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Verkehrshinweise

13.03.2025

Tempo 30 mit zeitlicher Beschränkung in der Schönower Straße

Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vom Landkreis Barnim wurden die geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen in der Schönower Straße erneut angepasst. Demnach gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nur noch von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit dürfen Fahrzeuge die innerörts üblichen 50 km/h fahren. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die gesamte Strecke, sondern nur im Abschnitt von der Landesstraße L 314 / Alt Zepernick bis zur Robert-Koch-Straße.

Die Schönower Straße verbindet den Ortskern Zepernick mit dem Bernauer Ortsteil Schönow. Als Hauptverkehrsstraße kommt ihr eine besondere Verkehrsbedeutung zu, häufig wird sie von Kraftfahrzeugen als Durchfahrtsstrecke genutzt. Tatsächlich bietet die Schönower Straße aber auch wichtige Anfahrtsziele in Panketal, darunter den Zepernicker S-Bahnhof, das Rathaus der Gemeindeverwaltung, zwei Kitas, diverse Arztpraxen, zahlreiche Geschäfte und passend dazu mehrere Seitenstreifen zum Parken. Darüber hinaus ist die Straße auch mit dem Bus an drei beidseitigen Haltestellen erreichbar.

Die neue Geschwindigkeitsregelung kommt vor allem schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern wie den Fußgängern zugute. So wird es diesen tagsüber erleichtert, an Stellen ohne Ampel oder Fußgängerüberweg die Straße zu überqueren. Für den Radverkehr dagegen erhöht sich die Sicherheit auf der Fahrbahn, denn nach wie vor gilt in der Schönower Straße grundsätzlich eine Fahrbahnbenutzungspflicht für Radfahrende. Ausgenommen davon sind Kinder bis 10 Jahre und sog. langsame Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf dem Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen und besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen.

Wer aber mit einem Fahrzeug unterwegs ist, muss das neue Tempolimit einhalten. Bitte achten Sie deshalb bei Fahrten durch die Schönower Straße auf die entsprechenden Verkehrszeichen.