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Versorgung & Entsorgung

Abfallverbrennung

Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können.  Das entzünden eines Holzfeuers ist grds. möglich, wenn von dem Feuer keine Belästigung oder Gefahr ausgeht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ein wichtiger Hinweis: Das Verbrennen von Abfällen ist verboten. Bei der Bezeichnung „Verbrennen im Freien“ wird überwiegend an das Verbrennen von Gartenrückständen oder ähnlichen Materialien gedacht. Die abfallrechtlichen Vorschriften regeln,  das Abfälle nur in gesonderten Anlagen  verbrannt werden dürfen. Gartenabflälle aus Haushalten und Gärten dürfen gemäß Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) nicht verbrannt werden. Dieses Verbot gilt ausnahmslos, Ausnahmegenehmigungen können nicht erteilt werden. Als sinnvollste und kostengünstigste Variante sollte der Eigenkompostierung (wozu auch das Schreddern von Ästen und Zweigen gezählt wird) der Vorrang eingeräumt werden. Pflanzenabfälle, deren Entsorgung aus Gründen der Art und Menge so nicht möglich oder nicht gewollt ist, können in jedem Fall zu Kompostierungsanlagen oder entsprechend ausgerüsteten Plätzen auf Deponien gebracht werden. Aber auch bearbeitetes Holz (z. B. aus Abriss) zählt zu Abfall, der nicht verbrannt werden, sondern nur über Abfallentsorgungsträger entsorgt werden darf.

Informationen zur Abfallentsorgung

Gebühren
Es fallen für o.g. Holzfeuer keine Gebühren an.

Weitere Informationen

Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen

Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV

Aktuelle Waldbrandwarnstufen in Brandenburg

 

Ansprechpartner

Öffentliche Ordnung /Immissionen /Sondernutzung

Herr Loboda

Tel. 030/94511-155
Fax 030/94511-199
Zimmer 225

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen

Eigenbetrieb Kommunalservice
Wasser und Abwasser

Schönower Straße 13
16341 Panketal

Tel. 030/94517-209
Fax 030/94517-208

service@eigenbetrieb-panketal.de
www.eigenbetrieb-panketal.de

BDG Barnimer Dienstleistungs-gesellschaft mbH

Ostender Höhen 70
16225 Eberswalde

Tel. 03334/526200

www.kreiswerke-barnim.de

Recyclinghof
Bernau bei Berlin

Gewerbegebiet Albertshofer Chausee, Marie-Curie-Straße 9
16321 Bernau bei Berlin OT Ladeburg

Tel. 03334/526200

www.kreiswerke-barnim.de