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Bauanträge

Rechtliche Grundlage § 67 Abs. 4 BbgBO
Gültigkeit für folgende Vorhaben genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 61 BbgBO, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. bei Abweichungen von Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, sonstigen Satzungen) nicht eingehalten werden
Form des Antrages Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/ Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und/oder Antrag auf Zulassung einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Zuständige Behörde Gemeinde Panketal als Sonderordnungsbehörde
Bescheid Erlaubnisbescheid
Adressat für den Antrag / Ansprechpartner Gemeinde Panketal
Orts- und Regionalplanung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Gebührenerhebung ja (Gemeinde Panketal)