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Weitere Informationen

Informationen zu gefundenen Tieren

Das Fundrecht ist auch auf gefundene Tiere anzuwenden. Dabei ist von Bedeutung, dass das gefundene Tier besitzlos ist, d. h. ein Besitzer ist vorhanden und das Tier ist diesem entlaufen oder sonstwie abhanden gekommen. Bei herrenlosen oder herumstreunenden Tieren spricht man nicht von Fundtieren.

Aufgefundene Tiere sind ebenfalls der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Ordnungsbehörde entscheidet dann nach Rücksprache mit dem Finder, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt. Fundtiere werden dem Tierschutzverein Niederbarnim e. V. in 16321 Bernau, OT Ladeburg, übergeben und dort artgerecht versorgt und untergebracht.

Downloads

Formular Fund Tiere (PDF)

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BGB