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Versorgung & Entsorgung

Abfallverbrennung

Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können.  Das entzünden eines Holzfeuers ist grds. möglich, wenn von dem Feuer keine Belästigung oder Gefahr ausgeht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ein wichtiger Hinweis: Das Verbrennen von Abfällen ist verboten. Bei der Bezeichnung „Verbrennen im Freien“ wird überwiegend an das Verbrennen von Gartenrückständen oder ähnlichen Materialien gedacht. Die abfallrechtlichen Vorschriften regeln,  das Abfälle nur in gesonderten Anlagen  verbrannt werden dürfen. Gartenabflälle aus Haushalten und Gärten dürfen gemäß Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) nicht verbrannt werden. Dieses Verbot gilt ausnahmslos, Ausnahmegenehmigungen können nicht erteilt werden. Als sinnvollste und kostengünstigste Variante sollte der Eigenkompostierung (wozu auch das Schreddern von Ästen und Zweigen gezählt wird) der Vorrang eingeräumt werden. Pflanzenabfälle, deren Entsorgung aus Gründen der Art und Menge so nicht möglich oder nicht gewollt ist, können in jedem Fall zu Kompostierungsanlagen oder entsprechend ausgerüsteten Plätzen auf Deponien gebracht werden. Aber auch bearbeitetes Holz (z. B. aus Abriss) zählt zu Abfall, der nicht verbrannt werden, sondern nur über Abfallentsorgungsträger entsorgt werden darf.

Informationen zur Abfallentsorgung

Gebühren
Es fallen für o.g. Holzfeuer keine Gebühren an.

Weitere Informationen

Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen

Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV

Aktuelle Waldbrandwarnstufen in Brandenburg

 

Ansprechpartner

Öffentliche Ordnung /Immissionen /Sondernutzung

Herr Loboda

Tel. 030/94511-155
Fax 030/94511-199
Zimmer 225

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Duales System Deutschland (DSD) – Container

Zuständig für die Abfallentsorgung ist der Landkreis Barnim, der als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Organisation der Abfallwirtschaft beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere die Erarbeitung abfallwirtschaftlicher Konzepte, Abfallbilanzen, die Durchsetzung von gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen, Beratungstätigkeit und die Gebührenbearbeitung. Eine vorrangige Aufgabe ist der Anschluss der Entsorgungspflichtigen an die Abfallentsorgung des Landkreises Barnim.

Anmeldungen zur Abfallentsorgung oder jegliche Änderung, wie beispielsweise zu den auf dem Grundstück gemeldeten Personen, sind schriftlich der BDG per Post, Fax oder E-Mail zu übermitteln.

Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH
Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde
Tel. 03334/526200
Fax 03334/52620-6
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.kreiswerke-barnim.de

Altpapier kann entweder über die kostenlose Hauspapiertonne oder bei größeren Mengen auf den Recyclinghöfen entsorgt werden. Zur Altglas-Entsorgung stehen auf den DSD-Containerstellplätzen entsprechende Container zur Verfügung.

Bitte beachten Sie unbedingt auf die Einwurfszeiten:
Montag–Samstag 7.00–19.00 Uhr

DSD-Container-Stellplätze

OT Schwanebeck

  • Dorfstraße
  • Hauptstraße
  • Karower Straße
  • Lüneburger Straße
  • Zillertaler Straße / Andreas-Hofer-Straße

OT Zepernick

  • Am Amtshaus (hinter Rathaus Zepernick)
  • Bernauer Straße (EDEKA-Parkplatz)
  • Birkholzer Straße (LIDL-Parkplatz)
  • Buchenallee / Eichenallee
  • Hobrechtsfelder Dorfstraße
  • Wilhelm-Tell-Weg
  • S-Bahnhof Röntgental
  • Schönerlinder Straße

 

Ansprechpartner

Elektroschrott

Wohin mit dem Elektroschrott ?

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können Sie diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Alternativ können Sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.

Bis zu drei Geräte kleiner als 25cm (z.B. Smartphones oder Taschenlampen) dürfen bei größeren Elektromärkten mit einer Verkaufsfläche von über 400qm kostenfrei abgeben werden. Sollten Sie elektronische Großgeräte wie Kühlschränke, Fernseher oder Waschmaschine neu erwerben, dürfen alte Stromfresser als Ersatz abgeben werden.

Ab dem 01.07.2022 können Sie drei Kleingeräte auch in Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von über 800qm kostenfrei abgeben. Vorausgesetzt, diese bieten mehrmals im Jahr Elektrogeräte zum Kauf an.

Wo sich kommunale Sammelstellen befinden, wann sie geöffnet sind und ob es Holsystem oder andere Formen der Erfassung gibt, erfahren Sie bei der BDG Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH.

 

Ansprechpartner

Ruhender Verkehr, Tierangelegenheiten, Straßenreinigung

Herr Hohn

Tel. 030/94511-156
Fax 030/94511-199
Zimmer 221

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen

Eigenbetrieb Kommunalservice
Wasser und Abwasser

Schönower Straße 13
16341 Panketal

Tel. 030/94517-209
Fax 030/94517-208

service@eigenbetrieb-panketal.de
www.eigenbetrieb-panketal.de

BDG Barnimer Dienstleistungs-gesellschaft mbH

Ostender Höhen 70
16225 Eberswalde

Tel. 03334/526200

www.kreiswerke-barnim.de

Recyclinghof
Bernau bei Berlin

Gewerbegebiet Albertshofer Chausee, Marie-Curie-Straße 9
16321 Bernau bei Berlin OT Ladeburg

Tel. 03334/526200

www.kreiswerke-barnim.de