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Standesamt

 

Das Standesamt der Gemeinde Panketal ist in allen Angelegenheiten rund um Geburt, Hochzeit, Ehe, Todesfall Ihr Ansprechpartner.

Wir stehen Ihnen natürlich auch gern mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wir helfen Ihnen gern, ­diesen ganz besonderen Tag in Ihrem Leben zu organisieren.

Standesamt, Blick auf die Besucher Sitzreihe
Standesamt, Blick nach vorn zum Tisch der Standesbeamtin

Wichtige Informationen auf einen Blick

Beglaubigung von Abschriften

Abschriften von Urkunden, die von einer Behörde selbst ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, können amtlich beglaubigt werden.

Zur Vorlage müssen die Originale der Schriftstücke vorliegen (Kopien können bereits mit beigebracht werden). Dies können Zeugnisse, Bescheinigungen, SV-Bücher u. v. m. sein. Ebenso werden Unterschriften beglaubigt, diese müssen in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden.

Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden. Dazu wenden Sie sich bitte an das jeweilige  Ausstellungsstandesamt.

Gebühren
pro Beglaubigung 2,50 Euro
1 Kopie A4 0,25 Euro

 

Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung einer Unterschrift darf nur durch eine Behörde vorgenommen werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Notwendige Unterlagen
Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen und anerkannt wird. Der Personalausweis ist vorzulegen.

Gebühren
Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Panketal werden für die Beglaubigung von Unterschriften Gebühren in Höhen von 2,50 Euro erhoben.

Die Gemeinde Panketal verfügt im OT Schwanebeck über einen Gemeindefriedhof. Auf diesem Friedhof wird unterschieden in Einzel-, Doppel- und Urnengrabstellen. Des weiteren verfügt der Friedhof über eine Urnengemeinschaftsanlage sowie eine halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage ( der Name des Verstorbenen kommt auf eine Grabplatte). Für die Grabstellen besteht eine Ruhezeit von 25 Jahren. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich. Die Antragstellung ist formlos. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Notwendige Unterlagen
Bestattungsschein bzw. Sterbeurkunde
Personalausweis des Antragstellers

Gebühren

Einzelgrab 1300,00 Euro
Doppelgrab 1800,00 Euro
Urnengrab 900,00 Euro
Urnengemeinschaftsanlage 450,00 Euro
halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage 480,00 Euro
   
Benutzung der Kapelle 50,00 Euro

Bei einer Eheschließung im Ausland wird meistens vom ausländischen Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Bei der Beantragung zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das persönliche Erscheinen im Standesamt Panketal erforderlich.

Notwendige Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind immer beim Standesbeamten zu erfragen.

Klassisches Beispiel
2 ledige Deutsche, benötigen

  • gültige Personalausweise
  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde

Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann.

Gebühren
Grundgebühr bei Ausstellung eine Ehefähigkeitszeugnisses für 2 deutsche Staatsangehörige: 51,00 Euro

Für jede Eheschließung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer, zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008, neue Bundesländer zwischen dem 03.10.1990 und dem 31.12.2008) ein Familienbuch angelegt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 ist diese Urkundenform entfallen, stattdessen gibt es jetzt das Eheregister.

Haben Sie in Deutschland geheiratet, wird das Eheregister im Heiratsstandesamt geführt und aufbewahrt. Wurde Ihre Ehe vor dem 24.02.2007 im Ausland geschlossen und Sie hatten ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister des Standesamtes des damaligen Wohnsitzes. Sollte die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24.02.2007 erfolgt sein, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, dass die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Gebühren
Heiratsurkunde 15,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 15,00 Euro

Ausstellung einer Geburtsurkunde für ein neugeborenes Kind. Es werden alle Geburten beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Panketal ereignen.
Das Standesamt nimmt weiterhin entgegen:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Namensbestimmung bei Neugeborenen
  • Namenserteilung

Die Antragstellung ist formlos. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Notwendige Unterlagen
Zur Beurkundung eines neugeborenen Kindes sollte

  • bei einer ledigen Mutter die eigene Geburtsurkunde
  • bei geschiedenen Frauen die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil
  • bei verheirateten Eltern die Heiratsurkunde
  • sowie eine Bescheinigung der Hebamme über die Geburt

vorgelegt werden.

