Am 10. Mai 2026 findet die Stichwahl für den hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Panketal und den Landrat des Landkreises Barnim statt.
• Personen, die nach dem 19. April nach Panketal ziehen und dadurch wählen dürfen, erhalten die Briefwahlunterlagen bei der Anmeldung.
• Wer nach dem 19. April 16 Jahre alt wird, bekommt die Unterlagen automatisch per Post zugeschickt.
• Wer bereits bei der Hauptwahl am 19. April Briefwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl ebenfalls automatisch – außer, man hat dem ausdrücklich widersprochen. Eine neue Beantragung ist dann nicht nötig.
Alle anderen Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen so beantragen:
• per Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (per Post ans Wahlbüro)
• schriftlich (formlos)
• persönlich im Wahlbüro
• Online Antrag
• per E-Mail an:
Wichtig: Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
Bei der Beantragung müssen Name, Adresse und Geburtsdatum angegeben werden. Wenn die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, muss diese zusätzlich angegeben werden.
Voraussichtlich ab dem 27.04.2026 kann man auch direkt im Wahlbüro vor Ort wählen (zu den Öffnungszeiten des Rathauses).
Nach dem 5. Mai wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen oder direkt dort zu wählen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Wenn jemand die Unterlagen für eine andere Person abholt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Auf Grund der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen ist der Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 28.04.2026 geplant.
Wichtig für die Rücksendung der Brfiefwahlunterlagen an die Wahlbehörde:
• Sie müssen selbst darauf achten, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen.
• Der Versand per Post ist kostenlos.
• Die Unterlagen müssen spätestens am Wahltag (10. Mai) bis 18:00 Uhr im Briefkasten der Gemeinde Panketal sein.
• Für die Landratswahl gilt zusätzlich: Wenn Sie den Wahlbrief bis 12:00 Uhr am Wahltag im Rathaus abgeben, wird er noch rechtzeitig zum Landkreis weitergeleitet.
Ergebnisse Hauptwahl vom 19.04.2026
Ergebnisse Stichwahl vom 10.05.2026
Die Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Panketal finden am Sonntag, den 19. April 2026 statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, den 10. Mai 2026, statt.
Der hauptamtliche Bürgermeister wird gemäß der Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Zu den Wahlergebnissen der Bürgermeisterwahlen am 19.04.2026:
https://wahlergebnisse.brandenburg.de/600181181/2/20260419/buergermeisterwahl_gemeinde/index.html
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der Bundesrepublik Deutschland seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hinweise für Bewerbende für die Bürgermeisterwahl
Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Die benötigten Formulare finden Sie hier.
Es wird empfohlen den Formularserver für das Ausfüllen und Übersenden der Wahlvorschläge zu nutzen. Das Übersenden des Wahlvorschlages per Formularserver befreit nicht von der Pflicht zur Einreichung des Wahlvorschlages nebst Anlagen im Original.
Anmeldung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zur Durchführung der Wahl werden wieder engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die als ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl in den Wahllokalen sorgen und die Stimmenauszählung vornehmen.
Als Wahlhelferin bzw. als Wahlhelfer kann jede(r) tätig werden, der selbst wahlberechtigt ist, also alle Deutsche und EU Ausländer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet wohnen. Beschäftigte der Gemeinde Panketal dürfen auch Wahlhelfer sein, wenn sie nicht im Wahlgebiet wohnen. Bewerbende, Vertrauenspersonen der Bewerbenden sowie die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und des Kreiswahlausschusses dürfen nicht als Wahlhelfer tätig werden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten je Wahltag ein Erfrischungsgeld zwischen 35,- € und 90,- €. Beschäftigte der Gemeinde Panketal erhalten zudem eine Stundengutschrift.
Wenn Sie Interesse am Wahlhelferamt haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online Registrierung über www.panketal.de/wahlhelfer.
Bei der Registrierung können u.a. Wünsche zu Einsatzort oder Funktion angegeben werden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nicht jeder Wunsch berücksichtigt werden kann. Mit der Registrierung/Anmeldung ist auch keine verbindliche Berufung als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin verbunden. Über die Berufung in den Wahlvorstand entscheidet die Wahlleitung. Die Berufungsschreiben werden gesondert zugestellt.
Wichtiger Hinweis:
Sowohl bei der Landrats- als auch bei der Bürgermeisterwahl kann es zu einem zweiten Wahlgang kommen (Stichwahl). Stichwahltag ist Sonntag, der 10. Mai 2026. Die Wahlvorstände werden für beide Wahlgänge berufen. Mit der Registrierung erklärten Sie sich dementsprechend bereit, an beiden Wahltagen als Wahlhelfer/in tätig zu werden.
Online Antrag auf Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort online beantragt werden:
Ansonsten kann der Wahlschein schriftlich beantragt werden. Die antragstellende Person muss Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben. Für die Schriftform genügt auch eine E-Mail an
Wahlbekanntmachungen
Muster-Stimmzettel
Musterstimmzettel - Bürgermeisterwahl
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl.
Weiterlesen
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl.
Alle Wahlbezirke mit den jeweiligen zugeordneten Straßen in der Gemeinde Panketal im Überblick
Laut Kommunalwahlgesetz wird für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet.