Personalausweis
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Demnach brauchen alle deutschen Bürger einen Personalausweis ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben. Für Kinder unter 16 Jahren, kann auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter aber auch ein Personalausweis ausgestellt werden.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
- Sie werden 16 Jahre alt.
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig.
- Sie haben Ihren alten Personalausweis verloren oder er wurde Ihnen gestohlen.
- Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden.
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft.
Gültigkeit
- 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 10 Jahre: wenn Sie 24 und älter sind
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit,
- persönliches Erscheinen, den Antrag können Sie nur vor Ort stellen,
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Panketal,
- Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Lichtbild
- biometrische Passbilder können nur noch direkt bei der Beantragung in der Meldestelle oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und sind auf einem gesicherten elektronischen Weg zu übermittelt
- Ihr alter Personalausweis (falls vorhanden)
- Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
- ggf. Ihr Reisepass (falls vorhanden)
- Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
- Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
- Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
- Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
- ggf. Geburtsurkunde / Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
- falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. (z.B. nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung)
- ggf. Einverständniserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- nicht erforderlich, sofern Sie allein sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
- Im Falle des alleinigen Sorgerechts, benötigen Sie eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt, welche nicht älter als 1 Jahr ist
Gebühren
- 27,60 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 46,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
- 6,00 Euro: wenn Sie ein Lichtbild vor Ort machen lassen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- etwa 2 bis 3 Wochen
- Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.






