Elektroschrott
Wohin mit dem Elektroschrott ?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können Sie diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Alternativ können Sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.
Bis zu drei Geräte kleiner als 25cm (z.B. Smartphones oder Taschenlampen) dürfen bei größeren Elektromärkten mit einer Verkaufsfläche von über 400qm kostenfrei abgeben werden. Sollten Sie elektronische Großgeräte wie Kühlschränke, Fernseher oder Waschmaschine neu erwerben, dürfen alte Stromfresser als Ersatz abgeben werden.
Ab dem 01.07.2022 können Sie drei Kleingeräte auch in Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von über 800qm kostenfrei abgeben. Vorausgesetzt, diese bieten mehrmals im Jahr Elektrogeräte zum Kauf an.
Wo sich kommunale Sammelstellen befinden, wann sie geöffnet sind und ob es Holsystem oder andere Formen der Erfassung gibt, erfahren Sie bei der BDG Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH.
Ansprechpartner
Ruhender Verkehr, Tierangelegenheiten, Straßenreinigung
Herr Hohn
Tel. 030/94511-156
Zimmer 221