Social Media Button

Instagram
Logo der Gemeinde Panketal

Steuern & Abgaben

Die Gemeinde Panketal ist auf der Basis des Gewerbesteuergesetzes berechtigt, Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.

Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (soweit er im Inland betrieben wird) und seine objektive Ertragskraft.

Besteuerungsgrundlagen sind der Gewerbeertrag. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen Steuermessbetrages sind die jeweils zuständigen Finanzämter der hebeberechtigten Gemeinde verantwortlich.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Panketal auf Grund des einheitlichen Steuermessbetrages mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben. Der  Hebesatz beträgt zur Zeit 300 %.

Gegenüber dem Steuerpflichtigen wird die Gewerbesteuer für vorangegangene, laufende und zukünftige (Gewerbesteuer-Vorauszahlung) Jahre mit einem entsprechenden Bescheid festgesetzt.