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Bebauungspläne

Grünordnungspläne sind Fachpläne des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie dienen der Umsetzung von naturschutzfachlichen Entwicklungsvorstellungen durch die Konkretisierung diesbezüglicher Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in einem Teil des Gemeindegebiets. Oft werden sie parallel zu Bebauungsplänen aufgestellt. Die Gemeinde kann allerdings auch einen Grünordnungsplan als Satzung beschließen, der dann eigenständig – ohne Bebauungsplan – rechtsverbindlich ist. Im Grünordnungsplan als Satzung werden u.a. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Ge- und Verbote für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes festgesetzt. Dies umfasst die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion. Das Verfahren zur Aufstellung eines Grünordnungsplans als Satzung entspricht größtenteils dem eines Bebauungsplans.

Die Gemeindevertretung Panketal hat in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2020 den Grünordnungsplan Nr. 1 P „Robert-Koch-Park“, OT Zepernick, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 3 BbgNatSchAG und § 11 BNatSchG als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wurde gebilligt.

Der Geltungsbereich des Grünordnungsplans Nr.1 P „Robert-Koch-Park“, umfasst die Flurstücke 561, 562, 563 und 564, Flur 3, Ortsteil Zepernick (Robert-Koch-Park). Der beigefügte Planausschnitt (Darstellung auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg (ALKIS) - Quelle: © GEOBasis-DE/LGB 2017) ist maßgebend für die Lage des Grünordnungsplanes.

GOP 1 Geltungsbereich Amtsblatt

GOP Nr. 1 - zusammenfassende Erklärung

GOP Nr. 1 - Planzeichnung

GOP Nr. 1- Begründung

GOP Nr. 1 - hydrogeologische und gewässerökologische Gutachtenhydrogeologische und gewässerökologische Gutachten

Bekanntmachnung Satzungsbeschluss