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Bebauungspläne in Aufstellung

B-Plan 15P "Eingang Winkelangerdorf" 1. Änderung, OT Zepernick

Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15P „Eingang Winkelangerdorf“ entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 307, 308, 309, Flur 9; OT Zepernick beschlossen

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (eigene Darstellung des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 15 P “Eingang Winkelangerdorf” © Geobasis-DE/LGB 2023 und Luftbild © GTA GeoService GmbH – 2023)

 15P Ae Geltungsbereich

Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:

  • allgemeines Wohngebiet
  • Festsetzung von Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
  • eine maximale III-geschossige Bebauung bzw. eine maximal zulässige Firsthöhe
  • Festsetzung des obersten Geschosses als Staffelgeschoss (zwingend)
  • Festsetzung Gründach
  • Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Plangebiet

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15P „Eingang Winkelangerdorf“ entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 307, 308, 309, Flur 9; OT Zepernick beschlossen.

Nach Durchführung des sog. Scopings gem. § 2 Abs. 4 BauGB bei dem die relevanten Behörden Stellung zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung genommen haben, wurde deutlich, dass die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15P „Eingang Winkelangerdorf“ als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann.
Die für das beschleunigte Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) in § 13a Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben:

  • Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung wie der Steuerung des Nutzungsgefüges und der Sicherung von Freiflächen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sowie der Nachverdichtung.
  • Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beträgt weniger als 20.000 m².
  • Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-Verträglichkeitsprüfung unterliegen, wird durch den Bebauungsplan nicht begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Natura 2000-Gebiete (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

In öffentlicher Sitzung am 26.11.2024 hat die Gemeindevertretung die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.

Entsprechend § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Zudem wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. Der § 4 c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten zu lassen und sich während der nachfolgend genannten Frist zur Planung zu äußern.
Dies erfolgt vom

6.1.2025 bis einschließlich 24.01.2025

bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 116 während folgender Zeiten.

Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (eigene Darstellung des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 15 P “Eingang Winkelangerdorf” © Geobasis-DE/LGB 2023 und Luftbild © GTA GeoService GmbH – 2023).

 15P Ae Geltungsbereich

Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:

  • allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
  • Festsetzung von Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
  • eine maximale III-geschossige Bebauung bzw. eine maximal zulässige Firsthöhe
  • Festsetzung des obersten Geschosses als Staffelgeschoss
  • Festsetzung Gründach

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Panketal, den 28.11.2024

M. Wonke

Bürgermeister

 

Bekanntmachung Aufstellungsebschluss - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Informierende Unterlage zu den Zielen und Zwecken der Planung

Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15P „Eingang Winkelangerdorf“ beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg. (eigene Darstellung des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 15 P “Eingang Winkelangerdorf“ 1. Änderung) © Geobasis-DE/LGB 2023 und Luftbild © GTA GeoService GmbH – 2023)

15P Ae Geltungsbereich

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 10/2025) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom

20.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026

hier sowie unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen während des genannten Zeitraumes bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 116 während folgender Zeiten für jedermann zur Einsicht aus.

Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Es können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen bei der
Gemeinde Panketal
Schönower Str. 105
16341 Panketal

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einreichen.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch übermittelt oder zur Niederschrift gebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden gehören:

• Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Anlagenlärm - Gemeinde Panketal, 1. Änderung des Bebauungsplanes 15P "Eingang Winkelangerdorf"; Wölfel Engineering GmbH + Co. KG; 27.02.2025 mit Aussagen zum Verkehrs- und Anlagenlärm• Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Anlagenlärm - Gemeinde Panketal, 1. Änderung des Bebauungsplanes 15P "Eingang Winkelangerdorf"; Wölfel Engineering GmbH + Co. KG; 27.02.2025 mit Aussagen zum Verkehrs- und Anlagenlärm• Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Anlagenlärm - Gemeinde Panketal, 1. Änderung des Bebauungsplanes 15P "Eingang Winkelangerdorf"; Wölfel Engineering GmbH + Co. KG; 27.02.2025 mit Aussagen zum Verkehrs- und Anlagenlärm
Niederschlagswasserkonzept; Dipl.-Ing. Knut Hempel; 08/2025 mit Aussagen zur möglichen Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers
• Umweltrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
• Beschreibung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung: Hierbei werden insbesondere die Themen Immissionschutz und Auswirkungen auf die vorhandenen Gehölzstrukturen beschrieben.

 

Panketal, den 27.11.2025

M. Wonke

Bürgermeister

Bebauungsplanentwurf 15P "Eingang Winkelangerdorf" 1. Änderung - Planzeichnung

Bebauungsplanentwurf 15P "Eingang Winkelangerdorf" 1. Änderung - Begründung

 

Bekanntmachung über die Durchführung Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung