Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplans Nr. 35P „Lauseberg“ entsprechend § 2 BauGB für die Grundstücke 36, 38, 39/2, 2266, 2267, 2272, 2273, 1661 (teilw.), 1673 (teilw.) und 2220 (teilw.), Flur 3; OT Zepernick beschlossen
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2021).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
• Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ´Schule´,
• Öffentliche Grünflächen mit entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
• Notwendige Flächen für Anlagen der technischen Infrastruktur,
• Allgemeines Wohngebiet (Grundstück Buchenallee 97).
Informationsveranstaltung am 29.9.2022 – 17 Uhr in der Mensa der Grundschule Zepernick
Der Landkreis Barnim ist verantwortlich für die weiterführenden Schulen und hat im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung einen Mangel an Plätzen der gymnasialen Oberstufe im Südbarnim ermittelt. Durch den Bau von neuen Gymnasien in Ahrensfelde oder Werneuchen und in Panketal soll das Angebot verbessert werden.
In Panketal ist dafür der sogenannte Lauseberg, das Feld an der Schönower Straße / Ecke Robert-Koch-Straße, vorgesehen. Der Landkreis Barnim hat das Grundstück zu diesem Zweck erworben.
Um dort ein Gymnasium bauen zu können, muss ein Bebauungsplan erstellt werden und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Diese beiden Verfahren hat die Gemeindevertretung im Frühjahr 2022 beschlossen und somit eingeleitet. Der konkrete Ablauf des Verfahrens ist im Baugesetzbuch verbindlich geregelt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Entwürfe 2x jeweils einen Monat lang öffentlich ausgelegt und jede*r hat die Möglichkeit, Einwände, Bedenken, Hinweise abzugeben. Über die Termine für die öffentlichen Auslegungen werden Sie im Amtsblatt rechtzeitig informiert. Alle eingehenden Stellungnahmen werden bearbeitet und im Rahmen einer Abwägung berücksichtigt oder auch abgewiesen, wenn andere Interessen dagegenstehen. Neben den Interessen des Landkreises als Schulträger und den Interessen der Bürger*innen sind insbesondere auch die öffentlichen Interessen von den Fachbehörden (z. B. Wasser- und Naturschutzbehörde) sowie den Ver- und Entsorgungsbetrieben (z. B. Trink- und Schmutzwasser) von Bedeutung. Häufig werden dazu auch besondere Gutachten erarbeitet, um im Einzelfall darüber entscheiden zu können (z. B. Lärm, Verkehr).
In den vergangenen Monaten wurde in einem ersten Schritt durch die Verwaltung und dem Landkreis Barnim gemeinsam geprüft, wie die geplanten Nutzungen (Schulgebäude, Sporthalle, Außensportflächen etc.) auf dem Gelände angeordnet werden könnten. Das Gelände, dass von mehreren Straßen erschlossen ist, ist von beachtlichen Höhenunterschieden geprägt und soll insgesamt mit den neu zu schaffenden Grünbereichen auf dem Grundstück möglichst gut in die Umgebung eingefügt werden. Die Gemeindevertretung soll am 18.10.2022 über eine räumliche Konkretisierung der Ziele für den Bebauungsplan entscheiden. Dazu bereitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor. Alle Sitzungsunterlagen sind dann rechtzeitig zu den Terminen online verfügbar.
In einer öffentlichen Veranstaltung am
Donnerstag, den 29.9.2022 um 17 Uhr
in der Mensa der Grundschule Zepernick,
Schönerlinder Straße 83,
möchte die Gemeindeverwaltung über die wichtigsten Rahmenbedingungen und bisherigen Erkenntnisse informieren (z. B. Höhenprofil, Baugrund, Größe der notwendigen Schulgebäude und Sportanlagen, vorhandene Biotope sowie Erschließungsfragen). In dem sogenannten städtebaulichen Konzept wird auf dieser Grundlage die mögliche räumliche Einordnung der geplanten Bebauung und Freiflächen entwickelt. Darauf aufbauend wird sodann das eigentliche verbindliche Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass je nach Corona-Infektionsgeschehen auch kurzfristig besondere Schutzmaßnahmen für diese Veranstaltung getroffen werden können. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld auf der Internetseite der Gemeinde Panketal. Wir überlassen es Ihrer verantwortungsvollen Entscheidung, ob Sie eine Maske tragen. Gefährdeten und vulnerablen Bürger*Innen empfehlen wir weiterhin das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken.
Für Rückfragen stehe wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung
Herr Pladeck,
Frau Nagel,
Die Präsentation vom 29.09.2022 finden Sie hier.
Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 25.11.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
Nr. 31 P „Priesterweg“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 90, 92 – 103, 126, 127, 129 – 133, 104 (teilweise) und 125 (teilweise), Flur 3, OT Zepernick (Flächen entlang des Priesterweges) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2020).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 26.08.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 P „Birkenwäldchen“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 2309 und 2310, Flur 4, OT Zepernick (Wald- und Freiraumflächen an der Goslarer Straße/ Wernigeroder Straße/ Thalestraße sowie Grundstück der „Kita am Birkenwäldchen“) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2019).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen", OT Zepernick
Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 26.08.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 P „Birkenwäldchen“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 2309 und 2310, Flur 4, OT Zepernick (Wald- und Freiraumflächen an der Goslarer Straße/ Wernigeroder Straße/ Thalestraße sowie Grundstück der „Kita am Birkenwäldchen“) beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg © Geobasis-DE/LGB, Stand 2019).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 12/2020) mit der Begründung, die Biotopkartierung und erste Aussagen zum Umweltbericht (Stand 12/2020) liegen gemäß § 3 und § 4 BauGB in der Zeit vom
15.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021
öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal eingesehen werden.
Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, in 16341 Panketal, vorgebracht werden.
Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 27.5.2013 – 4 BN 28.139).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.
Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.
Panketal, den 03.12.2020
M. Wonke
Bürgermeister
B-Plan "Birkenwäldchen" 1. Änderung - Planzeichnung
B-Plan "Birkenwäldchen" 1. Änderung - Begründung
Bekanntmachung über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen", OT Zepernick
Die Gemeindevertretung hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Birkenwäldchen“ - 1. Änderung beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg © Geobasis-DE/LGB, Stand 2019).
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 11/2021) mit Begründung und Umweltbericht (Stand 11/2021) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.01.2022 bis einschließlich 14.02.2022
öffentlich aus und können während der folgenden Zeiten bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten:
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal, abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:
- Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Stand 10/2021
sowie eine Übersicht mit den Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf B-Plan Nr. 32 P „Gewerbegebiet Gehrenberge II“, u.a. mit Hinweisen zum Immissionsschutz und zu Natur und Landschaft
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Umweltbericht zum Entwurf des B-Plans Nr. 32 P „Gewerbegebiet Gehrenberge II“
Im Umweltbericht sind die folgenden Inhalte enthalten:
1. Angaben zur naturräumlichen Situation, Geologie
Bestandsbeschreibung und Einordnung in den Naturraum und geologische Verhältnisse
2. Angaben zum Schutzgut Boden
mit Beschreibung der vorherrschenden Bodentypen und Nichtvorhandensein von Altlasten und Bewertung der (geringen) Auswirkungen durch die Planung
3. Angaben zum Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung der nahezu unversiegelten Fläche (Versiegelungsgrad unter 5 %, einzige Bebauung: Kita) und Bewertungen zu den Auswirkungen der Planung (keine erheblichen Auswirkungen)
4. Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung zu den Themen Oberflächenwasser, Grundwasser und Lage im Wasserschutzgebiet Zepernick und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine)
5. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
mit Beschreibung Lokal- und Regionalklima und zur Schadstoffbelastung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine nennenswerte Änderung des Lokalklimas und keine Auswirkungen auf die Lufthygiene
6. Angaben zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
mit Angaben zu den Biotoptypen innerhalb des Plangebiets: naturnahe Laubwälder mittlerer Standorte, Biotop-Code 08293), Vorwald frischer Standorte, Biotop-Code 082828), Ruderale Gras- und Staudenfluren ohne/mit Gehölzaufwuchs (Biotop-Code 032491/2), Komplex aus ruderalen Gras- und Staudenfluren (Biotop-Code 03249/071021/071521), Laubgebüsche frischer Standorte mit einzelnen Bäumen (Biotop-Code 071021/071521), Ruderale Wiesen (RRB, Biotop-Code 05113), Gemeinbedarfsfläche, Biotop-Code 12331), die Kurzzusammenfassung des Faunagutachten mit Angaben zum Aufkommen an Brutvögeln (insgesamt 18 Brutvogelarten, davon der Star als Rote-Liste-Art), Zauneidechsen (keine Befunde), Weinbergschnecken (Befund) und hügelbauender Waldameisen (kein Vorkommen nach § 44 BNatSchG besonders geschützter Waldameisen), Angaben zum Biotopverbund, zur biologischen Vielfalt und zu Schutzgebieten (keine) sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung und Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
7. Angaben zum Schutzgut Landschaft und Ortsbild
Beschreibung der Bestandssituation und der Einbettung des Plangebiets in den Siedlungsraum und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine negative Veränderung)
8. Angaben zum Schutzgut Kultur und Sachgüter
Bestandsbeschreibung zu Bau- oder Bodendenkmalen (keine)
9. Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung insbesondere zu den Schwerpunkten Siedlungsbereiche/Wohnfunktion, sonstige Funktionen, Erholungsbereiche/Erholungsfunktion, Lärm, Lufthygiene und Bioklima und Bewertung der (positiven) Auswirkungen der Planung
10. Angaben zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zusammenfassende Bewertung
11. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
mit Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
II Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Rangsdorf – Stand 10/2021
mit Aussagen zur Methodik/Datenerhebung (Begehungen im Plangebiet im Zeitraum Februar bis Juni 2021) und zum Bestand an Brutvögeln (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartenrotschwanz, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Star, Zaunkönig, Zilpzalp, Gimpel), Reptilien (kein Befund an Zauneidechsen), hügelbauenden Ameisen (Vorkommen an nicht betrachtungsrelevanter Gelbe Wiesenameise) und Weinbergschnecken (Befund) im Plangebiet sowie zu Auswirkungen der Planung und Empfehlungen zum Umgang mit diesen Auswirkungen.
III Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
u.a. mit Angaben und Hinweisen zum Artenschutz, zur Waldfunktion, zum Immissionsschutz, zur derzeitigen Situation durch parkende Autos.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht sowie über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.
Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.
Panketal, den 16.12.2021
M. Wonke
Bürgermeister
1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Planzeichnung (Stand 11/2021)
1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Begründung inkl. Umweltbericht (Stand 11/2021)
1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Biotopkartierung (Stand 09/2020)
Bekanntmachung über die Durchführung der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen", OT Zepernick
Die Gemeindevertretung hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Birkenwäldchen“ - 1. Änderung beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg © Geobasis-DE/LGB, Stand 2019).
Nach der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung (10.01. – 14.02.2022) wurde der Entwurf geändert und ergänzt.
Die Änderungen und Ergänzungen betreffen in erster Linie:
• Die Lage des geplanten Waldspielplatzes.
• Die Lage der Erschließung des geplanten Waldspielplatzes (Fußweg)
• Wegfall eines Geh- und Fahrrechtes
• Aktualisierung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
Gemäß § 4a Absatz 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Einholung der Stellungnahmen erfolgt für die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Der 2 Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 08/2022) mit Begründung und Umweltbericht (Stand 08/2022) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
17.10.2022 bis einschließlich 31.10.2022
öffentlich aus und können während der folgenden Zeiten bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten:
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal, abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:
- Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Stand 10/2021
sowie eine Übersicht mit den Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und zum 1. Entwurf der 1. Änderung des B-Planes „Birkenwäldchen“, u.a. mit Hinweisen zum Immissionsschutz und zu Natur und Landschaft
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Umweltbericht zum 2. Entwurf der 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen"
Im Umweltbericht sind die folgenden Inhalte enthalten:
1. Angaben zur naturräumlichen Situation, Geologie
Bestandsbeschreibung und Einordnung in den Naturraum und geologische Verhältnisse
2. Angaben zum Schutzgut Boden
mit Beschreibung der vorherrschenden Bodentypen und Nichtvorhandensein von Altlasten und Bewertung der (geringen) Auswirkungen durch die Planung
3. Angaben zum Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung der nahezu unversiegelten Fläche (Versiegelungsgrad unter 5 %, einzige Bebauung: Kita) und Bewertungen zu den Auswirkungen der Planung (keine erheblichen Auswirkungen)
4. Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung zu den Themen Oberflächenwasser, Grundwasser und Lage im Wasserschutzgebiet Zepernick und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine)
5. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
mit Beschreibung Lokal- und Regionalklima und zur Schadstoffbelastung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine nennenswerte Änderung des Lokalklimas und keine Auswirkungen auf die Lufthygiene
6. Angaben zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
mit Angaben zu den Biotoptypen innerhalb des Plangebiets: naturnahe Laubwälder mittlerer Standorte, Biotop-Code 08293), Vorwald frischer Standorte, Biotop-Code 082828), Ruderale Gras- und Staudenfluren ohne/mit Gehölzaufwuchs (Biotop-Code 032491/2), Komplex aus ruderalen Gras- und Staudenfluren (Biotop-Code 03249/071021/071521), Laubgebüsche frischer Standorte mit einzelnen Bäumen (Biotop-Code 071021/071521), Ruderale Wiesen (RRB, Biotop-Code 05113), Gemeinbedarfsfläche, Biotop-Code 12331), die Kurzzusammenfassung des Faunagutachten mit Angaben zum Aufkommen an Brutvögeln (insgesamt 18 Brutvogelarten, davon der Star als Rote-Liste-Art), Zauneidechsen (keine Befunde), Weinbergschnecken (Befund) und hügelbauender Waldameisen (kein Vorkommen nach § 44 BNatSchG besonders geschützter Waldameisen), Angaben zum Biotopverbund, zur biologischen Vielfalt und zu Schutzgebieten (keine) sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung und Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
7. Angaben zum Schutzgut Landschaft und Ortsbild
Beschreibung der Bestandssituation und der Einbettung des Plangebiets in den Siedlungsraum und Bewertung der Auswirkungen der Planung (keine negative Veränderung)
8. Angaben zum Schutzgut Kultur und Sachgüter
Bestandsbeschreibung zu Bau- oder Bodendenkmalen (keine)
9. Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung insbesondere zu den Schwerpunkten Siedlungsbereiche/Wohnfunktion, sonstige Funktionen, Erholungsbereiche/Erholungsfunktion, Lärm, Lufthygiene und Bioklima und Bewertung der (positiven) Auswirkungen der Planung
10. Angaben zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zusammenfassende Bewertung
11. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
mit Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
II Faunagutachten zur 1. Änderung B-Plan „Birkenwäldchen“, Natur+Text GmbH, Rangsdorf – Stand 10/2021
mit Aussagen zur Methodik/Datenerhebung (Begehungen im Plangebiet im Zeitraum Februar bis Juni 2021) und zum Bestand an Brutvögeln (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartenrotschwanz, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Star, Zaunkönig, Zilpzalp, Gimpel), Reptilien (kein Befund an Zauneidechsen), hügelbauenden Ameisen (Vorkommen an nicht betrachtungsrelevanter Gelbe Wiesenameise) und Weinbergschnecken (Befund) im Plangebiet sowie zu Auswirkungen der Planung und Empfehlungen zum Umgang mit diesen Auswirkungen.
III Stellungnahmen aus der frühzeitigen und der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
u.a. mit Angaben und Hinweisen zum Artenschutz, zur Waldfunktion, zum Immissionsschutz, zur derzeitigen Situation durch parkende Autos.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht sowie über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.
Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.
Panketal, den 12.09.2022
M. Wonke
Bürgermeister
1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Planzeichnung (Stand 08/2022)
1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Begründung inkl. Umweltbericht (Stand 08/2022)
1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen" - Biotopkartierung (Stand 09/2020)
Die Gemeindevertretung hat am 25.08.2020 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29 P „Bodestraße - Dransewiesen“ beschlossen.
Es ist geplant, die genannten Flächen für eine bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung planungsrechtlich zu sichern und die Sicherung der rückwärtigen Freibereiche im Zusammenhang mit den Dransewiesen zu gewährleisten.
Der nachfolgende Planausschnitt ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes und umfasst die Flurstücke 1118, 1117, 1116, 1115, 1114, 1113, 1112, 1111, 1110, 1109, 1108, 1107, 1106, 1778, 1777, 1104, 1103, 1102, 1101, 2169, 2170, 1099; Flur 4; OT Zepernick
Geltungsbereich
Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 29 P „Bodestraße - Dransewiesen“, OT Zepernick
Die Gemeindevertretung hat am 25.08.2020 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29 P „Bodestraße - Dransewiesen“ beschlossen.
Es ist geplant, die genannten Flächen für eine bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung planungsrechtlich zu sichern und die Sicherung der rückwärtigen Freibereiche im Zusammenhang mit den Dransewiesen zu gewährleisten.
Der beigefügte Planausschnitt ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes und umfasst die Flurstücke 1118, 1117, 1116, 1115, 1114, 1113, 1112, 1111, 1110, 1109, 1108, 1107, 1106, 1778, 1777, 1104, 1103, 1102, 1101, 2169, 2170, 1099; Flur 4; OT Zepernick
Geltungsbereich
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 06/2020) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom
12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020
öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten:
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden. Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal, abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit ausgelegt werden gehören:
Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf (Planstand 06/2020)
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht.
4. September 2020
M. Wonke
Bürgermeister
Bekanntmachnung frühzeitige Beteiligung
Bebauungsplan 29P "Bodestraße - Dransewiesen" - Planzeichnung (Planstand 06/2020)
Bebauungsplan 29P "Bodestraße - Dransewiesen" - Begründung (Planstand 06/2020)
Bekanntmachung über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 29P „Bodestraße - Dransewiesen“, OT Zepernick
Die Gemeindevertretung hat am 28.11.2023, fortgeführt am 29.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr.29P „Bodestraße - Dransewiesen“ beschlossen.
Es ist geplant, die genannten Flächen für eine bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung planungsrechtlich zu sichern und die Sicherung der rückwärtigen Freibereiche im Zusammenhang mit den Dransewiesen zu gewährleisten.
Der beigefügte Planausschnitt ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes und umfasst die Flurstücke 1118, 1117, 1116, 1115, 1114, 1113, 1112, 1111, 1110, 1109, 1108, 1107, 1106, 1778, 1777, 1104, 1103, 1102, 1101, 2169, 2170, 1099; Flur 4; OT Zepernick.
Geltungsbereich
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 09/2020 bzw. 11/2023) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom
08.02.2024 bis einschließlich 10.03.2024
auf der Internetseite der Gemeinde sowie unter https://planungsportal.brandenburg.de/ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen während des genannten Zeitraumes bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104 während folgender Zeiten für jedermann zur Einsicht aus.
Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Es können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen bei der
Gemeinde Panketal
Schönower Str. 105
16341 Panketal
E-Mail:
Fax. 030/945 11-199 einreichen.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch übermittelt oder zur Niederschrift gebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden gehören:
12. 12. 2023
M. Wonke
Bürgermeister
Bebauungsplan 29P "Bodestraße - Dransewiesen" - Planzeichnung (Planstand 12/2020)
Bebauungsplan 29P "Bodestraße - Dransewiesen" - Begründung (Planstand 12/2020 Ergänzung 12-2023)