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Naturpark Barnim

Private Veranstaltungen und Feste sind nicht anzumelden.

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sind gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung grundsätzlich anzumelden. Ausnahmen hierfür gibt es bei Martinsumzügen und ähnlichen ortsüblichen Prozessionen. Diese bedürfen keiner Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 2 StVO mehr, sofern folgende Bedingungen vorliegen:

  • für den Umzug wird ausschließlich der Gehweg benutzt (sofern welche vorhanden sind, sonst der rechte Fahrbahnstreifen)
  • es nehmen nicht mehr als 500 Personen an der Veranstaltung teil
  • es werden keine überörtlichen Straßen (Landes- und Bundesstraßen) benutzt

In allen anderen Fällen ist ein Antrag an die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Auskünfte dazu erteilen die Mitarbeiter der unteren Straßenverkehrsbehörde (SVB) unter der Tel.-Nr. 03334-214 1 434. Beachten Sie bitte bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum die Hinweise der SVB. Mit dem Antrag ist auch eine Versicherungsbestätigung einzureichen.

Alle Informationen und Formulare

Bei privaten Feiern ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen, wenn die Veranstaltung oder Feier in die Zeit die gesetzlich festgelegten Nachtruhe (22.00–6.00 Uhr) fällt. Dieser Antrag ist für öffentliche wie für private Veranstaltungen und Feiern zu stellen (siehe Nachtruhe). Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe erfolgt formlos. Der Antrag soll enthalten:

  • Art der Veranstaltung
  • Tag und Ort der Veranstaltung
  • VoraussichtlicheDauer der Veranstaltung          
  • ausführliche Begründung, für die  beantragte Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe        
  • Datum der Antragstellung, Unterschrift   
  • Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon) 

Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vorher bei der Behörde einzureichen, andernfalls kann dieser nicht berücksichtigt werden. Eine fristgerechte Antragstellung garantiert keinen positiven Bescheid, da in jedem Fall das Wohl der Allgemeinheit gegenüber dem Interesse des Einzelnen abgeprüft werden muss.

Anmeldung einer Veranstaltung unter freiem Himmel (privat) (PDF)

Ausnahmegenehmigung für Nachtruhe

 

Ansprechpartner

Öffentliche Ordnung /Immissionen /Sondernutzung

Herr Loboda

Tel. 030/94511-155
Fax 030/94511-199
Zimmer 225

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