Informationen zu Fundsachen
Fundsachen sind verlorene Sachen (ein Eigentümer ist vorhanden), die der Finder in seinen Besitz genommen hat. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies dem Verlierer, dem Eigentümer bzw. einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich anzuzeigen oder der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Panketal) schriftlich mitzuteilen. Ist die Sache nicht mehr als 10 € wert, bedarf es der Anzeige nicht. Die Fundsachen sind dann 6 Monate bei der Behörde oder dem Finder aufzubewahren. Der Finder kann das Eigentum an der Fundsache erwerben, sofern der eigentliche Eigentümer innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Anzeige nicht ermittelt werden konnte bzw. der Verlust durch den Eigentümer nicht dem Ordnungsamt/der Polizei angezeigt wurde. Der Finder hat in jedem Fall einen Anspruch auf Finderlohn, dessen Höhe sich nach dem Wert der Sache richtet.
Rechtliche Grundlagen






