22.09.2025
Straßenlaubentsorgung 2025
Auch in diesem Jahr werden die Panketaler Grundstückseigentümer bei der Erfüllung ihrer Straßenreinigungspflicht durch die kostenfreie Abholung des Laubes der Straßenbäume vom gemeindlichen Betriebshof und einer beauftragten Firma unterstützt. Die Entsorgungsbezirke und –zeiträume können dem Tourenplan entnommen werden.
Aufgrund von Witterungseinflüssen (insbesondere Winterdienst), begrenzter Personalkapazität, etc. kann von diesem Abfahrplan abgewichen werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeindeverwaltung Panketal handelt, leitet sich hieraus kein Rechtsanspruch auf eine vollständige Entsorgung des Straßenlaubes ab.
Die Mitarbeiter des Betriebshofes werden in den genannten Zeiträumen die baumbestandenen Straßen abfahren und die Laubsäcke abholen. Das Zusammenkehren des Laubes, das Abfüllen und die Bereitstellung der Säcke ist nach wie vor Aufgabe des Grundstückseigentümers oder des zur Straßenreinigung Verpflichteten.
In die zum Abholen bereitgestellten Säcke darf nur Laub von Straßenbäumen gefüllt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Säcke nicht überfüllt werden (max. 25 kg bei nassem Laub). Säcke, die mit anderen Abfällen befüllt sind, werden nicht entleert und sind gemäß der jeweils geltenden Straßenreinigungssatzung vom Grundstückseigentümer bzw. dem Verpflichteten auf dessen Kosten zu entsorgen. Pro Abholung erhalten die Anwohner die Anzahl der bereitgestellten Laubsäcke als Neuware zurück.






