Die Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Panketal finden am Sonntag, den 19. April 2026 statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, den 10. Mai 2026, statt.
Der hauptamtliche Bürgermeister wird gemäß der Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Allgemeine Informationen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der Bundesrepublik Deutschland seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hinweise für Bewerbende für die Bürgermeisterwahl
Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Die benötigten Formulare finden Sie hier.
Es wird empfohlen den Formularserver für das Ausfüllen und Übersenden der Wahlvorschläge zu nutzen. Das Übersenden des Wahlvorschlages per Formularserver befreit nicht von der Pflicht zur Einreichung des Wahlvorschlages nebst Anlagen im Original.
Anmeldung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Weitere Inhalte folgen.
Online Antrag auf Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort online beantragt werden:
Ansonsten kann der Wahlschein schriftlich beantragt werden. Die antragstellende Person muss Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben. Für die Schriftform genügt auch eine E-Mail an
Wahlbekanntmachungen
Muster-Stimmzettel
Musterstimmzettel - Bürgermeisterwahl
Alle Wahlbezirke mit den jeweiligen zugeordneten Straßen in der Gemeinde Panketal im Überblick
Laut Kommunalwahlgesetz wird für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet.