Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 23.06.2020 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens Nr. 32 P „Gewerbegebiet Gehrenberge II“, Ortsteil Schwanebeck, entsprechend § 2 BauGB für das Flurstück 1323 (tlw.), Flur 2, OT Schwanebeck (Landwirtschaftsfläche an der Zepernicker Straße, südlich an das Gewerbegebiet Gehrenberge bzw. den Hundesportplatz anschließend) beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (© GeoBasis-DE/LGB, Stand 2020).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 23.06.2020 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens Nr. 33 P „Rhinstraße“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren für die Flurstücke 4051, 4055 sowie 1832 (tlw.), Flur 3, OT Zepernick (Flächen beidseitig der Rhinstraße zwischen Spree- und Oderstraße) beschlossen.
Geltungsbereich
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Von der Durchführung einer Umweltprüfung und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird entsprechend § 13 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
In der Zeit vom
20.07.2020 bis einschließlich 03.08.2020
kann sich die Öffentlichkeit bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, 16341 Panketal in den Zeiten:
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 08/2020) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021
öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal eingesehen werden.
Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, in 16341 Panketal, vorgebracht werden.
Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 27.5.2013 – 4 BN 28.139).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I artenschutzfachliche Untersuchung Panketal, OT Zepernick – B-Plan Nr. 33 P „Rhinstraße“, LANDA GmbH Landschaftsarchitektur, Berlin – Stand Juli 2020
mit Aussagen zur Methodik/Datenerhebung, zum Bestand (Erhebungen im Plangebiet im Juli 2020) sowie zur Konfliktprüfung, insbesondere für die Themenfelder Säugetiere (hier: Fledermäuse), Amphibien, Reptilien, Käfer (insbesondere Käferarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie), Libellen (insbesondere Libellenarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie), Schmetterlinge (insbesondere Schmetterlingsarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten nach Art. 1der Vogelschutzrichtlinie.
II Bürgereinwand vom 02.08.2020 zur artenschutzfachliche Untersuchung und Stellungnahme der LANDA GmbH Landschaftsarchitektur, Berlin vom 19.08.2020
Der Bürgereinwand enthält Angaben zur Sichtung und zum Vorkommen von Schlingnattern und Zauneidechsen, Mehlschwalben und Sperlingen, ebenso Rauchschwalben, Dohlen, Feldlerchen, Haubenlerchen, Wendehals, Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Erlenzeisig und Sperber, Wildbienen und Feldwespenarten, Heuschrecken und Fledermäusen.
Die Stellungnahme der LANDA GmbH Landschaftsarchitektur Berlin setzt sich mit den in der Bürgereinwendung genannten Punkten auseinander.
III Entwurf „Verkehrsgutachten zum B-Plan Nr. 30 P „Ladestraße – Elbestraße“, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Berlin – Stand 10/2020
Das Gutachten enthält Aussagen zu den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen (Fuß- und Radverkehr, zum ÖPNV, Knotenstromerhebung, Park and Ride) auf der Grundlage einer Verkehrsaufkommensermittlung (u.a. Verkehrserzeugung, Tageszeitliche Verteilung des Verkehrs, Räumliche Verteilung des Verkehrs). Das Gutachten beinhaltet zudem die Prognose über künftige Verkehrsverhältnisse (Prognose der allgemeinen Verkehrsentwicklung, Szenarien der allgemeinen Mobilität, allgemeine Entwicklung des Pkw-Verkehrs, Verkehrsnachfrage 2030 und verkehrliche Wirkungen) und die Leistungsfähigkeitsanalyse (u.a. mit Bewertung des Knotenpunktes Schönower Straße - Ladestraße sowie des Knotenpunktes Schönower Straße – Elbestraße) sowie eine Beurteilung der Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz.
Im Ergebnis des Gutachtens werden Empfehlungen zur Erschließung des Plangebiets, zur Erschließung durch den ÖPNV, zum ruhenden Verkehr, zu den Fußwegen und Radverkehrsanlagen aufgezeigt sowie verkehrliche Kenngrößen zur Ermittlung von Umweltbeeinträchtigungen benannt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.
Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.
Panketal, den 30.11.2020
M. Wonke
Bürgermeister
Bebauungsplan 33P "Rhinstraße" - Planzeichnung
Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 25.11.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
Nr. 31 P „Priesterweg“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 90, 92 – 103, 126, 127, 129 – 133, 104 (teilweise) und 125 (teilweise), Flur 3, OT Zepernick (Flächen entlang des Priesterweges) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2020).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 26.08.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 P „Birkenwäldchen“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 2309 und 2310, Flur 4, OT Zepernick (Wald- und Freiraumflächen an der Goslarer Straße/ Wernigeroder Straße/ Thalestraße sowie Grundstück der „Kita am Birkenwäldchen“) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2019).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 1. Änderung B-Plan "Birkenwäldchen", OT Zepernick
Die Gemeindevertretung Panketal hat in öffentlicher Sitzung am 26.08.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 P „Birkenwäldchen“, Ortsteil Zepernick, entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 2309 und 2310, Flur 4, OT Zepernick (Wald- und Freiraumflächen an der Goslarer Straße/ Wernigeroder Straße/ Thalestraße sowie Grundstück der „Kita am Birkenwäldchen“) beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg © Geobasis-DE/LGB, Stand 2019).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 12/2020) mit der Begründung, die Biotopkartierung und erste Aussagen zum Umweltbericht (Stand 12/2020) liegen gemäß § 3 und § 4 BauGB in der Zeit vom
15.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021
öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal eingesehen werden.
Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, in 16341 Panketal, vorgebracht werden.
Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 27.5.2013 – 4 BN 28.139).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht.
Unter https://bb.bauleitplanung-online.de/ sind die auszulegenden, oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes ebenfalls einsehbar. Es besteht hier die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung. Stellungnahmen/ Hinweise/ Anregungen zur auszulegenden Planung können direkt über diese Plattform abgegeben werden.
Panketal, den 03.12.2020
M. Wonke
Bürgermeister
B-Plan "Birkenwäldchen" 1. Änderung - Planzeichnung
B-Plan "Birkenwäldchen" 1. Änderung - Begründung
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 28.10.2019, fortgeführt am 29.10.2019, die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplans Nr. 30P „Ladestraße - Elbestraße“ entsprechend § 2 BauGB für die Grundstücke 334/7, 334/6, 334/5, 334/1, 315/11 (teilw.), 315/12 (teilw.), 4058 (teilw.), 341 (teilw.), 342 (teilw.) und 1736 (teilw.); Flur 3; OT Zepernick beschlossen
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2017).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Hier finden Sie Informationen zur Onlinediskussion der städtebaulichen Varianten, die vom 15.01.2021 - 31.01.2021 stattfindet.
Die Gemeindevertretung hat am 25.08.2020 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29 P „Bodestraße - Dransewiesen“ beschlossen.
Es ist geplant, die genannten Flächen für eine bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung planungsrechtlich zu sichern und die Sicherung der rückwärtigen Freibereiche im Zusammenhang mit den Dransewiesen zu gewährleisten.
Der nachfolgende Planausschnitt ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes und umfasst die Flurstücke 1118, 1117, 1116, 1115, 1114, 1113, 1112, 1111, 1110, 1109, 1108, 1107, 1106, 1778, 1777, 1104, 1103, 1102, 1101, 2169, 2170, 1099; Flur 4; OT Zepernick
Geltungsbereich
Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 29 P „Bodestraße - Dransewiesen“, OT Zepernick
Die Gemeindevertretung hat am 25.08.2020 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29 P „Bodestraße - Dransewiesen“ beschlossen.
Es ist geplant, die genannten Flächen für eine bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung planungsrechtlich zu sichern und die Sicherung der rückwärtigen Freibereiche im Zusammenhang mit den Dransewiesen zu gewährleisten.
