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Bürgermeisterwahl

Bürgermeisterwahlen 2026 

Die Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Panketal finden am Sonntag, den 19. April 2026 statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, den 10. Mai 2026, statt.

Der hauptamtliche Bürgermeister wird gemäß der Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von acht Jahren gewählt. 


Allgemeine Informationen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat.

 
Hinweise für Bewerbende für die Bürgermeisterwahl

Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Die benötigten Formulare finden Sie hier.

Es wird empfohlen den Formularserver für das Ausfüllen und Übersenden der Wahlvorschläge zu nutzen. Das Übersenden des Wahlvorschlages per Formularserver befreit nicht von der Pflicht zur Einreichung des Wahlvorschlages nebst Anlagen im Original.


Anmeldung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 

Zur Durchführung der Wahl werden wieder engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die als ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl in den Wahllokalen sorgen und die Stimmenauszählung vornehmen.

Als Wahlhelferin bzw. als Wahlhelfer kann jede(r) tätig werden, der selbst wahlberechtigt ist, also alle Deutsche und EU Ausländer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet wohnen. Beschäftigte der Gemeinde Panketal dürfen auch Wahlhelfer sein, wenn sie nicht im Wahlgebiet wohnen. Bewerbende, Vertrauenspersonen der Bewerbenden sowie die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und des Kreiswahlausschusses dürfen nicht als Wahlhelfer tätig werden.

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten je Wahltag ein Erfrischungsgeld zwischen 35,- € und 90,- €. Beschäftigte der Gemeinde Panketal erhalten zudem eine Stundengutschrift.

Wenn Sie Interesse am Wahlhelferamt haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online Registrierung über www.panketal.de/wahlhelfer.

Bei der Registrierung können u.a. Wünsche zu Einsatzort oder Funktion angegeben werden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nicht jeder Wunsch berücksichtigt werden kann. Mit der Registrierung/Anmeldung ist auch keine verbindliche Berufung als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin verbunden. Über die Berufung in den Wahlvorstand entscheidet die Wahlleitung. Die Berufungsschreiben werden gesondert zugestellt.

Wichtiger Hinweis:
Sowohl bei der Landrats- als auch bei der Bürgermeisterwahl kann es zu einem zweiten Wahlgang kommen (Stichwahl). Stichwahltag ist Sonntag, der 10. Mai 2026. Die Wahlvorstände werden für beide Wahlgänge berufen. Mit der Registrierung erklärten Sie sich dementsprechend bereit, an beiden Wahltagen als Wahlhelfer/in tätig zu werden.


 

Online Antrag auf Briefwahlunterlagen

Weitere Inhalte folgen. 

 

Wahlbekanntmachungen

01.12.2025 - Bekanntmachung des Wahlleiter nach § 26 BbgKWahlG - Wahltag/Einreichung Wahlvorschläge zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Panketal

Muster-Stimmzettel

Weitere Inhalte folgen. 

 

Hintergrundinformationen zur Wahl

Wahltermine

Hier finden Sie die aktuellen Wahltermine für die Gemeinde Panketal.

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Wahllokale

Alle Wahlbezirke mit den jeweiligen zugeordneten Straßen in der Gemeinde Panketal im Überblick

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Wahlausschuss

Laut Kommunalwahlgesetz wird für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet.

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