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Gefundene und vermisste Tiere

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über aufgefundene und vermisste Tiere. Auf Fundtiere finden die Vorschriften des Fundrechts entsprechend Anwendung.

Die Gemeinde Panketal hat die Verwahrung und Betreuung von Fundtieren vertraglich auf das Tierheim Ladeburg übertragen. Vermissen Sie Ihr Haustier oder ist Ihnen ein Tier zugelaufen, kontaktieren Sie bitte das Tierheim Ladeburg oder die Gemeinde Panketal.

Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie Ihr Haustier wiedergefunden haben.

Auf der Homepage des Tierheims gibt es jeweils aktuelle Fotoaufnahmen der Fundtiere. Als zusätzlicher Service auf dieser Seite wird angeboten, dass auch Anzeigen von Tierbesitzern, die ihre Tiere freiwillig abgeben möchten, hier veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung ist kostenlos.

Tierheim Ladeburg

Lanker Chaussee
16321 Bernau bei Berlin OT Ladeburg
Telefon 03338/38642

Website Tierheim Ladeburg

Weitere Informationen

Informationen zu Fundsachen

Fundsachen sind verlorene Sachen (ein Eigentümer ist vorhanden), die der Finder in seinen Besitz genommen hat. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies dem Verlierer, dem Eigentümer bzw. einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich anzuzeigen oder der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Panketal) schriftlich mitzuteilen. Ist die Sache nicht mehr als 10 € wert, bedarf es der Anzeige nicht. Die Fundsachen sind dann 6 Monate bei der Behörde oder dem Finder aufzubewahren. Der Finder kann das Eigentum an der Fundsache erwerben, sofern der eigentliche Eigentümer innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Anzeige nicht ermittelt werden konnte bzw. der Verlust durch den Eigentümer nicht dem Ordnungsamt/der Polizei angezeigt wurde. Der Finder hat in jedem Fall einen Anspruch auf Finderlohn, dessen Höhe sich nach dem Wert der Sache richtet.

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BGB

Informationen zu gefundenen Tieren

Das Fundrecht ist auch auf gefundene Tiere anzuwenden. Dabei ist von Bedeutung, dass das gefundene Tier besitzlos ist, d. h. ein Besitzer ist vorhanden und das Tier ist diesem entlaufen oder sonstwie abhanden gekommen. Bei herrenlosen oder herumstreunenden Tieren spricht man nicht von Fundtieren.

Aufgefundene Tiere sind ebenfalls der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Ordnungsbehörde entscheidet dann nach Rücksprache mit dem Finder, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt. Fundtiere werden dem Tierschutzverein Niederbarnim e. V. in 16321 Bernau, OT Ladeburg, übergeben und dort artgerecht versorgt und untergebracht.

Weitere Infos

Informationen zu gefundenen und vermissten Tieren

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BGB