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Schiedsstelle

Schlichten ist besser als richten!

Die Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten. Die Tätigkeit einer Schiedsstelle ist darauf gerichtet, einen Rechtsstreit auf dem Wege eines Vergleiches beizulegen. Der Vergleich ist ein Vertrag, bei dem der Streit der Parteien durch gegenseitiges Nachgeben bereinigt wird. In Strafsachen gibt der Antragsteller immer dann nach, wenn er auf das Recht verzichtet, Privatklage zu erheben. Bei bestimmten Delikten ist ein Schlichtungsversuch Voraussetzung dafür, dass der Betroffene Privatklage erheben kann.

Sprechstunde
Jeden 1. Dienstag im Monat im Rathaus 
17.00–18.00 Uhr
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Das Sprechzimmer ist über die Rückseite des Rathauses und über die Bibliothek zu erreichen.

 Hausanschrift: Schiedsstelle Panketal, Schönower Straße 105, 16341 Panketal

 

Schiedsstelle I
Schiedsmann
Norbert Hochsam
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Vertreter
Helmut Linke
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Schiedsstelle II
Schiedsmann
Peter Jacobs
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Vertreter
Helmut Linke
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Die Zuständigkeit der jeweiligen Schiedsstelle richtet sich danach, in welchem Schiedsamtsbezirk der Antragsgegner/die Antragsgegnerin im Schlichtungsverfahren seinen bzw. ihren Wohnsitz hat.
Die Schiedsstelle I ist zuständig für den Ortsteil Zepernick ohne die Straßen östlich der Landesstraße 314 (Bucher Straße, Alt-Zepernick, Bernauer Straße). Die Schiedsstelle II ist für den Ortsteil Schwanebeck und in Zepernick für alle Straßen östlich der Landesstraße  314 (Bucher Straße, Alt-Zepernick, Bernauer Straße) zuständig.

Rechtsvorschriften

Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)

Schiedsstellengesetz (SchG)