B-Plan 15P "Eingang Winkelangerdorf" 1. Änderung, OT Zepernick
Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15P „Eingang Winkelangerdorf“ entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 307, 308, 309, Flur 9; OT Zepernick beschlossen
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (eigene Darstellung des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 15 P “Eingang Winkelangerdorf” © Geobasis-DE/LGB 2023 und Luftbild © GTA GeoService GmbH – 2023)
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
- allgemeines Wohngebiet
- Festsetzung von Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
- eine maximale III-geschossige Bebauung bzw. eine maximal zulässige Firsthöhe
- Festsetzung des obersten Geschosses als Staffelgeschoss (zwingend)
- Festsetzung Gründach
- Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Plangebiet
Bekanntmachung Durchführung Bebauungsplanverfahren gem. § 13a BauGB
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15P „Eingang Winkelangerdorf“ entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 307, 308, 309, Flur 9; OT Zepernick beschlossen.
Nach Durchführung des sog. Scopings gem. § 2 Abs. 4 BauGB bei dem die relevanten Behörden Stellung zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung genommen haben, wurde deutlich, dass die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15P „Eingang Winkelangerdorf“ als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann.
Die für das beschleunigte Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) in § 13a Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben:
- Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung wie der Steuerung des Nutzungsgefüges und der Sicherung von Freiflächen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sowie der Nachverdichtung.
- Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beträgt weniger als 20.000 m².
- Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-Verträglichkeitsprüfung unterliegen, wird durch den Bebauungsplan nicht begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Natura 2000-Gebiete (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
In öffentlicher Sitzung am 26.11.2024 hat die Gemeindevertretung die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.
Entsprechend § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Zudem wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. Der § 4 c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten zu lassen und sich während der nachfolgend genannten Frist zur Planung zu äußern.
Dies erfolgt vom
6.1.2025 bis einschließlich 24.01.2025
bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 116 während folgender Zeiten.
Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (eigene Darstellung des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 15 P “Eingang Winkelangerdorf” © Geobasis-DE/LGB 2023 und Luftbild © GTA GeoService GmbH – 2023).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
- allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
- Festsetzung von Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
- eine maximale III-geschossige Bebauung bzw. eine maximal zulässige Firsthöhe
- Festsetzung des obersten Geschosses als Staffelgeschoss
- Festsetzung Gründach
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Panketal, den 28.11.2024
M. Wonke
Bürgermeister
Bekanntmachung Aufstellungsebschluss - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Informierende Unterlage zu den Zielen und Zwecken der Planung