Hinweise zum Bau genehmigungsfreier Nebenanlagen
Garagen, Carports und Nebengebäude
In der Gemeinde Panketal ist die Stellplatzsatzung bei allen Bauvorhaben zu beachten. Die 1. Änderung der Stellplatzsatzung ist seit dem 30.10.2021 rechtskräftig.
Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben sind generell bauordnungsrechtliche (entsprechend der Brandenburgischen Bauordnung) und planungsrechtliche Vorgaben (entsprechend Baugesetzbuch) zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass auch für baugenehmigungsfreie Vorhaben die planungsrechtlichen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) einzuhalten sind und unter Umständen ein genehmigungsfreies Vorhaben planungsrechtlich unzulässig sein kann.
Für die Prüfung der Zulässigkeit der baulichen Anlage sollte ein Lageplan des Vorhabengrundstücks mit Eintragung der geplanten Nebenanlage beim Landkreis Barnim, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Markt 1, 16225 Eberswalde und bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
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