11.05.2026, aktualisiert am 18.05.2026
Bauarbeiten und Verkehrseinschränkungen in der Schönower Straße
Im Mai 2026 beginnt die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Schönower Straße. Damit verbunden wird es auch zu Änderungen im Straßenverkehr kommen. Ein Großteil der Arbeiten findet im Gehwegbereich und auf den Parktaschen statt. Zusätzlich müssen aber auch die Fahrspuren temporär verlegt werden. Der Busverkehr bleibt weiter bestehen. Für Fußgänger wird mit zunehmendem Baufortschritt eine gesicherte Wegführung eingerichtet.Bislang sind die folgende Einschränkungen vorgesehen.
Ab Montag, den 11.05.2026 finden die ersten Vorbereitungsarbeiten im Gehweg und Seitenstreifen statt. Zu Fuß lässt sich ungehindert an den Baustellen vorbeilaufen. Auch für Fahrzeuge ergeben sich daraus keine Einschränkungen.
Ab dem 18.05.2026 weiten sich die Arbeiten auf den restlichen Straßenverkehr aus. Gesperrt werden zusätzlich Parktaschen und ein Teil der Fahrbahn auf der Anger-Seite. Auf der gegenüber liegenden Seite gilt dann absolutes Haltverbot. Dies ist notwendig, weil die Fahrspuren verlagert werden. So wird die freie Parkreihe während der Bauzeit zur Fahrspur und führt in Richtung Bahnhof. Wer hingegen nach Alt Zepernick fährt, muss die verbleibende Fahrbahnhälfte nutzen. Die Regelung wird durch gelbe Straßenmarkierungen verdeutlicht.
Auch Fußgänger müssen sich ab dem 18.05.2026 auf weitere Einschränkungen einstellen. Zwischen der Einmündung Schönerlinder Straße und der nahe gelegenen Fußgängerbedarfsampel wird der Gehweg vollständig gesperrt. Wer zu Fuß unterwegs ist, muss dann evtl. mehr als einmal die Straßenseite wechseln. Für die Umgehung werden deshalb zwei temporäre Fußgängerüberwege eingerichtet. Die vorhandenen Bedarfsampeln bleiben ebenfalls in Betrieb.
Die beidseitige Bushaltestelle "Zepernick, Kirche" wird während der Bauzeit von den Bussen der BBG und BVG weiterhin angefahren. Anpassungen zu den Fahrplänen finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Fahrdienstleisters.
Die o. g. Verkehrsregelungen erfolgen auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vom Landkreis Barnim. Sollten weitere Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr entstehen, werden entsprechende Informationen darüber hier veröffentlicht.






