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Mitteilungen der Gemeinde

 22.12.2025

Unsachgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers

Im Rahmen von Außendiensten wurde festgestellt, dass auf einigen Grundstücken der Bürger und Bürgerinnen das dort anfallende Niederschlagswasser unrechtmäßig beseitigt wird. Es ist vielerorts erkennbar, dass Regenrinnen direkt oder mittels Verlängerung, z.B. durch ein Drainagerohr zum öffentlichen Straßenraum verlegt werden, um so das Niederschlagswasser vom Grundstück in den öffentlichen Straßenraum abzuführen. Dies ist bei aufkommenden Frost höchst gefährlich, wenn sich dann insbesondere auf dem Gehweg und / oder der Fahrbahn eine Glatteisfläche bildet. Zudem stellt dies einen Verstoß gegen die Niederschlagswassersatzung (NWS) der Gemeinde Panketal dar.

Gem. § 16 Absatz 3 Nr. 14 NWS handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 13 Absatz 2 Niederschlagswasser nicht über die Grundstücksentwässerungsanlagen ableitet. Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 NWS ist das auf privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser grundsätzlich über Entwässerungsanlagen auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen, insbesondere zu versickern, oder dort zu nutzen.

 Sollte die Entwässerung nicht auf dem eigenen Grundstück erfolgen und entgegen den Bestimmungen der Niederschlagswassersatzung in den öffentlichen Raum abgeleitet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit gem. § 16 Absatz 3 Nr. 1, 12 und 14 Niederschlagswassersatzung (NWS) dar und kann entsprechend mit einem Zwangsgeld bis zu einer Höhe von € 50.000 geahndet werden.

Die Verwaltung erinnert auf diesem Weg daran und hofft bei weiteren Außendienstwegen keine Verstöße mehr aufnehmen zu müssen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und treffen eigenständig Vorkehrungen zum Rückhalt des Wassers auf Ihren Grundstücken.