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Bauanträge

Rechtliche Grundlage § 61 BbgBO
Gültigkeit für folgende Vorhaben genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 61 BbgBO, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften (Bebauungspläne, örtlichen Bauvorschriften, sonstigen Satzungen)  eingehalten werden
   
Zuständige Behörde

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim. Den Kontakt finden Sie hier.

In beratender Funktion: Gemeinde Panketal 

Bescheid kein Bescheid
Adressat für den Antrag / Ansprechpartner Auskünfte Gemeinde Panketal und Landkreis Barnim
Gebührenerhebung nein (Gemeinde Panketal)