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Verkehrshinweise

30.03.2022

Temporäre Einbahnstraßenregelung in der Elbestraße

Mit Anordnung der Unteren Verkehrsbehörde vom Landkreis Barnim wird die Elbestraße vorrübergehend zur Einbahnstraße. Dies tritt voraussichtlich ab dem 04.04.2022 in Kraft und gilt dann für den Abschnitt von der Neckarstraße bis zur Spreestraße. Die Befahrung der Elbestraße ist dann nur in Fahrtrichtung Spreestraße möglich.

Grund dafür sind Bauarbeiten auf der privaten Fläche vor dem Sportplatz des Gymnasiums Panketal. Weil diese bis an den Gehweg in der Elbestraße reichen, wird es für Fußgänger einen gesicherten Weg auf der Fahrbahn geben. Für den restlichen Verkehr in der Elbestraße bleibt dadurch nur noch genügend Platz für eine Fahrspur.

Die Einbahnstraße verläuft dann von der Einmündung Neckarstraße in Richtung Spreestraße. Anwohner gelangen entlang der Elbestraße zwar in das Wohngebiet Pfingstberg hinein, aber nicht wieder heraus. Stattdessen sind dafür die Strecken über die Spresstraße/Randowstraße oder über die Havelstraße/Dahmestraße zu nutzen.

Während der Bauzeit bleibt die Zufahrt auf das Privatgymnasium erreichbar. Eltern können somit weiterhin ihre Kinder auf dem Schulgelände absetzen und gelangen von dort aus wieder auf die Neckarstraße. Laut den ausführenden Baufirmen wird die Einbahnstraßenregelung für ca. drei Monate benötigt, Verlängerungen sind jedoch möglich.