Hunde, Hundehalterverordnung, Hundekot
Hundekot – ein ständiges Ärgernis
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder und treue Partner für jung und alt. Deshalb mögen viele Menschen Hunde. Aber nicht ihre Hinterlassenschaften! Schon gar nicht auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Wiesen, wo sie zu einer Gesundheitsgefahr und einer Belastung der Allgemeinheit werden.
Wenn Sie also mit Ihrem Hund gassigehen, lassen Sie bitte seine Haufen wieder verschwinden! Einfach mit einer Plastiktüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit entsorgen.
Übrigens, der hinterlassene Hundehaufen auf öffentlichen Flächen ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Ordnungwidrikeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
In Brandenburg regelt die Hundehalteverordnung (HundehV) das Führen und Halten von Hunden.
Wer noch nicht volljährig ist, darf nur einen Hund führen. Alle Hunde, ob groß, ob klein, sind sind beim Ordnungsamt anzeigepflichtig.
Notwendige Unterlagen
- Der Hund ist dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standart durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen.
- Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht Größe, Alter, Farbe, Chipnummer) ist dem Ordnungsamt zusammen mit der Anzeige der Hundehaltung mitzuteilen.
Gebühren
Für die Anzeige eines Hundes wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. .
Die Kosten für einen Mikrochip-Transponder müssen beim jeweiligen Tierarzt erfragt werden.
Links
Nutzen Sie hier das gemeinsame Formular für die steuerliche und ordnungsbehördliche Anzeige Ihres Hundes.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Ruhender Verkehr, Tierangelegenheiten, Straßenreinigung
Herr Hohn
Tel. 030/94511-156
Zimmer 221