Der beigefügte Planausschnitt ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes und umfasst die Flurstücke 1118, 1117, 1116, 1115, 1114, 1113, 1112, 1111, 1110, 1109, 1108, 1107, 1106, 1778, 1777, 1104, 1103, 1102, 1101, 2169, 2170, 1099; Flur 4; OT Zepernick
Geltungsbereich
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 06/2020) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom
12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020
öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten:
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden. Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104, in 16341 Panketal, abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit ausgelegt werden gehören:
Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf (Planstand 06/2020)
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht.
4. September 2020
M. Wonke
Bürgermeister
Bekanntmachnung frühzeitige Beteiligung
Bebauungsplan 29P "Bodestraße - Dransewiesen" - Planzeichnung (Planstand 06/2020)
Bebauungsplan 29P "Bodestraße - Dransewiesen" - Begründung (Planstand 06/2020)
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 13.05.2019, fortgeführt am 14.05.2019, die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens bezüglich des Bebauungsplans Nr. 28P „Karower Straße“ entsprechend § 2 BauGB für die Flurstücke 720 und 1106 (teilweise), Flur 7, Ortsteil Schwanebeck (Ackerfläche und Regenrückhaltebecken an der Karower Straße) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2017).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern:
Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 28 P „Karower Straße“, OT Schwanebeck
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 13.05.2019, fortgeführt am 14.05.2019, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 28P „Karower Straße“ für die Flurstücke 720 und 1106 (teilweise), Flur 7, Ortsteil Schwanebeck (Ackerfläche und Regenrückhaltebecken an der Karower Straße) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), Stand 2017).
Es ist geplant, folgende Planungsziele zu sichern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 11/2019) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 11.11.2019 bis einschließlich 20.12.2019
öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten bei
der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 105 während folgender Zeiten:
Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104 und 117, in 16341 Panketal, abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit ausgelegt werden gehören:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht.
B-Plan 28 P - Artenschutzfachbeitrag
B-Plan 28 P - Eingriffs-Ausgleichs-Planung
B-Plan 28P - Anlage 1 Spielplatzentwurf
B-Plan 28 P - Geotechnischer Bericht/ Hydrogeologisches Gutachten
16. Oktober 2019
M. Wonke
Bürgermeister
Bekanntmachung der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 28 P "Karower Straße", OT Schwanebeck
Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 23.06.2020, fortgeführt am 24.06.2020, die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 28 P „Karower Straße“ im Ortsteil Schwanebeck beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 720 und teilweise 1106 der Flur 7, Ortsteil Schwanebeck (Ackerfläche und Regenrückhaltebecken an der Karower Straße). Ziel des einfachen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung eines ca. 8.000 m² großen Spielplatzes auf der derzeit als Ackerland genutzten Fläche an der Karower Straße. Als weiteres Ziel soll das angrenzende, bereits vorhandene, Regenrückhaltebecken mit seinen Grünanlagen langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Der im Süden des Geltungsbereichs verlaufende Kappgraben wird im Rahmen der Planung zusätzlich als Wasserfläche gesichert.
Der beigefügte Planausschnitt ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS), (Quelle: © GEOBasis-DE/LGB 2017).
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 07/2020) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020
öffentlich aus und kann während der folgenden Zeiten
Montag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch von von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 14.00 Uhr
bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal eingesehen werden. Zusätzlich können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, in 16341 Panketal, vorgebracht werden. Die Unterlagen werden in einem separaten Raum im Rathaus der Gemeinde Panketal zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 27.5.2013 – 4 BN 28.139) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit ausgelegt werden gehören:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I Umweltbericht
1. Einleitung
Zur Einführung werden grundlegende Aussagen zur Methodik bei der Erstellung des Umweltberichtes, die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans im Raum, die Ziele und Inhalte des Bebauungsplans sowie Umweltschutzziel einschlägiger Fachgesetzte und Fachplanungen dargelegt.
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen wird inhaltlich in drei Teilbereiche untergliedert.
Als Erstes erfolgt eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes des Schutzgutes Boden, des Schutzgutes Wasser (Oberflächengewässer und Grundwasser), des Schutzgutes Klima und Luft, des Schutzgutes Arten und Biotope, des Schutzgutes Landschaftschaft, des Schutzgutes Mensch (Erholung und Emissionen/Immissionen) und des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter sowie der Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter.
