Wohnberechtigungsschein
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie für den Bezug einer geförderten bzw. belegungsgebundenen Wohnung. Für den Bereich der Gemeinde Panketal können Sie den WBS in der Gemeindeverwaltung bei den unten stehenden Kontaktdaten beantragen.
Notwendige Unterlagen
Die WBS-Anträge sind formgebunden und in der Gemeindeverwaltung - Wohnungsverwaltung oder hier als PDF erhältlich.
- Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellers. Bitte fügen Sie Ihre Nachweise nur in Kopie bei.
Folgende Unterlagen können beispielsweise sein:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld I oder II oder Grundsicherungsleistungen
- BAFÖG-Bescheid / Studienbescheinigung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- letzte Rentenmitteilung
- Elterngeldbescheid
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über die Betragszahlung zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung
für Selbstständige sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:
- Nachweis Gewinn- und Verlust-Rechnung vom Steuerberater / betriebswirtschaftliche Auswertung oder letzter Steuerbescheid
- Versicherungspolicen (Kranken- / Rentenversicherung oder Lebensversicherung)
Nachweise über Besonderheiten insbesondere für die Anerkennung einer sozialen Dringlichkeit (zum Beispiel):
- Mutterpass
- Eheschließung (wenn die Ehe nicht älter als 5 Jahre ist und wenn einer der Partner das 40. Lebensjahr noch nicht beendet hat)
- Nachweis über Trennung (z. B. geänderte Lohnsteuerklasse, formlose Bestätigung beider Partner, Antrag auf Scheidung)
- Kündigung Mietvertrag bzw. Kündigungsbestätigung vom Vermieter
- Nachweis über den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder bei Trennung der Eltern (z.B. Wechselmodell)
- Betreuungsnachweis
- Nachweis der Pflegestufe
Gebühren
gebührenpflichtig
Ansprechpartner
Wohnungsverwaltung
Frau Kutschera
Tel. 030/94511-116
Fax 030/94511-228
Zimmer 204