des Schulstandortes „Gymnasium Panketal“. WILAB Straßenbau- und Baustoffprüfung GmbH & Co.KG (2022): Eberswalde

Niederschlagswasserkonzept B-Plan Lauseberg Panketal OT Zepernick, BEV Ingenieure GmbH (2024): Königs Wusterhausen, Stand Februar 2024

Fachgutachterliche Stellungnahme zur Trinkwasserversorgung im Rahmen des Vorhabens „B-Plan 35P“; PICON GmbH (2024), Dresden, 11.03.2024
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Panketal, den 23.5.2024
M. Wonke
Bürgermeister

Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 35P "Lauseberg", Stand 4/2024

Begründung inkl. Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 35P "Lauseberg", Stand 4/2024

 

Update 17.07.2024: Die Frist zur Einreichnung von Stellungnahmen wird bis zum 4.08.2024 verlängert.

 

Bekanntmachnung frühzeitige Beteiligung (PDF)

Die Gemeinde hat am 20.08.2024 den Antrag auf Befreiung von den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung "Zepernick" gem. § 52 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim gestellt. Die Antragsunterlagen sind hier zu finden. Sobald hier ein Ergebnis der Unteren Wasserbehörde vorliegt, wird die Gemeinde darüber informieren.