Darauf aufbauend werden Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Spielplatz) auf die o.g. Schutzgüter sowie bei Nichtführung der Planung erstellt. Eine Untersuchung ergab, dass das Schutzgut Kultur- und Sachgüter nicht von der Planung betroffen ist. Bei den Schutzgütern Wasser, Klima, Luft, Biotope und Landschaft wird die Beeinträchtigung durch die vorgesehene Planung als gering bewertet. Durch die mit der Anlage des Spielplatzes verbundene Versiegelung von Flächen wird die Beeinträchtigung des Schutzgutes Bodens als erheblich eingestuft. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Arten kann durch das potenzielle Vorkommen von Amphibien, welche die Ackerfläche als Lebensraum nutzten, nicht ausgeschlossen werden. Beim Schutzgut Mensch steht, durch die Schaffung von neuen Spiel- und Freizeitangebote, die Aufwertung der Erholungsfunktion der daraus resultierenden erhöhten Lärmimmission gegenüber.
Für die Schutzgüter für die durch die Planung eine Beeinträchtigung zu erwarten ist, werden Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Beeinträchtigung der Schutzgüter geplant. Bei Umsetzung der Maßnahmen kann die zu erwartende Bodenversiegelung vollständig und gleichwertig kompensiert, die Beeinträchtigung der Amphibien vorgebeugt und die Beeinträchtigung der anderen Schutzgüter verringert werden.
Die Vermeidungsmaßnahmen werden durch die Standortwahl bzw. durch Hinweise/Festlegungen im Rahmen der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt. Um die Auswirkungen der zusätzlichen Lärmimmissionen möglichst gering zu halten, wurden im B-Plan zudem aktive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ist im Zuge eines konkreten Bauantrages für den Spielplatz sicherzustellen.
3. Zusammenfassung
Abschließend werden die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammengefasst.
II Geotechnischer Bericht/ Hydrogeologisches Gutachten - Regenentwässerung Wohngebiet TEG IV „Neu-Buch“ (östlicher Teilbereich des Plangebietes) , Ingenieurbüro Knuth GmbH, Hohen Neuendorf, Stand 03/2012
mit Aussagen zu regionalen-, geographischen- und hydrogeologischen Verhältnissen, Baugrund- und (Grund-)Wasserverhältnissen, bodenmechanischen und bodenchemischen Untersuchungen und hydraulischen Einflüssen. Des Weiteren enthält das Gutachten Schlussfolgerungen bezüglich der Qualität des Baugrundes und Bauhinweise.
III Artenschutzfachbeitrag, Büro IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH, Ahrensfelde, Stand 10/2019 - redaktionell geändert 04/2020
mit Aussagen zur Methodik/Datenerhebung, dem Untersuchungsgebiet bzw. den Standortbedingungen, zu vorhabenbedingten Wirkfaktoren, zum Ergebnis der Kartierung/Untersuchung von Vögeln (26 Arten - 20 Brutvögel und 6 Nahrungsgäste - wobei keine Vögel auf der Ackerfläche festgestellt wurden), Zauneidechsen (kein Nachweis) und Amphibien (potenziell vorhanden) sowie, nach einer Relevanzprüfung, Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen zum Schutz der Arten.
IV Eingriffs-Ausgleichs-Planung, Büro IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH, Ahrensfelde, Stand 02/2020 – angepasst 05/2020
mit Aussagen zur Ausganssituation im Geltungsbereich des Bebauungsplans, zur gegenwertigen und geplanten Nutzung des Gebietes, zum Eingriff in Natur und Landschaft durch die Befestigung von Flächen im Geltungsbereich sowie durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Des Weiteren werden der Kompensationsbedarf abgeleitet, die Eingriffe in Natur und Landschaft schutzgutbezogen bewerte sowie Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz entwickelt und bilanziert.
