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Bauanträge

Bauantrag

Bei jedem Bauvorhaben, insbesondere bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, ist zu empfehlen, die planungsrechtliche Zulässigkeit im Vorfeld bei der Gemeinde Panketal zu erfragen. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir erstellen gern eine kostenfrei Bauberatung für Sie.

Auch der Landkreis Barnim (Genehmigungsbehörde) und der Kommunalservice Panketal (Erschließungsbescheinigung) sind frühstmöglich zu kontaktieren. Zum Thema Baugenehmigung informieren Sie sich bitte hier.

Bei baulichen Vorhaben unterscheidet man zwischen baugenehmigungspflichtigen und nicht baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben.

Die Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen ist in § 59 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) geregelt. Für die hier beschriebenen Vorhaben sind Bauanträge in 3-facher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Barnim einzureichen. 

Es soll an dieser Stelle besonders auf die erforderliche Erschließungsbescheinigung hingewiesen werden, die für die Prüfung des Vorhabens sehr wichtig ist. Die Erschließungsbescheinigung kann beim Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal beantragt werden.

Dem Bauantrag sollte auch ein Entwässerungsnachweis (sicherer Umgang mit dem auf dem Grundstück anfallenden Regenwasser), einschließlich Berechnung nach geltenden Grundsätzen und Baugrundgutachten, beigefügt werden. Mit der Berechnungen können Planer, Architekten oder Ingenieure beauftragt werden. Unterstützendes Informationsmaterial des Landes Brandenburg können Sie hier finden. 

Ein Hinweisblatt zum Umgang mit dem Niederschlagswasser im Rahmen von Bauanträgen finden Sie hier:


Was Sie zu beachten haben, sofern sich Ihr Grundstück im Trinkwasserschutzgebiet befindet, können Sie in der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Zepernick nachlesen. Bitte beachten Sie, dass die Trinkwasserschutzzonen auch teilweise im Ortseil Schwanebeck liegen.

 

Zulässigkeit von Vorhaben, Genehmigungspflicht / Genehmigungsfreiheit

Landkreis Barnim, untere Bauaufsichtsbehörde, Frau Pippow, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, Tel.: 03334/214 1364
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gemeinde Panketal, Fachdienst Hochbau und Bauplanung, Zimmer 104:
Herr Pladeck, Tel.: 030/ 945 11-170
Frau Nagel, Tel.: 030/ 945 11- 107

Bescheinigung zur Erschließung

Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal, Schönower Straße 13, 16341 Panketal
Tel.: 030/945 17 209 - weitere Informationen und Formulare finden Sie hier

Baustellenzufahrt / Zufahrt

Gemeinde Panketal, Fachdienst Verkehrsflächen, Zimmer 117,
Frau Noack: Tel.: 030/ 945 11-194 - weitere Informationen finden Sie hier.

Sperrung von Straßen (z.B. Aufstellung Kran, Anlieferung Baumaterial)

Landkreis Barnim, untere Straßenverkehrsbehörde, Herr Ehlert, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, Tel.: 03334/214 1434

Umgang mit Regenwasser

Gemeinde Panketal, Fachdienst Verkehrsflächen, Zimmer 117
Frau Noack: Tel.: 030/ 945 11-194

Ausbau- und Erschließungsbeiträge

Gemeinde Panketal, Fachdienst Verkehrsflächen, Zimmer 106
Frau Kehding: Tel.: 030/ 945 11- 205

Hausnummernvergabe

Gemeinde Panketal, Fachdienst öffentliche Ordnung, Zimmer 205
Frau Naß: Tel.: 030/ 945 11-126

weitergehende Informationen finden Sie hier.

Sondernutzung von Straßenland (z.B. Ablagerungen von Baumaterialien / Baustoffcontainer o.ä. während der Bauphase)

Gemeinde Panketal, Fachdienst öffentliche Ordnung, Zimmer 225
Herr Loboda: Tel.: 030/ 945 11- 224

 

Weitergehende Informationen zu

  • Bauantrag
  • einzureichenden Bauvorlagen
  • speziell zu den erforderlichen bautechnischen Nachweisen (z.B. Standsicherheit, Wärmeschutz)
  • bei Fragen zur Baugenehmigungspflicht oder -freiheit

Landkreis Barnim, Untere Bauaufsichtsbehörde

  

Panketal ist eine durchgrünte Gemeinde. Dieses Ortsbild gilt es dauerhaft zu erhalten. Hinweise und Ideen zur naturnahen Gartengestaltung finden Sie hier.

 

BITTE ÜBERSENDEN SIE DIE BAUANTRAGSUNTERLAGEN DIREKT AN DEN LANDKREIS BARNIM, UM VERZÖGERUNGEN ZU VERMEIDEN.

Gebühren
gebührenpflichtig  (Landkreis)

 

Nicht genehmigungspflichtige Vorhaben sind in § 61 der BbgBO genannt. Insbesondere die unter Umständen baugenehmigungsfreie Errichtung von Garagen, Carports, Nebenanlagen und Einfriedungen ist bei der Gemeinde Panketal, Bauamt anzuzeigen. Untenstehend finden Sie weiterführende Infomrationen und ein Formblatt zur Anzeige von genehmigungsfreien Vorhaben.

Rechtliche Grundlage § 64 BbgBO
Gültigkeit für folgende
Vorhaben
genehmigungspflichtige Vorhaben
Form des Antrages Antrag auf Baugenehmigung
Zuständige Behörde Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim
Bescheid Baugenehmigungsbescheid
Adressat für den Antrag /
Ansprechpartner
Landkreis Barnim
Untere Bauaufsichtsbehörde
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Gebührenerhebung ja (Landkreis Barnim)

Rechtliche Grundlage § 67 Abs. 4 BbgBO
Gültigkeit für folgende Vorhaben genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 61 BbgBO, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. bei Abweichungen von Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, sonstigen Satzungen) nicht eingehalten werden
Form des Antrages Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/ Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und/oder Antrag auf Zulassung einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Zuständige Behörde Gemeinde Panketal als Sonderordnungsbehörde
Bescheid Erlaubnisbescheid
Adressat für den Antrag / Ansprechpartner Gemeinde Panketal
Orts- und Regionalplanung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Gebührenerhebung ja (Gemeinde Panketal)

Rechtliche Grundlage § 61 BbgBO
Gültigkeit für folgende Vorhaben genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 61 BbgBO, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften (Bebauungspläne, örtlichen Bauvorschriften, sonstigen Satzungen)  eingehalten werden
   
Zuständige Behörde

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim. Den Kontakt finden Sie hier.

In beratender Funktion: Gemeinde Panketal 

Bescheid kein Bescheid
Adressat für den Antrag / Ansprechpartner Auskünfte Gemeinde Panketal und Landkreis Barnim
Gebührenerhebung nein (Gemeinde Panketal)

Bauabgangsstatistik

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für die Gemeinde.

Als Eigentümer melden Sie deshalb bitte für das jeweilige Jahr:

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum und von Nichtwohngebäuden ab 350 – 500 m³ umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen),
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum


Die jeweiligen Fristen zur Abgabe des Erhebungsbogens erfragen Sie bitte beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Steinstraße 104 – 106, 14480 Potsdam
Telefon: 0331 8173-1777
Telefax: 030 9028-4091
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de

Der Erhebungsbogen kann online unter unten stehendem Link abgerufen werden.

Bitte beachten Sie, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim anzuzeigen ist. In diesen Fällen bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik einreichen bei
Landkreises Barnim
Untere Bauaufsichtsbehörde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Links

Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik

Beseitigungsanzeige im Rahmen der Bauantragsunterlagen


Gebühren

keine