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Verkehrshinweise

29.01.2019, aktualisiert am 19.02.2019

Geänderte Vorfahrtsregelung auf der Kreuzung Schwanebecker Straße / Mühlenstraße / Brixener Straße

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Durch die Straßenverkehrsbehörde wurde die Vorfahrtsregelung für den o. g. Knoten geändert. Mit Aufstellung der neuen Verkehrszeichen am 18.02.2019 wurde die abknickende Vorfahrtsregelung für die Schwanebecker Straße in die Mühlenstraße (und umgekehrt) aufgehoben. Das heißt, die Schwanebecker Straße ist jetzt durchgehend eine Vorfahrtstraße, die Mühlenstraße und die Brixener Straße wurden zu untergeordneten Straßen.

Insbesondere für Kraftfahrer aus der Mühlenstraße kommend bedeutet das, dass sie besonders aufmerksam sein müssen. Sie sind jetzt nicht mehr vorfahrtsberechtigt. Das gilt auch für Kraftfahrer, die aus der Brixener Straße kommen und sonst gegenüber dem links kommenden Verkehr aus der Schwanebcker Straße vorfahrtberechtigt waren.

Auf die Änderung der Vorfahrtsbeschilderung wird mit gesonderten temporären Verkehrszeichen hingewiesen (siehe oben). Um die neuen Verkehrszeichen rechtzeitig erkennen zu können, steht im Kreuzungsbereich für eine vorübergehende Zeit ein absolutes Haltverbot, welches konsequent durch das Ordnungsamt überwacht wird.

Die Straßenverkehrsbehörde hat die Änderung der Vorfahrtsregelung dem tatsächlichen Verkehrsfluss angepasst. Nach einer Verkehrszählung hat sich herausgestellt, dass die überwiegende Anzahl der Kraftfahrer die Schwanebecker Straße benutzen und nicht über die Mühlenstraße auf die Birkholzer Straße fahren. Damit sind die Voraussetzungen für eine Beschilderung mit abknickender Vorfahrt an dieser Kreuzung nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nicht erfüllt.