V Schallgutachten, Büro sfi – sachverständige für Immissionsschutz GmbH, Berlin, Stand 05/2020
mit Aussagen zur Beurteilungsgrundlage für Schallauswirkungen im und um den Geltungsbereich des Bebauungsplans, zum Standort, zum Vorhaben und dessen Problemstellung, zu beurteilungsrelevanten Immissionsorten (Wohnhäuser) in der Umgebung des Geltungsbereiches, zu den geplanten Emissionsquellen (Bolzplatz/Streetballplatz, Skateanlage, Kletterspielplatz/Seilbahn, Tischtennisplatz, Sitzbereich unter dem Sonnensegel und Pkw-Parkplatzgeräusche) und zu Transmissionsdaten. Des Weiteren werden für verschiedene Szenarien (Spielplatzvariante 1 und 2 sowie verschiedene Wochentage, Uhrzeiten, Schallschutzmaßnahmen und Höhen der Immissionspunkte) Schallausbreitungsberechnungen der geplanten Nutzung dargelegt, Geräuschspitzen beurteilt, die Qualität der vorherigen Prognosen eingeschätzt sowie abschließend das Vorhaben und dessen Immissionsbeiträge, mit und ohne Berücksichtigung der geringen Schutzwürdigkeit von Wohnhäuser an der Grenze zum Außenbereich, bewertet und die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan aufgezeigt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden, oben genannten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Panketal – www.panketal.de – veröffentlicht.
B-Plan 28 P - Begründung inkl. Umweltbericht
B-Plan 28 P - Artenschutzfachbeitrag
B-Plan 28 P - Eingriffs-Ausgleichs-Planung
B-Plan 28 P - Geotechnischer Bericht/ Hydrogeologisches Gutachten
Panketal, den 25.06.2020
M. Wonke
Bürgermeister
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (PDF)
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 3. Entwurf
Der 3. Entwurf des o.g. des Bebauungsplanes liegt mit Planzeichnung (Planstand 06/2018), Begründung mit Umweltbericht (Planstand 06/2018 bzw. Planstand 28.05.2018) sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Faunistischer Fachbeitrag, Entwässerungskonzept mit Ergänzungen, Schallschutz- und Verkehrsgutachten, Anlage eines Verbindungsgrabens zwischen Rand- und Fließgraben), ergänzenden Stellungnahmen (u.a. im Zuge der Abwägung), einer Einschätzung zur reduzierten Verkaufsfläche, dem Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen der Behörden, Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit) und der Übersicht über die während der 2. Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit / Einsichtnahme im Rathaus in der Zeit
vom 16.07.2018 bis einschließlich 24.08.2018
zur allgemeinen Einsichtnahme und Möglichkeit zur Stellungnahme im Rathaus der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Raum 104/ 105, 16341 Panketal während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Mo. von 08:30 bis 12:00 Uhr,
Die./ Do. von 09.00 bis 12.00 Uhr;
Mi. von 10.00 bis 12.00 Uhr,
Fr. von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie
Die. von 14.00 bis 18.30 Uhr und
Do. von 14.00 bis 17.00 Uhr oder
nach Terminvereinbarung (030/ 945 11-170) auch außerhalb dieser Zeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten Teilen der Planung schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, Orts- und Regionalplanung, Raum 104/ 105, in 16341 Panketal, abgeben.
Darüber hinaus ist auch die Verträglichkeitsanalyse für die Umgestaltung des Gartenfachmarktes sowie die ergänzende Stellungnahme im Rathaus zu den o.g. Dienstzeiten einsehbar.
Links
Anlage eines Verbindungsgraben
Stellungnahme Problematik Regenwasser/ Entwässerungskonzept
verkehrstechnische Auswirkungen
Zuarbeit zu verkehrstechnischen Auswirkungen
Zuarbeit mit Erläuterungen zur Grünplanung
Zuarbeit zu schalltechnischen Auswirkungen
Zuarbeit zu verkehrstechnischen Auswirkungen
Stellungnahme verkehrs- und schalltechnische Auswirkungen
Einwendungen zum 2. Planentwurf TÖB
Einwendungen zum 2. Planentwurf Öffentlichkeit