25.03.2025
Die Wahl des Ortsbeirates Hobrechtsfelde findet am 29. Juni 2025 statt.
Allgemeine Informationen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat.
Hinweise für Bewerbende für die Ortsbeiratswahl
Die wichtigsten Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Bekanntmachung vom 25.03.2025 über die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß § 26 KWahlG.
Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Die benötigten Formulare finden Sie hier.
Gern können Sie auch den Formularserver für das Ausfüllen und Übersenden der Wahlvorschläge nutzen. Das Übersenden des Wahlvorschlages per Formularserver befreit nicht von der Pflicht zur Einreichung des Wahlvorschlages nebst Anlagen im Original.
Anmeldung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden sich bitte per Mail an
Bitte geben Sie folgende Angabena an:
- Vollständiger Name,
- Anschrift,
- bishige Erfahrung,
- und telefonsiche Erreichbarkeit.
Online Antrag auf Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort online beantragt werden:
Ansonsten kann der Wahlschein schriftlich beantragt werden. Die antragstellende Person muss Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben. Für die Schriftform genügt auch eine E-Mail an
Wahlbekanntmachungen
Muster-Stimmzettel
Musterstimmzettel OBR Hobrechtsfelde
vorläufiges Wahlergebnis