Gebühren
Gebühr für eine Urkunde in Höhe von 15,00 Euro.

Folgende Vorgänge sind eventuell erforderlich
Familienbuch
Ausstellung einer Geburtsurkunde
Lohnsteuerkarte
Kinderausweis
Voranmeldung zu einer Kindertagesstätte
Tagespflegestelle

Die Aufstellung eines Grabmales (Grabsteine, Grabplatten, Denkzeichen, Findlinge, sonstige bauliche Anlagen) muss beantragt werden und erfolgt durch den Bürger selbst. Die Ausführung der Arbeiten wird durch den vom Bürger beauftragten Steinmetz  vorgenommen.Die ständige Kontrolle und Herstellung der Standsicherheit nach dem Aufstellen der Grabmale erfolgt durch den Bürger selbst.

Werden Mängel festgestellt, wird der Bürger darüber in Kenntnis gesetzt. Für die umgehende Wiederherstellung der Standsicherheit des Grabmales ist der Bürger verantwortlich.

Notwendige Unterlagen
Grabmalsantrag vom Steinmetz

Gebühren
Genehmigung Grabmal 10,00 Euro

Die beabsichtigte Eheschließung muss von den Verlobten zuerst beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung sind erforderlich:

  • Wohnsitz eines Verlobten in der Gemeinde Panketal
  • Bei auswärtigem Wohnsitz ist die Übersendung der Eheschließungsunterlagen des Wohnsitzstandesbeamten erforderlich.

Ist eine Entscheidungsfindung durch das Oberlandesgericht notwendig, beachten Sie bitte eine Bearbeitungsfrist der Verwaltung zwischen 4 Wochen und 6 Monaten.

Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung wird vom Standesbeamten ausgefüllt. Darum ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers im Standesamt der Gemeinde Panketal erforderlich. Wenn ein persönliches Erscheinen eines Verlobten nicht möglich ist, muss eine Vollmacht mit allen erforderlichen Erklärungen (Familienstand, Namensführung, Termin) vorgelegt werden.

Notwendige Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind immer beim Standesbeamten zu erfragen. Klassisches Beispiel: 2 ledige Deutsche, geboren in Deutschland, ohne Kind, benötigen:

  • Personalausweise
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburteneintrag
  • 
eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann.

Gebühren
Grundgebühr bei Anmeldung zur Eheschließung für 2 deutsche Staatsangehörige: 51,00 Euro
Vornahme der Eheschließung: 45,00 Euro
Dazu kommen Gebühren für gewünschte Urkunden und das Stammbuch.

Folgende Vorgänge sind eventuell erforderlich
Anmeldung einer Eheschließung
Familienbuch
Ausstellung einer Geburtsurkunde
Namensänderung
Meldebescheinigung

Der Antrag ist formgebunden. Ein persönliches Erscheinen im Standesamt Panketal ist erforderlich. 

Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen richten sich nach der Art der Namensänderung, die sich im Einzelfall stark unterscheiden. Welche Unterlagen notwendig sind, wird im vorherigen persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller geprüft.

Gebühren
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensänderung 37,00 Euro

Ausstellen von Personenstandsurkunden

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Der Bürger muss den Nachweis erbringen, dass er berechtigt ist, diese Urkunde abzufordern.

Bei der Urkundenanforderung ist zu beachten, dass der Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Panketal liegen muss.

Gebühren
Eine Urkunde kostet 15,00 Euro

Es werden alle Sterbefälle die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Panketal liegen beurkundet.

Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich dann um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen(Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurteil).

Gebühren
Für eine Urkunde 15,00 Euro.

Bei nichtverheirateten Eltern kann eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden. Dies kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Die Antragstellung kann in jedem Standesamt erfolgen und ist formlos. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweise
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei geschiedenen Frauen das Scheidungsurteil

Gebühren
30,00 Euro