Social Media Button

Instagram
Logo der Gemeinde Panketal
START

Weitere Informationen

Informationen zu Fundsachen

Fundsachen sind verlorene Sachen (ein Eigentümer ist vorhanden), die der Finder in seinen Besitz genommen hat. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies dem Verlierer, dem Eigentümer bzw. einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich anzuzeigen oder der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Panketal) schriftlich mitzuteilen. Ist die Sache nicht mehr als 10 € wert, bedarf es der Anzeige nicht. Die Fundsachen sind dann 6 Monate bei der Behörde oder dem Finder aufzubewahren. Der Finder kann das Eigentum an der Fundsache erwerben, sofern der eigentliche Eigentümer innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Anzeige nicht ermittelt werden konnte bzw. der Verlust durch den Eigentümer nicht dem Ordnungsamt/der Polizei angezeigt wurde. Der Finder hat in jedem Fall einen Anspruch auf Finderlohn, dessen Höhe sich nach dem Wert der Sache richtet.

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BGB

Informationen zu gefundenen Tieren

Das Fundrecht ist auch auf gefundene Tiere anzuwenden. Dabei ist von Bedeutung, dass das gefundene Tier besitzlos ist, d. h. ein Besitzer ist vorhanden und das Tier ist diesem entlaufen oder sonstwie abhanden gekommen. Bei herrenlosen oder herumstreunenden Tieren spricht man nicht von Fundtieren.

Aufgefundene Tiere sind ebenfalls der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Ordnungsbehörde entscheidet dann nach Rücksprache mit dem Finder, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt. Fundtiere werden dem Tierschutzverein Niederbarnim e. V. in 16321 Bernau, OT Ladeburg, übergeben und dort artgerecht versorgt und untergebracht.

Weitere Infos

Informationen zu gefundenen und vermissten Tieren

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BGB